Zahnkrone

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Zahnarzt

Sehr geehrte Zahnärztin, Sehr geehrte Zahnarzt, ich habe ein großes Problem mit meinen 2 Kronen an den Backenzähnen. Diese Kronen passen nicht (man kann den Kronenrand mit den Fingernagel fühlen). Ich habe meinen Zahnarzt mehrmals darauf hingewiesen, dass diese Kronen nicht passen und ich mir das so nicht einzementieren lassen möchte. Der Zahnarzt ist aber der Meinung dass alles so richtig ist. Also bin ich auf Grund dessen zu 3 verschiedenen Zahnärzten wegen einer Zweitmeinung gegangen. Und alle 3 Zahnärzte haben mir gesagt, dass diese Kronen nicht passen und ich Sie mir nicht zementieren lassen soll.Ich habe erneut meinen Zahnarzt gesagt, dass ich mich nun informiert habe und das diese Arbeit nicht richtig ist. Er verabschiedete mich aus der Praxis und sagt ich solle ein Mängelgutachten machen lassen, aber er wird dieses Gewinnen, da er der beste Zahnarzt ist. Also beantragte ich ein Mängelgutahten bei meiner Krankenkasse. Heute teilte mir meine Kasse mit, dass mein Zahnarzt sehr nett am Telefon wäre und das er meine Abdrücke und meine Röntgenbilder mit zu den Gutachten bringen wird, da er gerne dabei sein möchte. Und nun meine Frage darf mein behandelnder Zahnarzt es der Kasse verweigern meine Abdrücke und Röntgenbilder für das Gutachten zuzusenden. Und ist es so üblich das ein behandelnde Zahnarzt bei einen Gutachten dabei ist? Ist es dan überhaupt noch ein unabhängiges Gutachten?

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Frankfurt

gestellt vor 6 Monaten
letzte Antwort vor 6 Monaten
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Antworten zu Zahnkrone

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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München



vor 6 Monaten

hallo!
der kollege verweigert doch weder die herausgabe der röntgenbilder noch die der modelle?!?
die krankenkasse als "ungelernte- unwissende" partei hat aber kein recht auf diese unterlagen, sondern der gutachter.
so wie Sie das recht haben ein gutachten in auftrag zu geben, so hat der behandler das recht dem gutachten beizuwohnen und seine partei zu vertreten ( so wie Sie dies auch tun, oder kennen Sie eine gerichtsverhandlung bei der der angeklagte kein recht auf teilnahme am prozeß hat bzw. kein recht auf stellungsnahme hat???)
gutachter sind unabhängig und unparteiisch. der gutachter begutachtet völlig wertfrei die angefertigte arbeit ohne nasenfaktor für die eine oder andere partei.

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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen



vor 6 Monaten

Guten Tag!
Ja, der Zahnarzt darf bei der Untersuchung dabei sein und es wird auf die Untersuchung keinen Einfluß haben. Es reicht auch, wenn er dann die Unterlagen mitbringt....
Warten Sie das Ergebnis des Gutachtens in Ruhe ab.
Mit freundlichem Gruß aus Herrenberg
Dr. Stefan Klaas

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Dr. Dirk Haubold



vor 6 Monaten

Hallo,
wenn er die Sachen mitbringt, dann verweigert er ja nichts und was stört es, wenn er dabei ist, der Kronenrand ändert sich dadurch nicht. MfG

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