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Zahnarzt
Meine Privatversicherung,lehnte 8Zwischenimplantate ab.Jetzt hat mein Zahnarzt eine medizinische Notwendigkeit Bestätigt,muß die Versicherung zahlen?
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Hamburg
gestellt vor 6 Monaten
letzte Antwort vor 6 Monaten
gelesen 363 mal
Antworten zu Ablehnung
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
Guten Tag!
Das kann schon sein, je nach Vertrag sogar ziemlich sicher. Ihr eigener Zahnarzt ist der falsche für eine solche Bestätigung. Jetzt können Sie nur noch gegen den Bescheid Ihrer Versicherung Einspruch einlegen, den Ombudsmann anrufen bzw. den Klageweg androhen und ggf. einschlagen.
Mit freundlichem Gruß aus Herrenberg
Dr. Stefan Klaas
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
....oooops: ich meinte "das kann schon sein, dass die Versicherung NICHT zahlen muß"
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 28
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Zahnarzt Praxis >> Guido Schwalm
die frage ist doch , ob die temporären implantate tatsächlich medizinisch notwendig sind , ( in der regel ist das nicht der fall ),
sorry - aber ich bin selbst auch privat-patient und möchte nicht , daß meine beiträge in den nächsten 20 jahren um 200 % steigen
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt
hallo,
der begriff ´(zahn-)medinisch notwendig´ ist dehnbar und unterschiedlich interpretierbar, insbesondere, wenn es evt.lle alternativen gibt.
es wird von dem abgeschlossenem versicherungstarif, der ´kulanz´ und einsicht der versicherung und der begündung der medizinischen notwendigkeit abhängen.
es gibt leider auch fälle, da konnten leistungsansprüche erst im rahmen einer klage durchgesetzt werden. aber auch klagen müssen nicht zu den gewünschten erfolg führen und können zudem sehr aufwändig sein.
es bleibt im moment nicht viel anderes übrig, als erst einmal das antwortschreiben Ihrer versicherung abzuwarten.
viel glück und alles gute aus münchen!
mit freundlichen grüssen
ulrich waller
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
besser wäre sicher gewesen, vorher alles abzuklären, ob die Versicherung zahlen muss, kann ich nicht sagen. Es wird aber eher ein Gutachter als Ihr eigener Zahnarzt feststellen müssen. MfG
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PRAXISCLINIC JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jürgen Krohn MSc MSc Master Implantologie M
Zwischenimplantate sind eine Wunschleistung, keine medizinisch notwendige Therapieform.
Alles Gute
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Dr. Oliver Sommer / Ästhetik Prophylaxe Implantologie
Hallo,
wenn sich Ihre Kasse wehrt, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. In diesem Fall würde ein Gutachter gestellt, der die Situation beurteilt.
Freundliche Grüße, Dr. Oliver Sommer
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WaizmannTabelle.de
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
zahlen muss die Versicherung dann, wenn die Leistungspflicht gegeben ist. Diese ist z.B. nicht gegeben, wenn Versicherungsfälle bereits vor Vertragsabschluss eintreten sind. Sie ist auch z.B. nicht gegeben, wenn Implantate bedingungsgemäß gar nicht erstattet werden. Sie ist z.B. auch nicht gegeben, wenn noch eine Wartezeit besteht. Die Frage ist also mit diesen kurzen Informationen nicht zu beantworten.
Wichtig wäre zu wissen – mit welcher Begründung wird abgelehnt und welchen Tarif bei welchem Versicherer besitzen Sie und seit wann?
Noch folgender Hinweis:
Wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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die temporären implantate waren medezinisch notwendig.meine kasse hat heute gezahlt.danke
auf diese Rückfrage antwortenZahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt
reini, welche versicherung war es denn?
(im voraus vielen dank für die antwort!)
... und glückwunsch!
mfg aus münchen
ulrich waller
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Ergo Direkt,bei mir waren Kiefereinheiten stark atrophiert,Saughalt über Adhäsion-Kohäsionskräfte waren nichtzu realiesieren. Knochenqualität,D1-D2.Das war der Grund das die Versicherung zahlte.m.f.g.reni
auf diese Rückfrage antwortenZahn Fragen & Antworten
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