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Zahnärzte
Ich bin gesetzlich krankenversichert und möchte künftige Wurzelbehandlungen nach modernem Behandlungsstandard durchführen lassen. Das bedeutet, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt gar nichts. Ich bin nun auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung, die diese Kosten ganz oder wenigstens teilweise abdeckt. Es gibt solche Versicherungen, aber mit dem Zusatz "Erstattung der Kosten, wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht". Das bedeutet, wenn die gesetzliche Krankenkasse theoretisch nach ihrem einfachen Standard für die anfallende Wurzelbehandlung zahlen würde, dann zahlt die Zusatzversicherung nicht. Aber die gesetzliche KV zahlt auch nicht, wenn ich mich für die moderne Behandlungsmethode entscheide (auch nicht anteilig). Der Zusatzversicherung ist das aber egal, da die GKV eigentlich eine Leistungspflicht hätte. Die Zusatzversicherung zahlt also nur, wenn die GKV die Wurzelbehandlung generell ablehnt. Das kann natürlich auch mal passieren, aber das wird nicht der Regelfall sein. Ich suche eine Zusatzversicherung, die moderne Wurzelbehandlungen bezahlt (ganz oder teilweise), unabhängig davon, ob die GKV nun Standardleistungen theoretisch geleistet hätte oder nicht. Wenn die GKV nun wider Erwarten doch etwas bezahlt, kann das natürlich verrechnet werden.
Patientenfrage
gestellt vor 7 Monaten
letzte Antwort vor 3 Wochen
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- Zahnzusatzversicherung
Antworten zu Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlung
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
Guten Tag!
Schauen Sie mal bei www.hanswaizmann.de vorbei - da werden Sie geholfen!
Mit freundlichem Gruß aus Herrenberg
Dr. Stefan Klaas
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Zahnarztpraxis Dr. Angelika zur Mühlen
Das Métier der Versicherungen sollte man den Versicherern überlassen.
Von einem Zahnarzt werden Sie hierzu keine adäquate Antwort erhalten, außer den Verweis auf die "Waizmanntabelle".
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
Sie sollten sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. MfG
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Zahnärztin Silke Wähner-Klostermann
Sie können auch bei stiftung warentest nachschauen.
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 42
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Stiftung Warentest ist hier nicht hilfreich. Hier gibt es nur einen Vermerk, ob Wurzelbehandlungen überhaupt versicherbar sind. Ob die Versicherung daran Bedingungen knüpft (z.B. nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistungspflichtig ist - was sie in den meisten Fällen aber ist- oder nur wenn die Gesetzliche auch etwas beisteuert), ist bei Stiftung Warentest nicht erläutert.
auf diese Rückfrage antwortenSpezialistenpraxis-Hamburg Dr. Ghaussy, Dr. Heidle und Dr. Abed
hallo,
bitte schauen sie hier nach:
http://www.waizmanntabelle.de/
oder
http://gebizz.de/zahnzusatzversicherung/
lg
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt
@silke: stiftung warentest kanst du total vergessen. die übernehmen nur die "schlagzeilen" der versicherungstarife, z.b. 100% bei inlays, 80% bei zahnersatz, pzr 1 x pro jahr usw, ohne hinter die kulisssen zu gucken.
es bleibt also völlig offen, ob eine versicherung tatsächlich z.b. 80 % bezahlt, oder nur 80 % von den von ihr vorgegeben leistungen. wir kennen das ja von genügend versicherungen, die dann zwar beispielsweise 80 % von den laborkosten bezahlen, aber von den einzelnen leistungen nur einige ausgewählte akzeptiert und viele gar nicht (ganz extrem gerade z.b. bei der AR..).
grosse spezialisierte versicherungsagenturen, wie ´waizmann´, haben da einfach mehr erfahrungen und feedback.
lg!
uli
@doreen: deshalb würde ich Ihnen auch waizmann empfehlen! ;-)
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WaizmannTabelle.de
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
gleich vorweg, weil eben so wichtig. Sie schreiben: „ … und möchte künftige Wurzelbehandlungen nach modernem Behandlungsstandard durchführen lassen.“
Ich kann hier nicht herauslesen, wie dieses „künftig“ genau zu verstehen ist. Ich möchte jedoch folgendes erklären:
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet - Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten / geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Sollte also zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits Behandlungen angeraten / geplant sein, würden diese nicht mitversichert werden.
Bei Wurzelbehandlungen ist es (ebenso wie bei Parodontosebehandlungen) allgemein so, dass die Versicherer hier bei der Leistung unterscheiden, ob es um Mehrkosten geht oder nicht.
Mehrkosten entstehen immer dann, wenn die Kasse etwas leistet, aber noch zusätzliche Kosten für den Patienten entstehen, die die Kasse nicht übernimmt. Anders ist der Fall, wenn die Kasse gar nichts leistet, die Behandlung aber medizinisch notwendig ist und von der Zusatzversicherung erstattet wird.
Für Wurzel- und Parodontosebehandlungen, nicht aber für Mehrkosten leisten z.B. die Tarife: Janitos Dental Plus, DKV Victoria D85+DBE, ARAG Z-100 oder Barmenia ZG Plus.
Sehr umfangreiche Leistungen, unabhängig davon, ob die Kasse eine Leistung erbringt, haben z.B. die Tarife Württembergische Privat Plus oder CSS ZahnarztPlus.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Vielen Dank für die Antwort. Mit "künftig" meine ich weder laufende noch angeratende Behandlungen. Es ist wirklich "eben das nächste Mal" gemeint (vielleicht ist das in 1 Jahr, vielleicht auch erst in 10 Jahren), da ich gerade eine unschöne und sehr unprofessionelle Wurzelbehandlung hinter mir habe, die ich mir jetzt privat von einem Spezialisten wiederholen lasse. Aber das soll jetzt hier nicht das Thema sein. Von meiner ursprünglichen Frage her meine ich aber etwas Anderes. Ich habe beispielsweise in 2 Jahren einen Zahn, der wurzelbehandelt werden muss. Die gesetzliche Krankenversicherung würde zahlen, aber eben nur in dem Maße, wie es aus ihrer Sicht "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Ich würde lieber eine Wurzelkanalbehandlung bekommen, die heutzutage technisch fortschrittlicher ist und da hat sich ja doch eine Menge getan (was die Erfolgsquote deutlich hebt). Für eine solche moderne Behandlung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht, auch nicht den Regelbetrag (auch wenn die gesetzliche Versicherung die höheren Erfolgsquoten nicht bestreitet - ich hatte dahingehend ein Gespräch mit der Krankenkasse). Und nun kommt mein Problem mit den privaten Zusatzversicherungen. Entweder steht in den Bedingungen: es wird nur gezahlt, wenn die gesetzliche Versicherung auch etwas übernimmt (tut sie in meinem Fall dann aber nicht, weil bei modernen Behandlungsformen nicht geleistet wird - auch nicht anteilig). Oder es steht in den Bedingungen: es wird nur geleistet, wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Versicherung besteht (der Punkt ist, dass die Leistungspflicht zur Übernahme einer Wurzelbehandlung für die gesetzliche Versicherung ja durchaus bestehen kann, aber eben nur nach Standardmethode der gesetzlichen Versicherung und wenn ich diese Kassenbehandlung nicht möchte, sondern lieber eine moderne privatärztliche Wurzelbehandlung bevorzuge, dann bleibe ich auch auf seiten der Zusatzversicherung auf diesen Kosten zu 100% sitzen - weil die Bedingung in der privaten Zahnzusatzversicherung heißt, "wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Versicherung besteht" - wenn diese Leistungspflicht, wie eben erklärt, aber theoretisch besteht und ich sie "nur" aus Qualitätsgründen ablehne, dann zahlt die Zusatzversicherung eben auch nicht. Ich habe ja leider nur die Wahl "entweder / oder". Entweder ich nehme die Kassenleistung oder ich lasse es rein privatzahnärztlich machen. Die modernen Wurzelbehandlungen können nicht in einen kassenzahnärztlichen Teil und in einen privatzahnärztlichen Teil zerlegt werden (weil sie in der kompletten Herangehensweise so verschieden sind - diese Auskunft habe ich sowohl von meiner Krankenkasse als auch von einem Zahnarzt bekommen, der sich auf Wurzelbehandlungen spezialisiert hat und auch eine entsprechende Praxisausstattung dafür hat). Es handelt sich hier auch um einen Zahnarztmit Kassenzulassung. Das ist nicht der Grund der Ablehnung der gesetzlichen Versicherung. Gibt es nun also eine Versicherung, die privatärztliche Wurzelbehandlungen übernimmt und keine Bedingungen an das Verhalten der gesetzlichen Versicherungen daran knüpft. Sollte die gesetzliche Versicherung wider Erwarten doch etwas zahlen, kann das natürlich die Leistung der Zusatzversicherung mindern. Denn der Ausschluss von Leistungen der Zusatzversicherungspolice bei theoretischer Leistungspflicht der gesetzlichen Versicherung bedeutet ja, dass ich möglicherweise nie eine moderne Wurzelbehandlung erstattet bekomme.
auf diese Rückfrage antwortenPraxis Carmen K. Emmerich
Hallo,
ganz ehrlich: wieso wissen Sie heute, dass Sie in 2 Jahren eine Wurzelbehandlung brauchen????
Das Ziel jeder Behandlung kann doch nur sein, nie eine zu brauchen! Dazu gehören dann regelmäßige Kontrollen, prof. Zahnreinigung und gute, langlebige stabile Versorgung!
Da kann sehr wohl eine Zusatzversicherung die Kosten minimieren - aber nicht, wenn sie JETZT schon wissen, dass da etwas ansteht.
Zur Leistungspflicht. gestzliche Kassen zahlen lt. Vorschriften NICHT,
- bei Revisionen alter Wurzelfüllungen
- bei abgeknickten, nicht "normal aufzubreitenden Kanälen, wenn die Aussicht, dass sie bis zum Ende abgefüllt werden können nicht da ist.
(außer vom Spezialisten)
- bei Zähnen mit chronischen Prozessen und damit langwierigen, wenig erfolgversprechenden Wurzelbehandlungen.
Hilft das? Das kann Ihnen jeder Zahnarzt bescheinigen, dass eines dieser kriterien vorliegt.
LG
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Tre Dento - Fachzahnarztpraxis Frankfurt
Also ist es viel logischer bei den von Ihnen beschriebenen Bedingungen zu überlegen, ob sie überhaupt eine Zusatzversicherung brauchen! SIE zahlen die Wurzelbehandlung ja sowieso, entweder direkt beim Arzt oder eben durch Ihre Beiträge gestaffelt, wenn die Versicherung aber nicht greift, dann zahlen sie doppelt, also seien sie lieber bereit aus eigener Tasche zu bezahlen, als jahrelang in eine Versicherung einzubezahlen, die dann mit Ihnen über die Leistungspflicht streitet.
MfG
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Das mit den 2 Jahren war nur ein Beispiel, weil ich hier im Forum gefragt worden bin, was ich mit "künftiger" Behandlung meine (da kam wohl der Verdacht auf, ich meine eine bereits laufende oder wenigstens schon geplante Behandlung). Ich weiß also jetzt noch nicht, wann die nächste Wurzelbehandlung sein wird - das Ziel ist natürlich, wie Sie schreiben, nie eine zu brauchen. Regelmäßige Kontrollen und prof. Zahnreinigung waren für mich immer selbstverständlich und trotzdem wurden schon Wurzelbehandlungen notwendig. Da die Kosten für eine moderne Wurzelbehandlung sehr hoch sind, wäre es eben schön, diese Kosten wenigstens zu minimieren (auch mit dem Risiko, dass ich nie mehr eine Wurzelbehandlung brauche - das Risiko, die Versicherung niemals in Anspruch zu nehmen, liegt natürlich in der Natur von Versicherungen). Der letzte Hinweis zur Leistungspflicht ist natürlich interessant ... Vielen Dank !
auf diese Rückfrage antwortenDas mit den 2 Jahren war nur ein Beispiel, weil ich hier im Forum gefragt worden bin, was ich mit "künftiger" Behandlung meine (da kam wohl der Verdacht auf, ich meine eine bereits laufende oder wenigstens schon geplante Behandlung). Ich weiß also jetzt noch nicht, wann die nächste Wurzelbehandlung sein wird - das Ziel ist natürlich, wie Sie schreiben, nie eine zu brauchen. Regelmäßige Kontrollen und prof. Zahnreinigung waren für mich immer selbstverständlich und trotzdem wurden schon Wurzelbehandlungen notwendig. Da die Kosten für eine moderne Wurzelbehandlung sehr hoch sind, wäre es eben schön, diese Kosten wenigstens zu minimieren (auch mit dem Risiko, dass ich nie mehr eine Wurzelbehandlung brauche - das Risiko, die Versicherung niemals in Anspruch zu nehmen, liegt natürlich in der Natur von Versicherungen). Der letzte Hinweis zur Leistungspflicht ist natürlich interessant ... Vielen Dank !
auf diese Rückfrage antwortenWaizmannTabelle.de
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
so wie ich das lese, möchten Sie ganz einfach sehr umfangreichen Schutz genießen und da ist i.d.R. die Topempfehlung der Tarif Württembergische Privat Plus.
Ich möchte Sie jedoch auch gerne noch auf eine Liste verweisen (siehe Link) und auch gerne noch mal folgenden Satz wiederholen:
„Sehr umfangreiche Leistungen, unabhängig davon, ob die Kasse eine Leistung erbringt, haben z.B. die Tarife Württembergische Privat Plus oder CSS ZahnarztPlus.“
http://www.hanswaizmann.de/vergleich_zahnzusatzversicherung/thema/52
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Dr. Beatrix Lenz, Ästhetische Zahnmedizin u. Laserbeh. - Dr. Beatrix Lenz - Angstzahnärztin
Die Bkken zahlen ein bißchen was dazu. Zusatzversicherungen müssen Zahnbehandlung mitabdecken
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 123
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Zahnzentrum Mitte, Dr. Babak Sabahi
Guten Tag,
eine moderne Wurzelkanalbehandlung wird so wie es sagen nicht von der Gkv übernommen. Allerdings gibt es mehrere Varianten eine "moderne Wurzelkanalbehandlung" durchführen zu lassen.
1. Rein Privat ( wenn der wkb-Zahn keinen Antagonisten (Gegenspieler) hat.
2. Die wkb über die GKV Zusatzleistungen die nicht übernommen werden aber dazu gehören privat über die CSS Zahnzusatzversicherung (diese behinhaltet Zahnbehandlung nach 3 Monaten zu 100%)
Leider muss ich Ihnen mitteilen, das egal welche Zzv sie sich aussuchen diese einen Kontrollbefund von Ihrem Zahnarzt wünscht und wenn Sie über ein solches Vorgehen aufgeklärt wurden dann wird die ZZV dies nicht übernehmen:(...
Heut zu Tage gibt es aber Rechenzentren für ZÄ die eine Ratenzahlung bewilligen:)also viel Glück
Zahnzentrum Mitte
Hicran Kutal
Praxismanagerin
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