Aufbissschiene und Zahnzusatzversicherung, Berichtbefund

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Zahnarzt

Guten Tag, ich habe eine Frage zu der Möglichkeit einer Aufnahme in einer Zahnzusatzversicherung bei vorhandenen Aufbissschienen. Ich interessiere mich für die CSS (flexi Zahnersatz top & Zahnbehandlung). Momentan kann ich die Versicherung wegen einer laufenden Wurzelbehandlung samt geplanter Zahnkrone und geplanter Füllung an einem anderen Zahn nicht abschließen bzw. finde es aufgrund der Notwendigkeit eines Befundberichtes nicht für ratsam. Dies würde ich dann nach Behandlungsende tun, um den genannten Bericht und eine evtl. Absage zu umgehen. Nun müsste ich bei der CSS bei Vorhandensein einer Aufbissschiene aber letztendlich doch einen Bericht einreichen, was zum gleichen unzufrieden stellenden Ergebnis führen könnte. Das gilt umso mehr, als dass die Schienen bei einem anderen Zahnarzt angefertigt wurden und dieser seinerzeit einen sehr ausführlichen Behandlungsplan aufgestellt hat, in den die CSS Einblick erhalten könnte. (Oder irre ich mich dort?) Bei den Schienen handelt es sich um Knirschschienen - ich knirsche aufgrund von Stress sehr stark, was auch -offen gesagt- zu der Wurzelbehandlung und weiteren Behandlungen wie zB Zahnaufbau durch Keramik geführt hat. Was kann ich tun, um den Behandlungsbericht doch zu umgehen - gibt es Möglichkeiten, hier doch einen Schutz zu erhalten oder Alternativen zu der CSS, die auch Schienen mitversichern? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! MFG, Tina G.

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Hab

gestellt vor 3 Jahren
letzte Antwort vor 3 Jahren
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Antworten zu Aufbissschiene und Zahnzusatzversicherung, Berichtbefund

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Dr. Dirk Haubold



vor 3 Jahren

Hallo,
da müssten Sie sich mal mit jemandem aus der Versicherungsbranche unterhalten. MfG

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 3 Jahren

Eine formlose Anfrage online bei der CSS klärt die Sache schnell und einfach... mfg

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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt



vor 3 Jahren

Hallo Tina,
egal für welche zusatzversicherung Sie sich entscheiden, eines ist sehr wichtig: geben Sie im Antragsfromular besser die behandlungsvorhaben an, die beim zahnarzt (in Ihrem fall bei den zahnärzten) dokumentiert sind und Ihnen bekannt sind. Es ist möglich, dass die zusatzversicherungen nach vertragsabschluss bei Ihren Zahnärzten anfragen (und dies ist in der regel bei grösseren behandlungen gleich am anfang der versicherungsmitgliedschaft eher üblich), welche behandlungen Ihnen vor versicherungsbeginn angeraten wurden. Haben Sie dann diese bekannten behandlungsvorhaben der versicherung nicht benannt, beißt sich die katze in den schwanz und die versicherung ist nicht zur zahlung verplichtet, kann sie sogar asserordentlich kündigen. verschweigen bringt nichts. zur css im allgemeinen: unsere patienten haben bisher gute erfahrungen gemacht, aber anfragen der versicherung hatten wir hier natürlich auch. mein tipp: alles benennen. beste grüsse

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Sehr geehrte/r Anfrager/in, A) wenn keinerlei Behandlungen mehr anstehen wäre bei der CSS auch mit Knirscherschiene grundsätzlich ein Antrag möglich. Die Knirscherschiene müsste jedoch angegeben werden und hätte einen Leistungsausschluss (Ausschluss für neue Knirscherschiene und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (wie z.B. Funktionsdiagnostik) sowie Ausschluss für direkte Folgeschäden des Knirschens) zur Folge. B) Eine andere Möglichkeit wäre z.B. der Abschluss der Tarife Signal A oder Signal B, da hier kaum Fragen im Antrag zu beantworten sind. Das Problem bleibt jedoch das gleiche: Wenn die Signal später - z.B. zwei Jahre nach Abschluss - im Rahmen einer Leistungsprüfung erkennt, dass eine Knirscherschiene vor Abschluss vorhanden war und es sich zeigt, dass die vorhandene Schäden darauf zurückzuführen sind, dann gäbe es für diese speziellen Schäden (Folgeschäden des Knirschens) keine Leistung. C) Noch ein Wort zur Wurzelbehandlung: Ob, bzw. genauer gesagt, nach welchem Zeitraum bei einer solchen Behandlung diese als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann, kann Ihnen Ihr Zahnarzt sagen. Nach unserer Kenntnis, gibt es nach einer derartigen Behandlung für einen bestimmten Zeitraum (bitte den Zahnarzt fragen wie lang) das Risiko der Nachbehandlung, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich war. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Nachbehandlungsbedarf auftritt, gelten die Zähne danach regelmäßig als erfolgreich versorgt. Sobald also eine Wurzelbehandlung in diesem Sinne erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren Behandlungen angeraten oder notwendig sind, ist ein Abschluss unkompliziert möglich und die erfolgreich behandelten Zähne sind dann später auch mitversichert. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)

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Ergänzung des Patienten

Haben Sie vielen Dank für die bisherigen Antworten! Es überzeugt mich insoweit, doch besser ehrlich zu sein und ggf. eine Ablehnung zu riskieren als hinterher auf Schadensersatz verklagt zu werden o.ä. ;) Ich werde das Ganze mit meinem Zahnarzt besprechen, u.U. kann er mir dort auch von seinen Erfahrungswerten berichten.. Freundliche Grüße, Tina G.

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Ergänzung des Patienten

topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 3 Jahren

Die Erfahrungswerte zeigen, das die Versicherungen im Idealfalle prüfen bis Sie einen Grund gefunden haben.. bei der Krankenkasse, dem derzeitigen Behandler, den vorhergegangenen Behandlern...usw.. also alles immer ganz penibel ausfüllen..sonst haben Sie unter Umständen jahrelang eingezahlt und bekommen keinen Versicherungsschutz.mfg

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