keine behandlung vor prophylaxe

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Zahnarzt

Guten Abend Ich habe eine Frage.Ich war heute wegen zahnschmerzen beim Zahnarzt.Er zog mir einen zahn,und dann sagte er,die Behandlung ( andere Zähne in ordnung bringen)gehe erst wenn ich eine Prophylaxe durchführe.Ist das normal?.Meine meinung es werden die Zähne doch versiegelt,wenn man danach bohrt geht doch die versiegelung wieder ab oder. Ich danke Ihnen im vorraus für eine Antwort.

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Berlin

gestellt vor 8 Monaten
letzte Antwort vor 8 Monaten
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Antworten zu keine behandlung vor prophylaxe

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Dr. Rainer Ostermaier, TTS Implantologie, Kieferorthopädie



vor 8 Monaten

Hallo ela,
die Empfehlung Ihres Zahnarztes ist vermutlich genau richtig und wird leider nicht immer so konsequent angewandt.
Es geht hier nicht um das Versiegeln von Zahnflächen, sondern um eine Reinigung der Zähne (um z.B. Karies besser erkennen zu können) und des Zahnfleisches (damit es bei der Behandlung nicht ständig blutet, was z.B. ordentliche Kunststoffüllungen unmöglich macht).
Zudem wird oft erst durch eine PZR dem Patienten eine eigene effektive Mundhygiene ermöglicht.
Alles Gute aus Bad Griesbach!

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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München



vor 8 Monaten

halo ela!
der kollege meint als nächste sitzung kommt eine zahnreinigung um eine grundsauberkeit in der mundhygiene zu haben mit adäquaten zahnfleischverhältnissen.
nach der zahnreinigung wird poliert und fluoridiert, aber wenn nicht am gleichen tag weiterbehandelt werden soll, dann spielt die fluoridierung dafür keine rolle. wird am gleichen tag weiterbehandelt, fluoridiert man nach der füllungstherapie o.ä.
versiegelung ist der falsche begriff, mit der intensivfluoridierung werden nur die mirkoporositäten des zahnschmelzes geglättet. völlig sinnvolle vorgehensweise des kollegen!
alles gute!

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Dr. Dirk Haubold



vor 8 Monaten

Hallo,
man kann Sie nicht dazu zwingen, es wäre aber schon von Vorteil, es so zu machen, wie vorgeschlagen. Beste hygienische Verhältnisse haben durchaus Auswirkungen auf den Langzeiterfolg der anstehenden geplanten Therapie. MfG

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