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Zahnarzt
Hallo, ich bin erwachsen (28 Jahre) und habe noch zwei Milchzähne im Kiefer, welche vollkommen gesund sind. Mein Zahnarzt sagt, die werden auch noch einige Jahre halten, früher oder später werden die aber wohl rauskommen oder raus müssen. Eine Notwendigkeit für eine Behandlung ist also nicht absehbar. Auch aufgrund anderer Umstände ist eine Zusatzversicherung für mich sinnvoll. Nun meine Fragestellung: Ich habe mich über Zusatzversicherungen informiert. Dort wird immer von "Zahnlücken" oder von "fehlenden nicht ersetzten Zähnen gesprochen". Ich frage mich nun, was die beiden Milchzähne für eine rechtliche Situation für mich darstellen. Sind dies nun Zahnlücken, weil zwei Zähne nicht angelegt sind und FEHLEN oder habe ich keine ZAHNLÜCKE weil alle Zähne durchgehend lückenlos sind, also keine echte Lücke vorhanden ist. Ich frage mich, falls beispielsweise nach 5 oder 10 Versicherungsjahren ich Implantate benötige und ich dann nicht versichert bin, weil die beiden Zähne "Zahnlücken" darstellen und in einer Standardversicherung somit nicht versichert wären. Es macht ja auch beitragstechnisch einen deutlichen Unterschied, ob ich Zahnlücken angebe oder nicht. Ich möchte natürlich auch eine Überversicherung vermeiden, so dass nicht auf einmal nach 10 Jahren gesagt wird, die zwei "Lücken" hätten sie gar nicht versichern brauchen, weil es keine Zahnlücken darstellen...
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Hannover
gestellt vor 8 Monaten
letzte Antwort vor 8 Monaten
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- Milchzähne
Antworten zu Erwachsener mit gesunden Milchzähnen
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Zahnarzt Praxis >> Guido Schwalm
das ist eine sehr spezielle frage mit versicherungs-technischem hintergrund - da würde ich die versicherung direkt fragen - ein zahnarzt kann ihnen diesbzgl. keine rechtsverbindliche auskunft geben ( darf er auch gar nicht )
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 5
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
das müsste man die Versicherung fragen, ich würde es schon so sehen, dass eine Behandlungsnotwendigkeit bereits jetzt absehbar ist. MfG
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
Guten Tag!
Ich mache ja ungern Werbung, aber fragen Sie mal konkret nach bei www.hanswaizmann.de dort werden Sie geholfen.
Mit freundlichem Gruß aus Herrenberg
Dr. Stefan Klaas
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WaizmannTabelle.de
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Nichtanlage bleibender Zähne – das ist leider gar nicht so selten. Das Problem ist hier, dass sobald diese Nichtanlage erkannt, also diagnostiziert wird, der Versicherungsfall eingetreten ist, ganz unabhängig davon, ob beim Erkennen des „Leidens“ sofort Behandlungsbedarf besteht oder nicht.
Die Diagnose eines „Leidens“ ist ein eingetretener Versicherungsfall und wenn dieser Versicherungsfall vor Abschluss der Versicherung eintritt, kann das nicht mehr mitversichert werden.
Zur Angabe der fehlenden Zähne:
Solange an den genannten Stellen noch vollkommen intakte Milchzähne stehen, sind im Antrag keine Lücken anzugeben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Spezialistenpraxis-Hamburg Dr. Ghaussy, Dr. Heidle und Dr. Abed
hallo,
bitte klären sie das schnell mit der versichering.
lg
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