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Zahnarzt
Ich befinde mich gerade in der Behandlung, was sehr kostenspielig ist, eine Zusatzversicherung habe ich nicht. Noch nicht. Daher meine Frage: wenn die Behandlung abgeschlossen ist, dann heißt es ja nicht, dass es feg ist, sondern mann muss immer wieder mehrmals im Jahr zu Vorsorge beim Zaharzt melden, sprich Zahnsteinentfernung, profesionelle Zahnreinigung etc. Wenn ich jetzt die Zusatzvericherung abschliesse, werden mir diese Kosten (Behandlungenzur Zahnerhaltung) dann erstattet? Oder, da ich Parodontose anfällig bin, diese Behandlungen nicht mehr erstattet werden, nach dem Motto, die Behandlungen sindbereits angeratten worden beim Vertragsabschluss??? Vieln Dank für die Antwort!!!
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Köln
gestellt vor 8 Monaten
letzte Antwort vor 8 Monaten
gelesen 1112 mal
Antworten zu Bin in der Parodontose-Behandlung
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Dr. Ulfert Schlotthauer
Hallo Lydia,
nicht immer oder eher selten ist bei Vertragsabschluss eine zahnärztliche Stellungnahme erforderlich.
Behandlungen zur Zahnerhaltung werden in der Regel auch bei abgeschlossener Parodontosebehandlung bezahlt.
Wie die einzelnen Versicherungen das handhaben, kann ich nicht beantworten.
Da wenden Sie sich besser an einen Versicherungsberater.
MfG
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
die professionelle Zahnreinigung wird Ihnen dann je nach Tarif erstattet. MfG
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Zahnärztin Silke Wähner-Klostermann
Wenn sie jetzt erst eine Zusatzversicherung abschließen,dannübernimmt diese Versicherung nur Kosten, die nach Abschluß entstehen und nicht rückwirkend.
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 42
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Hallo und vielen lieben Dank für die Antworten. Nein, natürlich kann ich keine rückwirkende Kostenerstattung erwarten. Ich hoffe nur, dass es in der Zukunft für die regelmäßige PZR die Kosten übernohmen werden, je nach Tarif :-). Bei einer der Versicherung steht z.B.dass die Kosten übernommen werden, wenn "...bei bestehendem Versicherungs-Schutz medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen erstmals angeraten und durchgeführt..." werden (Versicherungsfall). Was heißt erstmals???? Mir raten die Ärzte die PTR und Zahnsteinenfernung nun regelmäßig,mehrmals im Jahr durchzuführen. Wenn ich den Vertag abgeschlossen habe und ich die PZR machen lasse, werden diese mir diese ertsattet??? Ich kann das selbst nicht beantworten :-(. Dann hätte ich noch eine Frage, wie ich bereits erwähnt habe, wird bei mir in den nächsten Tagen die Parodontose Behandlung durchgeführt (3 Mundhygienebehandlungen bereits durch), kann ich jetzt schon die Versicherung abschliessen oder soll ich erst mal warten. Wie gesagt, ich weiß, dass für die in dieser Woche beforstehende Behandlung die Kosten nicht übernommen werden..... trotzdem die Frage, ob ich da was zu beachten habe....
auf diese Rückfrage antwortenSandra Müller-Angstzahnärztin-München
hallo lydia!
meist gibt es den passus in den verträgen oder rückfragen: "wird derzeit eine behandlung durchgeführt oder wurde sie angeraten..." in dem fall sind Sie derzeit in behandlung, und es ist "nicht abzusehen" ob diese behandlung erfolg verspricht. bitte die aktuelle pa-therapie abwarten. eine professionelle zahnreinigung ist natürlich eine immer wieder angeratene maßnahme zählt aber nicht zu den standardfragen wie füllungen, pa-therpie, zahnersatz und oder kiefergelenkserkrankung. dann würde kein patient eine prz anteilig erstattet bekommen...
alles gute!
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WaizmannTabelle.de
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A) wenn vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung (ZZV) eine Parodontosebehandlung durchgeführt worden ist und die Maßnahme aber noch läuft und noch nicht erfolgreich abgeschlossen worden ist, weil noch Nachkontroll-/Nachsorgetermine geplant sind, dann ist dieses als laufende zahnärztliche Maßnahme anzugeben. Das hat dann weiter zur Folge, dass ein aktueller Zahn- und/oder PA/PSI-Status angefordert wird, was für den, der eine ZZV abschließen will im
Normalfall immer eher nachteilig ist und sogar zur generellen Ablehnung führen kann. Sobald der Versicherer einen Zahnstatus und/oder PSI/PA-Status vorliegen hat, hat er völlig freie Hand zu sagen: Ja nehmen wir und ohne weitere Angabe von Gründen sagen kann: Nein, den nehmen wir nicht.
B) Erst wenn eine Parodontosemaßnahme als solche - i.S. einer Behandlungseinheit - erfolgreich für sich abgeschlossen ist, so dass man sagen kann, es stehen auch keine Nachkontrollen und ggf. Nachbehandlungen mehr an, dann ist das ein abgeschlossener Versicherungsfall, nach dem ja nicht gefragt wird, der demzufolge beim Neuabschluss einer ZZV auch nicht angabepflichtig ist. Wichtig ist halt, dass eine erfolgreich abgeschlossene PA-behandlung vor Vertragsabschluss, im Falle einer späteren Rückfrage seitens der Versicherung, vom Zahnarzt tatsächlich bestätigt wird.
C) Wenn also nach einer erfolgreichen Parodontosebehandlung keine Nachkontrollen und ggf. Nachsorgebehandlungen mehr vorgesehen sind und in dem Zeitpunkt, wo Sie den Antrag ausfüllen und Fragen beantworten demnächst nur noch normale Prophylaxe, also z.B. nur die professionelle Zahnreinigung (sog. PZR) im Rahmen der meist halbjährlichen Routineunteruntersuchung ohne Nachkontrollen ansteht, steht einem Abschluss nichts im Wege.
D) Besonderheit bei der CSS:
Bei der CSS muss ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag beigelegt werden, wenn Parodontosebehandlungen und Vorsorgung mit Aufbiss- und Zahnschienen in den letzten drei Jahren durchgeführt worden sind.
Wir raten von einer Antragstellung mit Befundbericht im Normalfall ab. Es ist nicht abschätzbar, ob eine Annahme erfolgen wird. Eine Ablehnung muss jedoch bei manch anderen Versicherungen bei einer Antragstellung angegeben werden und verschlechtert auch dort die Aufnahme-Chancen.
E) Ein Abschluss ist auch jetzt schon möglich, bei einem Versicherer, der keine Fragen stellt. Dennoch werden natürlich auch hier die vor Vertragsbeginn eingetretenen Versicherungsfälle nicht mitversichert. Nutzen Sie doch einfach einmal unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de. Dort finden Sie auch noch weiter Informationen zu diesem Thema.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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