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Zahnarzt
Mein Zahnarzt hat für die Reparatur eines abgebrochenen Eckzahnes folgende Rechnung gestellt: 1. Region 13 GOZ 217k §6(2) analog GOZ 217, Dentinadhäsive Rekonstruktion mehrflächig 2. Region 13 GOZ 217k §6(2) analog GOZ 217, Dentinadhäsive Rekonstruktion mehrflächig, getrennte Flächen Meine Privatkasse hat mir nur 1x die Ziffer 217k erstattet, ich meine zurecht.
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Heidingsfeld
gestellt vor 10 Monaten
letzte Antwort vor 10 Monaten
gelesen 349 mal
Antworten zu Zahnarztrechnung
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
Guten Tag!
Mit welcher Begründung verweigert die Kasse Ihnen die Erstattung der gesamten erbrachten zahnärztlichen Leistung? Und warum geben Sie klein bei und ihr Recht?
Mit freundlichem Gruß aus Herrenberg
Dr. Stefan Klaas
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
wenn getrennte aufbauten bestehen, dann berechnet der kollege zu recht 2 füllungen. mal eine andere frage: wie stark war der eckzahn denn abgebrochen?
mit welcher begründung verweigert denn die versicherung die übernahme der 2. füllung?der kollege hat schon begründet, warum er die position 2 mal aufführt, mit getrennte kavitäten. erbitten Sie eine stellungnahme der versicherung!
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Es war der obere Anteil ca 6-7mm als ganzes ab-gebrochen, also keine 2 Stellen.
auf diese Rückfrage antwortenSandra Müller-Angstzahnärztin-München
hallo johannes! kann ich davon ausgehen, dass die komplette eckzahnspitze weggebrochen ist auf höhe von 6-7 mm, sprich fast der gesamte zahn?
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 125
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Nein, er war tangential abgebrochen, bezogen auf das volumen des sichtbaren Zahnes etwa 1/6 des Volumens.
auf diese Rückfrage antwortenSandra Müller-Angstzahnärztin-München
gut, ok. können Sie sich vorstellen, wie ein eckzahn im querschnitt ausschaut? in etwa wie eine pyramide. also 4 wände, die spitze als solche gilt als extrafläche, die sog. incisalkante, wenn jetzt noch eine berührungsfläche zu einem nachbarzahn dazu kommt ( kontaktfläche) dann sind wir bei 6 flächen, sprich 2 x3.
eigentlich ärgerlich, dass ich Ihnen das hier unentgeltlich erkläre, wobei das die aufgabe Ihres zahnarztes gewesen wäre;-)
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt
hallo johannes,
eigentlich hat es Ihr zahnarzt mit Ihnen sehr gut gemeint.
er hat den zahn mühevoll wieder aufgebaut, und zwar mit dem stabisten aufbaumaterial, das existiert - nämlich mit compositemeterial, was das teuerste und zeitaufwändigste plastische füllungsmaterial ist. wenn er gewollt hätte, hätte iht zahnarzt auch einen private vereinbarung mit einem faktor von 5,0 oder mehr ansetzen können, da es sich bei der sanierung keineswegs mehr um eine normale füllung (dafür ist die goz-analog-position 217 eigentlich vorgesehen!) handelte. faktoren über 3,5 werden allerdings von den meisten versicherungen leider (auch) nicht bezahlt.
noch leichter hätte er es sich machen können, wenn er gleich eine krone/teilkrone (ohne vorherigen substanzaufbau) für den zahn angesetzt hätte... da hätte er deutlich mehr verdient.
ich glaube, Sie haben einen guten zahnarzt, der seinen job nicht nur nach finanziellen beweggründen ausrichtet
(auch wenn versicherungen aus eigeninteresse gerne solche gedanken beim patienten schüren).
alles gute aus münchen
und kompliment an Ihren zahnarzt!
ulrich waller
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Dr. Alexander Zill
Hallöle,
dann lassen Sie sich in Zukunft am besten von Ihrer Privatkasse behandeln. Wenns nicht klappt, kann ja dann ein Zahnarzt mal meckern gehen....
Es ist überhaupt nicht unüblich und durchaus möglich, an einem Zahn zwei Füllungen zu machen und eine private Versicherung, die das nicht weiß, nicht wissen will und ihren Kunden dann Ärger bei der Erstattung macht, die ist in meinen Augen nicht das Schwarze unter den Fingernägeln wert.
Bei allem Respekt: Der Fehler liegt nicht zwingend bei dem Kollegen, der die Füllungen gemacht hat.
Grüße
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