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Zahnarzt
Wie ich erfahren habe, erstattet die Debeka bei der Zahnzusatzversicherung für einige Leistungen 50 %. Ist damit die vollständige Summe von der Krankenkasse gemeint, oder wird der Anteil von der Krankenkasse abgezogen und es wird "mein" verbleibender Anteil als Berechnungsgrundlage genommen? Wenn bei einer Summe von bspw. 2000 Euro 1400 Euro die Krankenkasse übernimmt, dann würde ich ja finanziell "gutmachen", wenn ich 1000 Euro von der Debeka erhalte. Bekomme ich nun 50% von der Krankenkassensumme oder von meiner eigenen zu zahlenden Summe? B.
Patientenfrage
gestellt vor 12 Monaten
letzte Antwort vor 12 Monaten
gelesen 1605 mal
Antworten zu Debeka ZE 50
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Tre Dento - Fachzahnarztpraxis Frankfurt
Diese Frage müssen sie wohl die Debeka fragen, mit denen haben sie ja nunmal einen Vertrag geschlossen, wir wissen die Konditioenen Ihres Vertrages nicht, da gibt es viele Unterschiede.
MfG
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
Selbstverständlich maximal 50 % Ihres Eigenanteiles
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 28
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
ich denke mal 50% von der noch zu zahlenden Summe. MfG
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt
hallo beate,
die hoffnung brauchen Sie nicht zu haben, denn dass die krankenkasse von 2000 euro 1400 euro übernehmen würde, würde nicht passieren, eher würden die 1400 euro Ihr verbleibender eigenanteil sein ;-)
Ihren tarif kann ich leider nicht beurteilen, aber ich kann mir vorstellen, dass es sich um eine anteilige erstattung des eigenanteils handeln wird. konkret erfahren Sie es schon durch einen kurzen anruf bei der debeka.
grüsse aus münchen
ulrich waller
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Praxis Carmen K. Emmerich
Hallo Beate,
die Frage kann leider nur Ihre Police beantworten.
Versicherungen sind n icht mein gebiet, sondern Zahnheilkunde.
Eine Zusatzversicherung, die nur 50% des Eigenanteils der reinen Kassenleistung bezahlt würde ich als unsinnig bezeichnen. Es geht ja letztlich drum, die "bessere" Zahnheilkunde finanziell möglich zu machen, abzusichern.
Nach meinen Erfahrungen gehört die Debeka nicht zu den Versicherungen, die das leicht machen....
FRagen Sie Ihren Vertreter oder sehen Sie in der Police nach (das ist manchmal schwer zu verstehen - geht mir auch so)
Liebe Grüße
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Hallo Beate Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet bei Zahnersatz einen Festzuschuss: je nach Bonus 50% - 65% der Kosten einer Regelversorgung (einfachste Ausführung). Die Höhe des Festzuschusses orientiert sich an Befund, nicht an der gewählten Versorgung bei Wahl einer höherwertigen Versorgung verbleibt ein hoher Selbstbehalt für den Patienten (z.B. bei Implantaten), bei der Regelversorgung kann es bei Patienten mit Bonus und einer Absicherung nach Tarif ZE50 zu einer Überversicherung kommen: in einem solchem Fall würde die Leistung aus Tarif ZE50 entsprechend gekürzt (100%-Grenze für die Gesamterstattung)! hier zB.: 50% vom Rechnungsbetrag (patient ohne Bonus) Gesamtkosten 1000€ Festzuschuss GKV 350€ Eigenanteil Patient 650€ Leistung aus ZE50 500€ verbleibender Eigenanteil-----150€ genaue Infos wie bereits geschrieben bei Debeka anrufen beste Grüße Peter
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