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Zahnarzt
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, mein heutiger Zahlarztbesuch war leider nicht wie erwartet die Erneuerung einer Füllung. Denn der Zahn ist bereits tot und nun ist der Knochen darunter lt. Röntgen wohl weich. Ich muss nun erstmal zum Kieferorthopäden bzw. hier in die Paxis Klinik für Implantate wg der Erhaltunswürdigkeit des Zahns :( Nun habe ich Angst, dass der Zahn ggf gezogen werden muss. Habe mit sowas noch lange nicht gerechnet. Der Zahn ist sicher sit 5 Jahren tot und machte nie mucken. Ich habe nun aber meine Zusatzzahnvers. erst zum 01.02.11 abgeschlossen ohne Druck etc, denn sonst habe ich Ruhe. Und nun das :((! Gesetzt den Fall, der Zahn kann nicht erhalten werden, trägt die Zusatzversicherung nachder Wartezeit die Kosten mit für die Behandlung? Es wurde nie angeraten den Zahn zu verkronen, zu ziehen o.ä. Im Gegenteil!! Ein toter Zahn, der fest sitz, sagt sie, kann sogar bis ans Ende des Lebens halten (das war mein Plan!). Danke für Ihre Mühe Mfg D.B.
Patientenfrage
gestellt vor 1 Jahr
letzte Antwort vor 1 Jahr
gelesen 730 mal
Antworten zu Wartezeit
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin, Ulrich Waller und Elisabeth M. Sommer - Angstzahnärzt
Hallo,
möglicherweise ist der Zahn noch durch eine adäquate Wurzelbehandlung oder Wurzelrevision, also nicht mit dem unsicheren Versuch einer Operation (WSR), zu erhalten. Eine solche Wurzelbehandlung sollte allerdings von einem endodontologisch versierten Behandler/Endodontologen vorgenommen werden. Manche Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten auch.
MfG aus München
Ulrich Waller
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
ein toter Zahn braucht eine Wurzelbehandlung oder wenn das nicht mehr geht, muss er entfernt werden. Was die Versicherung übernimmt, das müssen Sie mit denen klären. Ein Kostenvoranschlag kann weiterhelfen. MfG
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Dr. Volker Kaufmann - Erfurt
Erst einmal steht doch noch gar nicht fest, dass der Zahn entfernt werden muss. Die Überweisung soll ja das Beste für Sie (und Ihren Zahn) bewirken. Also ist es durchaus möglich, dass das Ergebnis der Vorstellung die Behandlung der "defekten" Knochenstelle ist und Sie den Zahn weiterhin behalten können.
Zum Thema Versicherung: Mit Datum 01.02.11 war der Befund und somit eine mögliche (teure) Behandlung nicht bekannt und nicht abzusehen. Somit fallen die Kosten für die Behandlung in die Leistungspflicht der Versicherung, falls Sie diese Behandlungsbereiche damals mitversichert haben, also z.B. Implantat nur, wenn Sie implantologische Leistungen in Ihrem Vertrag eingeschlossen haben.
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Danke für die Antwort. Nur noch mal zur Klarstellung, der Zahn ist bereits seit 5 Jahren tot und hatte damals eine Wurzelbehandlung, zumind. was mein Laienwissen angeht. (Nerven gezogen, Zahn gefüllt und ein Jahr später Wurzeln gekappt) Noch kann ich die ZV eh nicht nutzen, da ich noch in der Wartezeit bin. Darauf bezog sich ja meine Frage, ob "Schäden", die in der Wartezeit entstehen schon unter den Versicherungsschutz fallen. Hab die Barmenia ZGPlus. Tut mir leid, wenn ich mich ggf etwas wirr ausgedrückt hatte!
auf diese Rückfrage antwortenHerzlichen Danke für Ihre Antwort. Auch wenn ich mich echt verwirrend ausgedrückt habe. Wie ich festgestellt habe. Ich hoffe ja auch inständig, dass er da bleiben kann wo er ist!!! Wer rechnet denn auch damit, dass der Knochen unter einem Zahn weich werden kann. Hatte sowas noch nie zuvor gehört und mich hat das echt umgehauen. Mit einer Krone irgendwaaaaaaaaaaaann, damit habe ich gerechnet, daher auch die ZV. Habe dort auch Implantate mit einbezogen, da man ja nie weiß, was einem im Alter erwartet (Bin jetzt Mitte 30). Darf ich Ihnen noch eine Frage stellen?! Kann es sein, dass die gerissene Füllung des toten Zahns (die sicher 5 Monate wärte) dies verursacht hat? Seltsam ist auch, dass die Füllung mit "Zement" erstmal repariert wurde und ich nun dieses unangenehme Drücken fast gar nicht mehr habe. Nichts desto trotz froh bin, dass es gedrückt hat, denn wer weiß was hätte kommen können... Danke nochmal!
auf diese Rückfrage antwortenDr. Volker Kaufmann - Erfurt
Mit "Knochen weich geworden" kann ich auch nichts so richtig anfangen. Wenn Sie, wie Sie schreiben, eine Wurzelkappung, also wohl eine s.g. Wurzelspitzenresektion hatten, stelle ich mir unter der Aussage "weich gewordener Knochen" eine nicht erfolgreiche Ausheilung dieser Stelle vor. Demzufolge sind jetzt wohl die Erfolgsaussichten einer erneuten Durchführung einer Wurzelspitzenresektion abzuklären.
Zu Ihrer Frage, ob der Riss dies verursacht haben kann: Ja, kann, aber nicht muss.
Zu Ihrer Frage bzgl. der Versicherungswartezeit: Schäden, die in der Wartezeit entstehen, fallen unter die Leistungspflicht, da der Stichtag die Vertragsunterzeichnung war. Die Wartezeit hat damit nichts zu tun.
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Lieben Dank auch für diese Woche :) "Knochen weich" so nannte es meine Zahnärztin, leider Vertretungsärtzin meiner Tatsächlichen, die ist zZt in MuSchu. Denke mal damit ich es als Laie verstehe. Das Röntgenbild zeigt sonst unterm Zahn ja recht hell, an diesem Zahn sieht es dunkler aus. Ich kann mich also nur überraschen lassen, was nun beim Kieferorthopäden bei heraus kommt. Zittern tu ich allemal bis dahin, mir war primär erstmal die Frage mit der ZV ja wichtig. Und es ist auch "beruhigend" zu wissen, dass der Riss der Füllung ggf der Übertäter ist (naja, eigentlich ja ich, weil ich so lang gewartet hab :(). Man lernt aus seinen Fehlern! Ein toter Zahn ist echt nicht zu verachten weiß ich jetzt. Zumindest wird mich egal was kommt, ja meine ZV unterstützen. Mal platt gesagt.
auf diese Rückfrage antwortenZahn Fragen & Antworten
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