Antworten
0
Zahnarzt
Hallo, müssen bestehende Brücken für eine Parodontosebehandlung entfernt werden? Oder will mein Zahnarzt damit nur \"Weiterbescahäftigung\" sichern? Ich bekomme doch sicher Ärger mit der Krankenkasse, wenn vor einem neuen Kostenplan für Zahnersatz bestehende Brücken entfernt werden ??
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Brück
gestellt vor 3 Jahren
letzte Antwort vor 3 Jahren
gelesen 3004 mal
Antworten zu Parodontosebehandlung und Zahnersatz
Sortierung: chronologisch - neue Antworten zuerst
Dr. Dirk Haubold
Hallo,
allein wegen der Parodontitisbehandlung müssen Brücken und Kronen nicht entfernt werden. Sind diese aber defekt oder die betreffenden Zähne so stark gelockert, dass ein Erhalt nicht möglich ist dann schon. Um eine Weiterbeschäftigung geht es sicher nicht. MfG
Empfehlungen: 38
Antworten: 13987
Ausführliches Empfehlungsprofil anzeigen
Kontakt - Nachricht senden
Danke an Dr. Haubold. Ich bin über 50 und leider sind die Zähne durch einen Rückgang von Zahnfleisch und Zahnknochen gelockert. Der Zahnarzt hofft, dass durch die Parodontose-Bahandlung die verbliebenen Zähne wieder fester werden und möchte dann erst die Therapie festlegen. Das erscheint mir schon logisch. Allerdings habe ich Angst, dass die Kasse Probleme wegen der entfernten Brücken machen könnte. Ein eventueller Gutachter könnte so nicht prüfen, ob die Brücken überhaupt erneuert werden müssen.
auf diese Rückfrage antwortenDr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
Guten Tag!
Wenn es medizisch notwendig ist, kann man die Brücken vorher entfernen. Deren Zustand kann, z.B. mit Röntgenbildern, gut dokumentiert werden. Es spricht auch nichts dagegen, vorab Zahnersatz zu planen und genehmigen zu lassen. Eine spätere Änderung ist immer möglich.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Stefan Klaas, Herrenberg
Empfehlungen: 28
Antworten: 4207
Ausführliches Empfehlungsprofil anzeigen
Kontakt - Nachricht senden
zur Zahnarzt-Webseite
Dr. Cartus M.Sc., Holger
Hallo,
sind vorhandene Brücken insuffizient, wie im vorliegenden Fall, dann ist die Entfernung der Brücken medizinisch notwendig. Grundsätzlich entsteht hieraus für den Patienten kein Nachteil vor der Krankenkasse.
Empfehlungen: 18
Antworten: 40
Ausführliches Empfehlungsprofil anzeigen
Kontakt - Nachricht senden
zur Zahnarzt-Webseite
Dr. Cartus M.Sc., Holger
Hallo,
sind vorhandene Brücken insuffizient, wie im vorliegenden Fall, dann ist die Entfernung der Brücken medizinisch notwendig. Grundsätzlich entsteht hieraus für den Patienten kein Nachteil vor der Krankenkasse.
Empfehlungen: 18
Antworten: 40
Ausführliches Empfehlungsprofil anzeigen
Kontakt - Nachricht senden
zur Zahnarzt-Webseite
Zahn Fragen & Antworten
Zahn-Themen
- Zahnschmerzen (1611)
- Wurzelbehandlung (1368)
- Zahnarztangst (1032)
- Extraktion (509)
- Betäubung (474)
- Kieferorthopädie (425)
- Zahnersatz (456)
- Weisheitszähne (400)
- Karies (366)
- Kinder (267)
- Apex (141)
- Provisorium (127)
- Parodontalbehandlung- Parodontitis - Parodontose (208)
- Zahnzusatzversicherung (110)
- Zahnfüllung (92)
- Zähne Bleichen - Bleaching (107)
- Amalgam (93)
- Aufbissschiene (87)
- Knochenaufbau (87)
- Veneers (90)
- Laserzahnmedizin (94)
- Zahnlücke (57)
- Zahnstein (53)
- Heil- und Kostenplan (52)
- Zweite Zahnarztmeinung (39)
Waizmanntabelle - Zahnzusatzversicherung
Der 1. Vergleich mit Patientenbewertungen. Über 130 getestete Zahnzusatzversicherung im Vergleich. Neu: EarlyBird Patientenfrühwarnsystem.
