Parodontosebehandlung und Zahnersatz

5
Antworten
0
Zahnarzt

Hallo, müssen bestehende Brücken für eine Parodontosebehandlung entfernt werden? Oder will mein Zahnarzt damit nur \"Weiterbescahäftigung\" sichern? Ich bekomme doch sicher Ärger mit der Krankenkasse, wenn vor einem neuen Kostenplan für Zahnersatz bestehende Brücken entfernt werden ??

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Brück

gestellt vor 3 Jahren
letzte Antwort vor 3 Jahren
gelesen 3004 mal

Antworten zu Parodontosebehandlung und Zahnersatz

Sortierung: chronologisch - neue Antworten zuerst

Dr. Dirk Haubold



vor 3 Jahren

Hallo,
allein wegen der Parodontitisbehandlung müssen Brücken und Kronen nicht entfernt werden. Sind diese aber defekt oder die betreffenden Zähne so stark gelockert, dass ein Erhalt nicht möglich ist dann schon. Um eine Weiterbeschäftigung geht es sicher nicht. MfG

auf diese Antwort Bezug nehmen

Danke an Dr. Haubold. Ich bin über 50 und leider sind die Zähne durch einen Rückgang von Zahnfleisch und Zahnknochen gelockert. Der Zahnarzt hofft, dass durch die Parodontose-Bahandlung die verbliebenen Zähne wieder fester werden und möchte dann erst die Therapie festlegen. Das erscheint mir schon logisch. Allerdings habe ich Angst, dass die Kasse Probleme wegen der entfernten Brücken machen könnte. Ein eventueller Gutachter könnte so nicht prüfen, ob die Brücken überhaupt erneuert werden müssen.

auf diese Rückfrage antworten

Ergänzung des Patienten

Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen



vor 3 Jahren

Guten Tag!
Wenn es medizisch notwendig ist, kann man die Brücken vorher entfernen. Deren Zustand kann, z.B. mit Röntgenbildern, gut dokumentiert werden. Es spricht auch nichts dagegen, vorab Zahnersatz zu planen und genehmigen zu lassen. Eine spätere Änderung ist immer möglich.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Stefan Klaas, Herrenberg

auf diese Antwort Bezug nehmen

Dr. Cartus M.Sc., Holger



vor 3 Jahren

Hallo,
sind vorhandene Brücken insuffizient, wie im vorliegenden Fall, dann ist die Entfernung der Brücken medizinisch notwendig. Grundsätzlich entsteht hieraus für den Patienten kein Nachteil vor der Krankenkasse.

auf diese Antwort Bezug nehmen

Dr. Cartus M.Sc., Holger



vor 3 Jahren

Hallo,
sind vorhandene Brücken insuffizient, wie im vorliegenden Fall, dann ist die Entfernung der Brücken medizinisch notwendig. Grundsätzlich entsteht hieraus für den Patienten kein Nachteil vor der Krankenkasse.

auf diese Antwort Bezug nehmen