Prophylaxe

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Zahnarzt

Meine Zahnzusatzversicherung hat mir geschrieben, dass sie zwar die Kosten einer medizinischen Zahnreinigung übernimmt, allerdings nicht die Kosten einer Airflow- Behandlung, da diese wohl eher kosmetischer Natur ist. Was ist nun eine rein medizinische Zahnreinigung?

Patientenfrage

gestellt vor 1 Jahr
letzte Antwort vor 1 Jahr
gelesen 2294 mal

Antworten zu Prophylaxe

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 1 Jahr

Hallo,
legen Sie Wiederspruch ein, die Argumentation der Versicherung ist kompletter Blödsinn. medzinisch gleich Belagsentfernung gleich Airflow. Es handelt sich lediglich um eine Technik, besonders hartnäckige Beläge zu entfernen.. wenns nicht klappt... es gibt so viele Zusatzversicherungen! mfg
topDentis Cologne

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Danke für die schnelle Antwort. Komischerweise kann ich dagegen jetzt keinen Widerspruch einlegen, da sie (gönnerhaft) diese Rechnung i. H. v. € 79,00 komplett übernehmen. Also werde ich bei der nächsten Zahnreinigung Widerspruch einlegen? Gibt es denn auch eine reine med. Zahnreinigung oder kann man so eine Unterscheidung gar nicht treffen.

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Ergänzung des Patienten

Dr. Dirk Haubold



vor 1 Jahr

mal abgesehen davon, kann man ja durchaus Zahnreinigung auf die rechnung schreiben und nicht Air-flow Behandlung, da die sowieso nur ein Teil des Ganzen ist

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 1 Jahr

Eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt ist immer medizinisch, sonst gäb es die ja im Nagelstudio. mfg
topDentis Cologne

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PRAXISKLINIK JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jü



vor 1 Jahr

Die Prophylaxe-Behandlung ist und bleibt eine medizinische "Zahnreinigung". Die Airflow-Anwendung ist nur ein Baustein der gesamten Therapie. Sinnvoll ist es allerdings nicht, wenn auf der Honorarrechnung der Begriff " Airflow" singulär aufgeführt wird. Alles Gute.
MfG

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Sehr geehrte/r Anfrager/in, a) wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen. b) Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern. Sollten Sie jedoch von Ihrem Vertreter oder Makler keine oder nur unzureichende Hilfe erhalten, dann melden Sie sich bitte erneut. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)

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Ergänzung des Patienten

topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 1 Jahr

Hallo Kalle
nur mal so zur Info

Strafrechtlich
Wer die Zahnheilkunde (Beratung!) ohne eine Approbation ausübt wird nach § 18 ZHG mit einer Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn eine nichtapprobierte
Mitarbeiterin die Zahnheilkunde ausübt, macht sie sich strafbar. Wenn der Zahnarzt hiervon
Kenntnis hat, macht er sich ebenfalls strafbar.

Sie sollten in Ihrem Interesse das sehr dünne Eis auf dem Sie sich gerade einem Grossteil der Zahnärzteschaft präsentieren in Ihrem eigenen Interesse verlassen. Das ist es nämlich nicht wert. Schreiben Sie doch einfach ein Buch... nachder Approbation wohlgemerkt.

topDentis Cologne

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