KFO f. Erwachsene - Sonderfall

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Zahnarzt

Hallo, Meine Frau hat eine (aus unserer Sicht) gravierende Fehlstellung der Schneidezähne. Dies (natürlich) schon seit langem. Sie verschlechtert sich aber zusehends. Meine Frau hat im Laufe der Jahre regelmäßig ihre jeweiligen Zahnärzte gefragt, ob man da was machen müsse/solle - was aber zu unserer Überraschung immer abschlägig beschieden wurde. Nun hat erstmals ein befreundeter Zahnarzt (inoffiziell) uns bestätigt dass man die Fehlstellung korrigieren sollte (untere Zähne schädigen die oberen). Können wir nun zusatzversichern? Behandlung wurde ja trotz expliziter Nachfrage nie angeraten, eher im Gegenteil. Dank und Grüße an das hilfreiche Team.

Patientenfrage

gestellt vor 1 Jahr
letzte Antwort vor 1 Jahr
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Antworten zu KFO f. Erwachsene - Sonderfall

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 1 Jahr

HAllo,
ich denke in Ihrem Fall reicht wenn eine Fehlstellung früher schon mal diagnostiziert wurde. Im Schadensfall fordern die Versicherung auch sehr alte Unterlagen an. Oft ist es auf grossen Röntgenbildern auch zu sehen. Auch wenn Ihnen niemand zu einer Behandlung geraten hat ist der Schaden ja bereits eingetreten. Also versuchen Sie ein brennendes Haus zu versichern. mfg
topDentis Cologne

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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen



vor 1 Jahr

Guten Morgen!
Wenn Sie zusatzversichtert einschl. KFO sind und Ihnen die Behandlung noch nie angeraten worden ist, haben Sie gute Chancen, eine Erstattung zu erhalten. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie damit eigentlich schon eine Grauzone zum Versicherungsbetrug betreten, denn auch eine inoffizielle Bestätigung ist eine solche. Den Rest müssen Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen. Sollte es später in irgeneiner Form herauskommen, wird die Versicherung die erbrachte Leistung zu Recht zurückfordern...
Mit freundlichem Gruß
Dr. Stefan Klaas

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Tre Dento - Fachzahnarztpraxis Frankfurt



vor 1 Jahr

Ob sie mündlich eine Auskunft erhalten haben spielt keine so große Rolle, wenn die Versicherung sie annimmt, dann wird sie eh eine Befunderhebung vom Zahnarzt verlangen, auch ob dort kieferorthopädische Maßnahmen geplant sind. Dann entscheidet die Versicherung ob sie mit dem jeweiligen Ausgangsbefund versichert werden oder nicht.

MfG

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Ergänzung des Patienten

Ergänzung des Patienten

Sehr geehrte/r Anfrager/in, nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten auch für (KFO) kieferorthopädische Maßnahmen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. So leistet z.B. CSS ZahnarztPlus oder Signal A/B generell für KfO Maßnahmen, der Barmenia ZG leistet nicht für KfO. Während die CSS und Signal sogar für Mehrkosten bei KfO leisten, leistet die ARAG dafür nicht. KfO Mehrkosten fallen dann an, wenn die gesetzliche Kasse (GKV) die KfO Maßnahme übernimmt, aber höhere Kosten über die Kassenleistung hinaus in Rechnung gestellt werden, was häufig bzw. regelmäßig der Fall ist. Für Erwachsene ist eine KfO-Maßnahme generell keine Kassenleistung. Die Kasse leistet nur in seltenen Ausnahmefällen, die Sie ggf. bei Ihrer Kasse erfragen könnten. Nun stellt sich die Frage, ob und ggf. wann es sich bei Erwachsenen um eine seitens eines geeigneten Zusatzversicherers erstattungsfähige KfO-Maßnahme handelt. Wenn jemand nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten. Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht. Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muß sich um eine \" behandlungsbedürftige \" Zahnfehlstellung handeln. Für Erwachsene gilt: Wer hat schon völlig gerade Zähne! Bei den meisten erwachsenen Menschen wird der Zahnarzt keinen KfO-Behandlungsbedarf feststellen. Klar ist: Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluß eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer. Die Signal z.B. fragt ganz klar nach einer \"Zahnfehlstellung\" im Antrag. Damit ist eine \"behandlungsbedüftige\" Zahnfehlstellung gemeint. Die muss ein Zahnarzt/KfO-Spezialist erkannt haben und Korrekturmaßnahmen angeraten haben. Hierbei kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten. So kommt der Fall vor, dass jemand den Zahnarzt wechselt und der neue Zahnarzt diagnostiziert plötzlich eine behandlungsbedüftige Zahnfehlstellung. Der \" Neue \" rät plötzlich zu einer KFO-Behandlung, obwohl eine solche bei bisherigen Zahnärzten noch nie zur Debatte stand bzw. keineswegs angeraten war. Wenn jemandem, der schon länger, z.B. 2 Jahre CSS-zusatzversichert ist, so etwas passiert, bei dem wäre eine plötzlich \" überraschend \" festgestellte behandlungsbedürftige Zahnkorrektur mitversichert. In diesen Fällen ergibt sich für die Betroffenen allerdings noch eine andere Schwierigkeit: Man muss in Fällen wie dem eben aufgezeigten aber auch überlegen, warum der oder die vorherigen Zahnärzte die Fehlstellung niemals als behandlungsbedürftig diagnostiziert haben. Auch stellt sich die Frage, ob bei einer KFO-Maßnahme für einen Erwachsenen etwaige Nachteile die Vorteile überwiegen könnten. Wir empfehlen allen Betroffenen sich in derartigen Fällen, die leider vorkommen, in Ihrem eigenen Interesse sicherheitshalber eine \" echte \" zweite Zahnarztmeinung einzuholen, also einfach noch zu einem anderen Zahnarzt zu gehen oder bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung nach der Adresse eines Gutachters für solche Fälle zu fragen. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)

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