Frage: Zahnversicherung? - Zahnarzt Forum

Die Frage "Zahnversicherung?" wurde bereits von 7 Zahnärzten kostenlos beantwortet. klicken Sie hier um hier Ihre eigene Frage zu stellen...

Zahnversicherung? Zahnarzt Forum Übersicht


Hallo zusammen,

ich habe ein Problem was mich schon lange beschäftigt.

Ich war schon lange nicht mehr beim Zahnarzt,
folglich sind meine Zähne in einem schlechten Zustand. Ich möchte dagegen etwas ändern.

Ich wollte nun eine Zahnversicherung abschließen. Aber welche?

Einen Befund gibt es nicht da ich wie o.g. schon Jahre nicht mehr beim Zahnarzt war.

Was kann ich nun machen? Muss ich nun "alles" aus eigener Tasche bezahlen?

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

gruss
christian

  • diese Frage beantworten


Antwort:

Dr. Alexander Zill

(am 26.07.2010 - 11:46 Uhr)

Hauptplatz 29
85276 Pfaffenhofen
verifiziertes Premiumprofil

Hallöle,

vielleicht sollten Sie erst zum Zahnarzt gehen? Immerhin könnte es durchaus wichtig sein zu wissen, wie es um Ihre Zähne geht.

Selbst wenn Sie diesen Befund aus eigener Tasche bezahlen müssten, kann dies kein allzu teures Unterfangen sein und keine private Versicherung wird Sie ohne Anfangsbefund versichern.

Was und wieviel Sie dann aus eigener Tasche bezahlen müssen, hängt ganz sicher auch von der Versicherung ab - dieses Problem können Sie in einer anderen Sparte beraten lassen. Ein Zahnarzt selbst kann und darf auf diesem Gebiet nicht beratend tätig werden.

Nur am Rande: Einem Loch im Zahn ist es egal, wie Sie versichert sind....wenns schmerzt, dann ist Eile angesagt.

Grüße

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:


von: christian am: 26.07.2010 - 11:54 Uhr

gibt es keine Versicherungen die den Befund nicht abfragen? (ich glaube sowas habe ich mal gelesen)

  • diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Dr. Alexander Zill 26.07.2010 - 11:59

Hallöle,

Sie sollten sich entscheiden, was Sie wollen: Eine Versicherung besch..... oder Ihre Zähne behandeln.

Ich bitte um ein wenig mehr Sachlichkeit. Ein Zahnarzt kann beurteilen, was zu tun wäre, einer Versicherung kann Ihnen sagen, was sie davon bezahlt. Es gibt keine versicherung, die nicht wissen will, was sie versichern muß! Es gibt nur Versicherungen, die keinen vollständigen Schutz anbieten und daher den Zahnstatus nicht abfragen.

Freundliche Grüße

Antwort:

Hallo,
Informationen zu Versicherungen und Vergleiche erhalten Sie unter www.waizmann.de

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:


von: christian am: 26.07.2010 - 12:51 Uhr

Hallo,

unsachlich wollte ich nicht werden, sorry wenn es sich so angehört hat. Auf der Seite http://www.versicherung-online.net/zahnzusatzversicherung-fuer-schlechte-zaehne-101/ gibt es allerdings Informationen zum angesprochenen Thema. Dort wird die ARAG Z100 oder auch Barmenia ZG Plus bei längeren nichtbesuch empfohlen.

Für Angstpatienten die länger nicht mehr beim Zahnarzt warn, soll es wohl auch bei einigen Versicherungen etwas geben.

Sorry für mein nicht wissen, aber ich kenne mich in sachen Zahnversicherung zu wenig aus.
Ich habe auch nicht vor die Versicherung zu besch... das war nicht meine absicht

gruss
christian

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:


von: christian am: 26.07.2010 - 12:56 Uhr

die webseite geht nicht!

  • diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Privatpraxis Dr. Christoph Huhn 26.07.2010 - 13:44

Wenn Sie wirklich eine Versicherung finden sollten, die Sie ohne Zahnstatus aufnimmt UND nach der Behandlung tatsächlich zahlt, posten Sie es bitte unbedingt hier auf dem Forum, das würde bestimmt viele Patienten interessieren!

Antwort:


von: christian am: 26.07.2010 - 14:07 Uhr

die passende Versicherung wollte ich eigentlich von euch hören, da ich mich leider nicht wirklich auskenne

so wie ich das jetzt richtig versteh:

soll ich jetzt zum arzt
(alles selber bezahlen)
bis meine zähne wieder i.o. sind

und wenn alles i.o. ist sollte ich eine versicherung abschließen falls dann noch einmal was ist ... mh davon hab ich zz. aber nix, erst in einigen jahren ...

seh ich das richtig?

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist eine absolut persönliche Entscheidung. Schauen Sie unter der entsprechenden Rubrik Zahnzusatz...in diesem Portal nach Entscheidungshilfen. Die im Portal aktiven Zahnärzte dürfen, wollen und möchten keine definitive Empfehlung für eine Versicherung XYZ geben. Eine Zahnarztzusatzversicherung kann und wird Sie von Ihrer Eigenverantwortlichkeit für Ihre Zahngesundheit nicht erlösen. Alles Gute. MfG

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:


von: www.hanswaizmann.de am: 27.07.2010 - 09:34 Uhr

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Sie müssen beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wahrheitsgemäße Angaben machen.
Wie lange Sie nicht beim Zahnarzt waren usw., das alles interessiert die meisten Versicherer wenig. (Bei der CSS wird z.B. nach Adresse des Zahnarztes und dem Datum des letzten Zahnarztbesuches gefragt; wenn dieser länger als 12 Monate her ist, wird die Vorlage eines Zahnbefundes zwingend.)

Wenn jemand länger (mehrere Jahre) nicht mehr beim Zahnarzt war, kommt es drauf an, ob die
Zähne vollständig sind und für einen Laien als völlig in Ordnung eingeschätzt werden und keinerlei Beschwerden bislang aufgetreten sind. Dann darf die Antragsfrage, ob eine zahnärztliche Maßnahme konkret angeraten/geplant ist, in gutem Glauben mit " Nein " beantwortet werden. Natürlich ist dafür noch notwendig, dass beim letzten Zahnarztbesuch der Zahnarzt, damals keine Maßnahmen angeraten/geplant hatte, auch wenn der letzte Zahnarztbesuch Jahre her ist.

Sie schreiben – „… sind meine Zähne in einem schlechten Zustand.“ Aus diesem Grund ist es natürlich fraglich, ob man die Frage mit „Nein“ beantworten könnte.

Beurteilen müssen Sie dann natürlich schon selbst, wie Sie die Antragsfrage, ob etwas angeraten ist oder nicht beantworten, mit „ja“ oder mit „nein“. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Unser Job ist zu sagen, dass Sie korrekt antworten müssen und was passiert wenn Sie falsch antworten. Flasch-Antworten ist eine Obliegenheitsverletzung. Wenn der Versicherer später herauskriegt, dass die Antwort falsch war, hat er ein Rücktrittsrecht und ist von der Leistung frei.

Sie müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass Ihr Zahnarzt bzw. frühere Zahnarzt im Leistungsfall gefragt werden kann. Und dann kommt es eben darauf an, was der Zahnarzt antwortet.
Das gilt übrigens auch für Tarife, die nicht nach geplanten, angeratenen Maßnahmen fragen, wie z.B. der Tarif ERGO Direkt DentiGent. Dieser Tarif ist z.B. zwar für jedermann abschließbar, es heißt allerdings auch ganz klar: Für bei Vertragsabschluss angeratene, geplante Maßnahmen, wird nicht geleistet. Wenn also nicht angeraten oder geplant ist, wäre das vielleicht eine gute Alternative. Vielleicht sollten Sie ganz einfach mal klären, was Ihnen alles bzw. ob Ihnen bereits etwas beim letzten Zahnarztbesuch, auch wenn dieser schon lange her ist, angeraten wurde.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:


von: Samuel am: 29.07.2010 - 16:10 Uhr

Hallo,
ich hoffe ich kann Ihnen helfen bei der suche nach einer Zahnzusatzvers.
Die DEBEKA hat z.Z die Beste Zahnzusatzvers. das beweisen auch Testberichte.
ICh bin selber angestellter der Debeka und weis wo von ich spreche.
Bei fragen stehe ich Ihnen gerne zur verfügung.

  • diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Privatpraxis Dr. Christoph Huhn 29.07.2010 - 16:38

Noch dezenter ging es wohl nicht? ;-)))

Antwort:


von: Susanne Cholewa-Suhr am: 10.08.2010 - 09:26 Uhr

Hallo,
seit Anfang des Jahres gibt es bei der uniVersa Krankenversicherung a.G. eine Zahnzusatzversicherung, der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Im Tarif dent|Privat sind hier für professionelle Zahnreinigung 75 € pro Jahr Erstattungen vorgesehen, im ersten Versicherungsjahr gibt es hier eine Extra-Leistung. Der Tarif leistet nach 8 Monaten Wartezeit und zusammen mit der Kasse werden 80 % der entstehenden kosten für hochwertige Füllungen (z.B. Inlays/Onlays), allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen (z.B. Wurzel- und Paradontosebehandlungen), privatärztliche Vergütungen, hochwertigen Zahnersatz (Kronen,Brücken,Implantate) und funktionsanalytische und funktionszherapeutische Leistungen erbracht. Bei regelmäßiger Vorsorge beträgt der Erstattungssatz 90 %. Auch für Zahn-und Kieferregulierung wird geleistet, 80 % bis zu 600 € je Kiefer bei Kindern bis zum 18.LJ.
Der Antrag ist unkompliziert und wird ohne Gesundheitsprüfung gestellt. Fehlende Zähne und angeratene Behandlundlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ab dem 5. Kalenderjahr sowie bei Unfall entfällt die anfängliche Summenbegrenzung.
Bei Interesse wenden Sie sich gern an mich, Tel: 0151-57158125. Gern kann ich Ihnen weitere Fragen beantworten.
Mit Freundlichen Grüßen

Susanne Cholewa-Suhr
Filialdirektorin

  • diese Antwort kommentieren

Antwort:


von: nicole am: 21.08.2010 - 19:12 Uhr

Auf gar keinen fall vorher zum zahnarzt gehen!

Denn, wenn die zähne schlecht sind, wird der zahnarzt sicher eine behandlung ANRATEN und diese angeratene bahndlung wird keine versicherung abdecken!

wenn du länger nicht beim zahnarzt warst, ist das noch das beste, was dir für den abschluss einer zusatzversicherung passieren kann.

ich z.b. war auch lange nicht beim zahnarzt. letzt woche dann doch und jetzt habe ich den salat, dass ich 3 kronen (abgesehen vom anteil der kasse) selbst zahlen muss...

wenn ich das gewußt hätte, hätte ich die versicherung vorher abgeschlossen, da die behandlung bei meinem (jezt) vorletzten zahnarztbesuch nicht angeraten wurde...

  • diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Dr. Dirk Haubold 21.08.2010 - 22:48

am besten gar nicht gehen, dann kann man die Versicherung sparen und den Zahnarzt muss man auch nicht bezahlen

Antwort:


von: Nicole am: 22.08.2010 - 10:43 Uhr

Meine Herren ich muss Sie schon bitten sachlich zu bleiben!

Als "Betrüger" hätte man mich sicher nicht bezeichnen können, wenn ich mich vor meinem zahnarztbesuch vesichert hätte, da ich ja nicht wußte, welchen befund mir der zahnarzt bescheinigen würde.

die versicherungen sagen ganz klar, dass angeratene behandlungen nicht versichert werden können. Ist ja auch in Ordnung. Nur als Versicherungsnehmer habe ich dann auch das Recht (und das hat nichts mit Betrug zu tun), die dadurch entstehende Lücke zu meinem Vorteil zu nutzen!

Bei der Steuererklärung ist es doch auch nicht anders meine Herren, das wissen Sie wahrscheinlich genauso wie ich. Steuertricks sind auch kein Betrug.

Im übrigen können die Versicherer froh sein, dass man sie mit der Nase auf ebensolche Lücken stößt - die haben schon Leute, die sich um solche Dinge kümmern.

  • diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Praxis Sebastian und Magdalena Stransky , Angst-Zahnärzte in Offenbach 22.08.2010 - 13:30

es ist unfassbar was sie hier von sich geben....mir fehlen die worte....

Antwort:


von: Makler am: 17.12.2010 - 22:28 Uhr

... Sagte der Strukki von der Debeka. Unmöglich und geschmacklos, das beschreibt den "Beratungsstil" von Euch Debekanern echt am besten. Debeka ist das beste, ohne auch nur einmal den Kunden gefragt zu haben, war IHM in den Leistungen am wichtigsten ist. Einfach widerlich!

  • diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Praxis Sebastian und Magdalena Stransky , Angst-Zahnärzte in Offenbach 22.08.2010 - 09:25

und je mehr versicherungsbetrüger zusammenkommen desto schneller werden alle versicherungen zusammenbrechen.... einen vorteil hätte die sache, man müsste sich nicht mehr mit versicherungsbetrügereien auseinandersetzen sondern könnte sich voll und ganz auf die zähne konzentrieren...
*kopfschüttelnde grüsse

Kommentar von:

Dr. Klinge & Dr. Kunstmann Praxis für Zahnheilkunde und Prophylaxe 22.08.2010 - 10:18

Hallo.

Ich hoffe, dass die Versicherungen hier mitlesen. Daraus können sie dann sehen, wie es um die Ehrlichkeit mancher Vetsicherungsnehmer bestellt ist.
Die Zeche für diese Menschen zahlen die ehrlichen Versicherten mit höheren Beiträgen und Leistungseinbußen.
Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.

Es ist schon immer wieder erstaunlich.

Jahrelang findet man den Weg zum Zahnarzt nicht. Grund hierfür ist doch, dass wir als Abzocker und Geldgeile abgestempelt werden. Und dann soll auf einmal eine Versicherung den selbst verursachten Schaden bezahlen.

Wer ist nun hier der Abzocker?

Aber die Versicherungen sind ja auch nicht unschuldig daran .
Da wirbt man vollmundig für Leistungen und geringen Beiträgen. Das kann nicht funktioniern.

Wir sind nur für die medizinische Beurteilung zuständig. Doch werden wir oft dafür verantwortlich gemacht, das die wahrheitsgemässen Angaben zu einer Nichterstattung oder Risikobeiträgen führen.

Aber wen wunderts, Politik und Manager machen es vor. Lügen und trotzdem groß absahnen.

LG
Dr. Stefan Klinge

Antwort:


von: christian am: 15.04.2011 - 14:31 Uhr

Ich verstehe den ganzen Ärger der soge. Ärzte (siehe oben) nicht.

Ich wollte nur wissen, wie ich nun am besten vorgehe.

Das eine Versicherung, möchte, das ich erst zum Arzt gehe und erstmal alles selber Zahle, ist bei den heutigen Geldhaien nix neues.

Mir ging es um eine Fachliche Antwort auf meine oben gestellte Frage.

Hier aber gleich mit unterstellungen zu kommen, finde ich nicht angemessen.

Ich glaube, das man (gerade als Angstpatient) doch die möglichkeit haben muss, sich im Vorfeld eine passende Versicherung (gerade für angstpatienten die länger nicht beim za warn) zu suchen.

Eine pauschale Antwort das man keinen Anspruch bzw. sich strafbar machthat (weil man sich ja denken kann das nicht alles i.o. ist nach einigen jahren) ist nicht hilfreich und NICHT richtig.

Es gibt Versicherung die das Problem kennen und auch einen Service für solche Personen anbieten. Sie als Arzt sollten das wissen.

Ich bitte immer noch um Hilfreiche Antworten

  • diese Antwort kommentieren