Betreff: Zanhzusatzversicherung
In Kategorie: Zahnzusatzversicherung - Zahnarzt Forum Startseite
(Beitrag bzw. Frage wurde 709 mal gelesen)
Hallo,
meine Frage ziehlt nur darauf ab, welche Zusatzversicherung, für einen Auszubildenden im Alter von 24 Jahren, empfehlenswert wäre.
Ich möchte das die PZR, Inlays und Implantate, ggf, Kieferortopädie, Zahnbehandlung, GOZ 3,5 fach usw. ersattet werden und die Versicherung sollte Ihre Angaben und Leistungen auf den Gesamtrechungsbetrag beziehen.
Ganz wichtig ist noch für mich, dass die Prämien nicht mit dem Alter steigen. Wenn das überhaupt möglich ist.
Vielen vielen Dank
Antwort:
Hallo,
Sie sollten sich an die Versicherungsvertreter wenden. MfG
Antwort:
Dr. Rainer Ostermaier
(am 15.07.2010 - 21:31 Uhr)Hauptstr. 1
94086 Bad Griesbach
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Sie sollten "waizmanntabelle" googeln.
Hier erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsvergleich.
Antwort:
MKG-PRAXISKLINIK JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jürgen Krohn MSc MSc Master Implantologie Master Dentalästhetik
(am 16.07.2010 - 07:10 Uhr) Jungfrauenthal 7
20149 Hamburg-Harvestehude
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Ihre sehr weitsichtigen,konkreten Leistungsanforderung an eine Zahnzusatzversicherung vor Vertragsabschluss sind lobenswert. Allerdings ist zu bedenken, dass Sie mit einer Versicherung eine Wette abschliessen, mit diametralen Zielen der Vertragspartner. Sicherlich werden Sie durch im kryptischen Labyrinth des von Rechtskundigen verfassten Kleingedruckten (Präambel zum Vertragsinhalt) keine Fakten finden, die eine "Festnagelung" der Versicherung auf dezidierte Erstattungshöhen gewährleisten.
Ihre schlaue Frage nach Prämienstabilität legt den Finger in die Wunde der "Versicherungsfuzzis". Wer weiss schon vom Dickicht des "Versicherungs-Dschungel, dass auch Zahnzusatzversicherungen auf 2 unterschiedlichen Vertragsmodalitäten basieren:
1) Lebensversicherung (feste Prämie bei definierter Laufzeit)
2) Schadensfallversicherung ( variable meist steigende Prämien, Kündigungsmöglichkeit bei Schaden, Vertragsausschluss im Alter)
Wenn Sie einen Versicherungsagenten finden, der Ihnen Ihre geschilderten Leistungsanforderungsprofile versichert, so dürften Sie sich als Lottohauptgewinner bezeichnen ( 1: 14 Millionen). Alles Gute.
MfG
Antwort:
Dr. Alexander Zill
(am 16.07.2010 - 07:55 Uhr)Hauptplatz 29
85276 Pfaffenhofen
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Hallöle,
diese Zusatzverscherung wünschen wir uns alls - wirklich. Träumen ist erlaubt. Die Realität sieht leider anders aus. Aber vielleicht finden Sie einen Versicherungsmakler, der mit Ihnen träumt.
Grüße
Antwort:
Praxis für Zahnheilkunde Dr. Torben Sonkol
(am 16.07.2010 - 09:18 Uhr)Westtorstraße 2
33184 Altenbeken
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Orientieren Sie sich bitte an der Waizmanntabelle. Diese vergleicht alls ZZVs und bieltet einen guten Überblick.
Antwort:
von: www.hanswaizmann.de am: 16.07.2010 - 11:23 Uhr
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
ich möchte Sie hier gerne auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen. Dort gibt es auch eine Berechnungsoption für Azubis.
Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.
Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.
B)
Nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten auch für (KFO) kieferorthopädische Maßnahmen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. So leistet z.B. CSS ZahnarztPlus oder Signal A/B generell für KfO Maßnahmen, der Barmenia ZG leistet nicht für KfO. Während die CSS und Signal sogar für Mehrkosten bei KfO leisten, leistet die ARAG dafür nicht. KfO Mehrkosten fallen dann an, wenn die gesetzliche Kasse (GKV) die KfO Maßnahme übernimmt, aber höhere Kosten über die Kassenleistung hinaus in Rechnung gestellt werden, was häufig bzw. regelmäßig der Fall ist. Für Erwachsene ist eine KfO-Maßnahme generell keine Kassenleistung. Die Kasse leistet nur in seltenen Ausnahmefällen, die Sie ggf. bei Ihrer Kasse erfragen könnten.
Nun stellt sich die Frage, ob und ggf. wann es sich bei Erwachsenen um eine seitens eines geeigneten Zusatzversicherers erstattungsfähige KfO-Maßnahme handelt.
Wenn jemand nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten.
Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht.
Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muß sich um eine " behandlungsbedürftige " Zahnfehlstellung handeln. Hierbei ist zu unterscheiden geht es um etwaige behandlungsbedürftige Fehlstellung bei Erwachsenen oder bei Kindern.
Für Kinder gilt:
Solange Zahnarzt oder KfO Spezialist keinen konkreten Behandlungsbedarf feststellen ist die Frage zu verneinen. Durch den Zahnwechsel und das Wachstum der Kinder, ist der Kiefer und sind die Zähne quasi in Bewegung und Zahnarzt und/oder Kfo-Experte beobachtet/n meist den Zustand des Kiefers und der Zähne. Solange völlig offen ist, ob jemals ein Behandlungsbedarf eintreten wird, kann die Frage, ob eine zahnärztliche oder Kfo-Maßnahme geplant bzw. angeraten ist " verneint " werden. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen der Kfo-Spezialist sagt, wir machen heute noch nichts aber eine künftige Behandlung ist so gut wie sicher, dann muss dieselbe Frage ob etwas angeraten ist natürlich " bejaht " werden. Entscheidend ist - wenn Sie Ihr Kind zusatzversichern z.B. mit bester Möglichkeit der CSS - dass der Versicherer in einem späteren Leistungsfall die Ärzte zurückfragen kann, welche Situation vor Vertragsschluss bestanden hat. Sollte eine Maßnahme vorher angeraten gewesen sein, kann der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht natürlich zurücktreten.
Für Erwachsene gilt:
Wer hat schon völlig gerade Zähne! Bei den meisten erwachsenen Menschen wird der Zahnarzt keinen KfO-Behandlungsbedarf feststellen.
Klar ist: Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluß eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer.
Die Signal z.B. fragt ganz klar nach einer "Zahnfehlstellung" im Antrag. Damit ist eine "behandlungsbedüftige" Zahnfehlstellung gemeint. Die muss ein Zahnarzt/KfO-Spezialist erkannt haben und Korrekturmaßnahmen angeraten haben.
Hierbei kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten.
So kommt der Fall vor, dass jemand den Zahnarzt wechselt und der neue Zahnarzt diagnostiziert plötzlich eine behandlungsbedüftige Zahnfehlstellung. Der " Neue " rät plötzlich zu einer KFO-Behandlung, obwohl eine solche bei bisherigen Zahnärzten noch nie zur Debatte stand bzw. keineswegs angeraten war. Wenn jemandem, der schon länger, z.B. 2 Jahre CSS-zusatzversichert ist, so etwas passiert, bei dem wäre eine plötzlich " überraschend " festgestellte behandlungsbedürftige Zahnkorrektur mitversichert.
In diesen Fällen ergibt sich für die Betroffenen allerdings noch eine andere Schwierigkeit:
Man muss in Fällen wie dem eben aufgezeigten aber auch überlegen, warum der oder die vorherigen Zahnärzte die Fehlstellung niemals als behandlungsbedürftig diagnostiziert haben. Auch stellt sich die Frage, ob bei einer KFO-Maßnahme für einen Erwachsenen etwaige Nachteile die Vorteile überwiegen könnten. Wir empfehlen allen Betroffenen sich in derartigen Fällen, die leider vorkommen, in Ihrem eigenen Interesse sicherheitshalber eine " echte " zweite Zahnarztmeinung einzuholen, also einfach noch zu einem anderen Zahnarzt zu gehen oder bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung nach der Adresse eines Gutachters für solche Fälle zu fragen.
Sollte eine KFO-Maßnahme aufgrund eines Unfalls erforderlich sein, würde die Kasse leisten, allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Hier würden die CSS oder die Signal für die Mehrkosten für eine "bessere" Behandlung im Rahmen der Versicherungsbedingungen leisten.
C)
Es gibt Tarife, die sind mit Altersrückstellungen kalkuliert und welche, die sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Ist ein Tarif ohne Altersrückstellungen kalkuliert, zahlt man im Prinzip eine Risikoprämie, die dann in bestimmten Zeitabständen dem erreichten Alter angepasst werden.
Ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind z.B. der CSS ZahnarztPlus, der Barmenia ZGPlus und der ERGO Direkt DentiGent.
Vor Beitragsanpassung ist man aber natürlich nie komplett geschützt. So etwas kann immer einmal passieren. Es gibt also keine Garantie, dass sich der Beitrag gar niemals ändern wird, egal, ob mit oder ohne Altersrückstellungen kalkuliert.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Antwort:
Die beste "Zahnversicherung" sind
1. Regelmäßige PZR
2. Gute Zahnpflege
3. Vernünftige Ernährung
Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wie er Ihr persönliches Erkrankungsrisiko (Karies, Parodontitis) einschätzt und beziehen Sie das bei Ihren Überlegungen mit ein.
Antwort:
von: Susanne Cholewa-Suhr am: 10.08.2010 - 09:32 Uhr
Hallo,
seit Anfang des Jahres gibt es bei der uniVersa Krankenversicherung a.G. eine Zahnzusatzversicherung, für Sie kostet diese bei dem Eintrittsalter 24 Jahre, im Tarif dent|Privat 15,36 € mtl. Es sind hier für professionelle Zahnreinigung 75 € pro Jahr vorgesehen, im ersten Versicherungsjahr gibt es hier eine Extra-Leistung. Der Tarif leistet nach 8 Monaten Wartezeit und zusammen mit der Kasse werden 80 % der entstehenden kosten für hochwertige Füllungen (z.B. Inlays/Onlays), allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen (z.B. Wurzel- und Paradontosebehandlungen), privatärztliche Vergütungen, hochwertigen Zahnersatz (Kronen,Brücken,Implantate) und funktionsanalytische und funktionszherapeutische Leistungen erbracht. Bei regelmäßiger Vorsorge beträgt der Erstattungssatz 90 %. Auch für Zahn-und Kieferregulierung wird geleistet, 80 % bis zu 600 € je Kiefer bei Kindern bis zum 18.LJ.
Der Antrag ist unkompliziert und wird ohne Gesundheitsprüfung gestellt. Fehlende Zähne und angeratene Behandlundlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ab dem 5. Kalenderjahr sowie bei Unfall entfällt die anfängliche Summenbegrenzung.
Der Beitrag ist ansteigend alle 5 Jahre, der nächste Sprung wäre dann 25-30 Jahre mit 18,30 € mtl., kalkulatorische Anpassungen sind hier nicht berücksichtigt.
Bei Interesse wenden Sie sich gern an mich, Tel: 0151-57158125. Gern kann ich Ihnen weitere Fragen beantworten.
Mit Freundlichen Grüßen
Susanne Cholewa-Suhr
Filialdirektorin
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