Betreff: Volle Kostenübernahme PZR
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(Beitrag bzw. Frage wurde 1053 mal gelesen)
Hallo,
ich habe bei vielen Versicherung im "Kleingedruckten" gelesen, dass sie PZR "nur" bis zur GOA abrechnen - also irgendwas um die 60 Euro und oft auch nur zweimal im Jahr..
Gibt es eine Verischerung die PZR wirklich komplett bezahlt? Meine kostet z. B. 90 Euro und durch eine beginnende Parodontose werde ich wohl häufiger gehen müssen.
Gruss,
Jaquelin
Antwort:
Dr. Alexander Zill
(am 14.07.2010 - 12:48 Uhr)Hauptplatz 29
85276 Pfaffenhofen
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Hallöle,
eine seriöse Versicherung übernimmt die Prophylaxe vollständig. Viele Zusatzversicherungen allerdings sind mit ihren Tarifen auf billig getrimmt und dann geht die Kürzerei los.
Es ist leider nur eine Frage des Geldes. Überlegen Sie selbst: Zusatzversicherung für 15.--/Monat, macht 180.-- im Jahr. Davon können Sie keine drei bis vier Male Prophylaxe bezahlen.
Darüber hinaus: Ein Kurs von 90.-- ist ebi einer umfassenden und hilfreichen Prophylaxe allemalen in Ordnung und das Geld wert. Es geht auch um Zahnerhaltung. Auch hier ein Beispiel: Wenn Sie einen Zahn verlieren und durch ein Implantat ersetzen wollen, dann kostet das über den großen Daumen geschätzt zwischen 1500 und 2500.--, dafür gibts eine Menge Prophylaxe.
Gesundheit ist leider teuer und die Kassen aller Versicherungen sind leer.
Freundliche Grüße
Antwort:
von: Jaquelin am: 14.07.2010 - 12:52 Uhr
Hallo Dr. Zill,
danke für Ihre schnelle Antwort.
Natürlich sind 90 Euro bei einer ordentlichen PZR in Ordnung und ich will die auch gerne bezahlen, wenn ich das aber mit einer Zusatzversicherung das abfedern kann...
Ich habe die Begrenzung auch nur zufällig entdeckt und das waren alles Versicherungen die nicht nur 15 Euro sondern hoch bis 40 Euro monatlich kosten.
Kommentar von:
Lassen Sie sich doch von einem freien Versicherungsmakler Alternativen anbieten. Sie haben ja die Wahl.
mfg
Antwort:
Hallo,
bestimmt gibt es auch Zusatzversich., die mehr übernehmen, aber da sollten Sie sich an einen Versicherungsmenschen wenden. MfG
Antwort:
MKG-PRAXISKLINIK JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jürgen Krohn MSc MSc Master Implantologie Master Dentalästhetik
(am 14.07.2010 - 16:59 Uhr) Jungfrauenthal 7
20149 Hamburg-Harvestehude
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Definitives und Konkretes kann Ihnen diesbezüglich nur ein oder Ihr Versicherungsagent nennen.
MfG
Antwort:
von: www.hanswaizmann.de am: 15.07.2010 - 09:28 Uhr
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
grundsätzlich ist die vorgesehene Erstattungsleistung für Prophylaxe 100% z.B. bei den Tarifen
- Württembergische Privat Plus
- CSS ZahnarztPlus
- ARAG Dental Pro Z-100
- ERGO Direkt DentiGent.
Bei der Victoria D85+DBE ist die Leistung z.B. beschränkt auf max. 2x je 100.- EURO pro Jahr.
B)
Parodontose:
Wenn Ihnen der Zahnarzt eine verstärke Prophylaxe angeraten hat als Behandlung gegen Parodontose, dann ist das als angeratene Behandlung zu werten. Hier muss man also genau schauen, wie der Sachverhalt tatsächlich ist. Warum?
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr.
Sollten Sie sich diesbezüglich unsicher sein, ist es sicherlich empfehlenswert mit dem Zahnarzt zu klären, ob bereits eine angeratene Behandlung vorliegt. Kommt es zum Leistungsfall, dann wird der Zahnarzt angeschrieben und befragt, ob bereits vor Vertragsabschluss der Versicherungsfall eingetreten ist und dieser muss dann korrekt antworten. Fragen Sie also ggf. Ihren Zahnarzt, was er bei einer Rückfrage antworten müsste.
Zu klären ist also, ob die Zahnreinigung eine reine Prophylaxemaßnahme darstellt oder ob diese als angeratene Behandlung aufgrund z.B. einer Zahnfleischerkrankung durchgeführt wird.
C)
Ich möchte Sie hier gerne auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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