Zahnarzt für Behandlung zu den anerkannten Gebührensätzen der PostBeaKK/Beihilfevorschriften

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Zahnarzt

Ich suche einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin in Nürnberg, die nach den anerkannten Behandlungs- und Gebührensätzen der Postbeamtenkrankenkasse und den Beihilfevorschriften behandelt und abrechnet. Benötigt wird eine Teleskop-Schiene am Oberkiefer. 4 Frontzähne wurden bereits extrahiert und der hintere Backenzahn links und rechts fehlt ebenfalls. Die im Oberkiefer noch vorhandenen Zähne sind mit Keramikkronen versehen, jedoch in Folge Parodontose mit freilegenden Zahnhälsen. An den Material- und Laborkosten für Zahnersatz, jedoch nicht für Glaskeramik, trägt die Beihilfe 40% dieser Kosten. Es verbleibt mir somit ein Selbstbehalt von 60% der Material- und Laborkosten. Aus diesem Grund bin ich an einer Lösung mit günstigen Material interessiert. Welcher Zahnarzt in Nürnberg arbeitet zuverlässig zu diesen Behandlungsbedingungen?

Patientenfrage

gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
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Antworten zu Zahnarzt für Behandlung zu den anerkannten Gebührensätzen der PostBeaKK/Beihilfevorschriften

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 2 Jahren

Hallo, ich glaube nicht, das Sie jemanden finden werden der weit unterhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte auch noch zuverlässig arbeitet, nein eigentlich befürchte ich, daß Sie niemnden finden werden der Ihnen Arbeitsleistung und Material schenkt. Warum auch???. mfg

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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München



vor 2 Jahren

beihilfe heisst nicht bei-alles!
selbst wenn Sie drastisch an den materialkosten einsparen, an der arbeitsleistung eines zahnarztes kann man aber recht wenig einsparen. und ich kenne keinen kollegen der weit unterhalb des regulären krankenkassensatzes arbeitet. zu recht!

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Dr. Dreesen -Zahnästhetik in Worms-



vor 2 Jahren

Hallo,
wieso möchten Sie so an Ihrer Gesundheit sparen? Lassen Sie sich von einem Kollegen (suchen Sie ggflls. mit Ihrer Postleitzahl hier auf der Homepage) einen auf Sie zugeschnittenen Therapieplan erstellen. Danach können Sie gemeinsam schauen, wo an Qualität, Funktion und Ästhetik gespart werden kann. Ich bin der Meinung, dass Sie eine Lösung finden werden, die für Sie finanziell und auch in allen anderen Belangen passen wird. Mit einer ausschließlich billigen Lösung werden Sie binnen kurzer Zeit Schiffbruch erleiden.
Gruß

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Ist der 2,3 -fache Satz, in begründeten patientenbezogenen Problemfällen bis zum 3,5-fachen Satz, denn tatsächlich weit unterhalb der GOZ? Welche Steigerungssätze sind den nach der GOZ üblich und zu welchen Sätzen arbeiten Sie? Hier ist nicht die Rede davon, dass ich Arbeitsleistung und Material geschenkt haben möchte, sondern mir geht es vielmehr darum, welcher Selbstbehalt mir tatsächlich verbleibt. Das möchte ich bei meinem Zahnarzt schon vorher erfahren und mit ihm vorher vereinbaren und nicht erst dann, wenn ich die Rechnung erhalte.

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Ergänzung des Patienten

Sandra Müller-Angstzahnärztin-München



vor 2 Jahren

Sie bekommen nur mit ganz massivem druck überhaupt gnathologische leistungen( also funktionsanalyse und funktionstherapie), was ich für unverzichtbar halt bei der anfertigung einer prothese. und wenn Sie denken, dass Sie einen 2,3 fachen satz erhalten mit postbeamten A oder B, dann liegen sie falsch. teilweise wird nur der 1,5 oder 1,7 fache satz erstattet. das liegt aber der hase im pfeffer. Ihr arbewitgeber hat Sie einfach schlecht abgesichert und es ensteht ein unterschied zwischen berechnungsfähigkeit und erstattungsfähigkeit. für viele moderne verfahren der zahnmedizin bekommen sie überhaupt keine erstattung. klarheit über die kosten, die auf Sie zukommen, erhalten sie nur anhand eines detaillierten kostenvoranschlages. die gnathologie würde ich auf jeden fall(!!!!!) "dazubuchen!

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Dr. Dreesen -Zahnästhetik in Worms-



vor 2 Jahren

Hallo Hohlzahn,
die Gebührenordnung ist in den 70-er Jahren entworfen worden und wurde 1988 reformiert. D.h. es wurde neue Therapien hinzugenommen. An der Entlohnung wurde nichts geändert. Würde man nur die Inflationsrate ausgleichen, so läge der Regelsatz bei Faktor 3,9. Die Krankenkassen versuchen immer noch krampfhaft an dem damals festgelegten Faktor 2,3 festzuhalten. Dafür ist in vielen Bereichen nicht mehr Kostendeckend zu arbeiten, da die Materialien immer teurer werden. jeder Behandler muss seine Steigerungssätze selbst festlegen, da auch die Therapieschritte z. B. innerhalb einer Wurzelkanalbehandlung stark differieren. Je besser der Behandlungserfolg, desto mehr Fortbildung, desto mehr Instrumente und Gerätschaften etc. Das schlägt sich alles im Preis und damit im Steigerungsfaktor wieder.
Gruß

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 2 Jahren

Es gilt hier tatsächlich wat nix kost is nix... leider gilt im umgekehrten Fall nicht Viel Geld gleich viel Quallität. Sie sollten die Sache mit gesundem Menschenverstand angehen.

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Dr. Dirk Haubold



vor 2 Jahren

Hallo,
Sie können sich nur durchfragen und vorher einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Trotzdem kann es aber unter der Behandlung zu gewissen Abweichungen kommen, da nicht alles vorhersehbar ist. MfG

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PRAXISCLINIC JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jürgen Krohn MSc MSc Master Implantologie M



vor 2 Jahren

Die von Ihnen genannten Behandlungsbedingungen mit Minderung der Materialqualitätsansprüchen bei Zahnärzten in Nürnberg zu finden erscheint wie die Quadratur des Kreises.
MfG

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Wenn sich schon keine Zahnärzte mit einer Honorarvergütung zum 2,3 bis 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ finden lassen, wäre ich auch bereit alternativ ein pauschales Stundenhonorar von 500 €/Std. zu vereinbaren in dem alle Leistungen enthalten sind. Zahnersatzmaterial wird selbstverständlich extra abgerechnet.

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Ergänzung des Patienten

topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 2 Jahren

Vorsicht! Das geht nur über eine freie Vereinbarung.. und dann beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit genau 0 €...

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Zahnarzt Holger Christmann



vor 2 Jahren

Hallo, zu den Steigerungssätzen der GOZ gibt es soviel Missverständnisse, da möchte ich jetzt nicht näher darauf eingehen, nur eines vielleicht: es handelt sich NICHT!!! um das Soundsovielfache des Kassensatzes(!!) sondern es ist ein völlig anders strukturiertes Verzeichnis.

Zu Ihrem Problem: wie Koll. Dreesen in seinem ersten Beitrag schreibt: lassen Sie sich doch ggf. von mehreren Zahnärzten eine Behandlungs- und Kostenplanung erstellen, diese können Sie dann Ihrer Versicherung vorlegen und ersehen daraus Ihren Eigenanteil. Wahrscheinlich sind schon in der Behandlungs-Planung Unterschiede vorhanden, die Sie sich natürlich vom jeweiligen Behandler erklären lassen können.

Ihre Idee mit dem pauschalen Stundensatz hat durchaus etwas Faszinierendes, denn natürlich hat ein niedergelassener Zahnarzt als Unternehmer auch einen kalkulierten Kosten-Stundensatz - aber wie Koll. Safavi schreibt: mit irgendeiner Kostenerstattung durch Ihre Kasse ist dann nicht zu rechnen.

Schöne Grüße

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Praxis für Zahnheilkunde Dr. Torben Sonkol



vor 2 Jahren

Es ist so, dass es mit dieser Versicherung immer Probleme gibt, selbst wenn mann zum 2,3* Satz abrechnet. Sie sollten sich Zahnersatz von einem ordentlichen Zahnarzt mit einem ordentlichen Labor anfertigen lassen, weil die Erfahrung zeigt, wer billig einkauft, zahlt am Ende doppelt.

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