Betreff: Sind Veneers überhaupt medizinisch notwendig?
In Kategorie: Zahnzusatzversicherung - Zahnarzt Forum Startseite
(Beitrag bzw. Frage wurde 1470 mal gelesen)
Hallo,
die oben genannte Frage stelle ich mir seit meinem letzten Zahnarztbesuchs. Ich habe seit einigen Jahre eine Zahnzusatzversicherung bei der Barmenia und dachte, ich könnte meine oberen Frotzähne mit Veneers verblenden lassen und dachte, dass dies meine Versicherung übernehmen würde. Hier muss ich hinzufügen, dass meine oberen Frontzähne stark entkalkt sind und schon Teile des Schmelzes herausgebrochen sind. Diese wurden durch Kunststofffüllungen ersetzt, die sich zum Teil mittlerweile verfärbt haben.
Nun meinte mein Zahnarzt bzw. seine Sprechstundenhilfe, dass Veneers von der Versicherung nur übernommen werden, wenn dies medizinisch notwendig sei.
Also wie stark muss ein Zahn geschädigt sein, dass der Einsatz eines Veneers medizinisch notwendig wird?
Antwort:
Dr. Alexander Hartmann
(am 25.05.2010 - 16:46 Uhr)Ludwigsplatz 6
94032 Passau
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Zahnarzt mag die Antwort
Hallo,
das liegt im auge des betrachters. es gibt dafür keine DIN-normierte richtlinie.
aus meiner sicht gibt es zwei medizinische indikationen:
wenn ein großer teil der zahnoberfläche schon beschädigt ist (dann heißt das veneer eher teilkrone!)
oder wenn zähnen wichtige funktionsflächen fehlen. wenn also eine umformung des zahnes wichtig für die übernahme seiner angestammten funktion im gebiss ist.
alles andere geht in richtung ästhetik (oder kosmetik), die aber keine medizinische indikation darstellt. allerdings gibt es zwischen ästhetik und funktion sehr viele zusammenhänge und man kann dann "zwei fliegen mit einer klappe schlagen"...
Antwort:
Dr. Dreesen -Zahnästhetik in Worms-
(am 25.05.2010 - 17:35 Uhr)Alzeyer Str. 65 d
67549 Worms
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Hallo,
das sollte Ihnen Ihr Zahnarzt beantworten. Er kennt Ihre Zähne. Irgendwann kann man nicht mehr mit Kunststoff flicken. Ob in Ihrem Fall die Veneers die optimale Lösung sind, kann nur Ihr Behandler beurteilen. Sprechen Sie ihn noch einmal darauf an.
Gruß
Antwort:
MKG-PRAXISKLINIK JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jürgen Krohn MSc MSc Master Implantologie Master Dentalästhetik
(am 25.05.2010 - 18:32 Uhr) Jungfrauenthal 7
20149 Hamburg-Harvestehude
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Medizinisch angezeigt sind Veneers (Teilkronen)
insbesondere bei Frontzähnen (Substanzdefekten oder insuffizienten Füllungen, insbesondere lippenwärts, im Bereich Schneidekante oder an Zahnkontaktflächen) Allerdings besteht ein fliessender Übergang zwischen medizinischer und kosmetischer Indikation in der sogenannten "ästhetischen Zone".
Kommentar von:
Sobald die Schneidekante (wenn auch nur minimal) mit überzogen werden muß (z.B. frakturgefährdetes Schneidekantenareal), löst das duchaus den Begriff einer "Teikrone" aus [sitzt "on top" > ´Krone´]. Bedeckt das Veneer nur die Frontseite des Zahnes, wurde noch nichts überzogen/noch nichts überkront [... noch die ´venezianische Gesichtsmaske´].
Eine Teil-´Überkronung´ an einem Frontzahn heißt meines Empfindens nach nicht, daß hierzu auch die Approximalräume (Zahnzwischenraumareale) zwingend eröffnet und ´eingehüllt´ werden müssen.
Antwort:
Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
(am 25.05.2010 - 22:53 Uhr)Hindenburgstr. 23
71083 Herrenberg
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Zahnarzt mag die Antwort
Christian,
sobald Ihr Zahnarzt das feststellt, sind Veneere medizinisch notwendig. Fragen Sie IHN nochmal direkt.
Die Frage ist nur, ob diese auch von Ihrer Versicherung mit bezahlt werden.
Allerdings sollten Sie Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden nicht von der Kostenübernahmezusage Ihrer Versicherung abhängig machen!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Stefan Klaas
Antwort:
von: www.hanswaizmann.de am: 26.05.2010 - 10:41 Uhr
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
a) wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
b) Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.
Sollten Sie jedoch von Ihrem Vertreter oder Makler keine oder nur unzureichende Hilfe erhalten, dann melden Sie sich bitte erneut, mit Stichwort: Mein Vertreter/Makler konnte/wollte mir nicht helfen. Dann
werden wir Ihr Ihnen entgegenkommend helfen und Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Kommentar von:
Hallo, wenn Ihr Zahnarzt die betreffende Behandlung auf der Rechnung nicht ausdrücklich als "Wunschbehandlung" bzw. "kosmetisch indiziert" bezeichnet, darf automatisch eine medizinische Indikation unterstellt werden.
Eine kosmetische Beeinträchtigung im Sichtbereich der Zähne ist durchaus ein psychologisches und damit medizinisches Problem, außerdem habe ich noch nie die streng zahnmedizinische Indikation einer VERBLEND-Krone verstanden; denn alle notwendigen Anforderungen an eine Krone erfüllt diese auch ohne Verblendung ... Eine solche Diskussion ist m.E. nur im vertragszahnärztlichen (= Kassen-)Bereich gerechtfertigt.
Schöne Grüße
Antwort:
von: Christian am: 27.05.2010 - 08:17 Uhr
Zu erst einmal möchte ich mich für ihre zahlreichen Antworten bedanken.
Leider bin ich Kassenpatient und als Student kann ich mir es momentan leider nicht leisten, die Sanierung meiner Zähne zu bezahlen aus eigener Tasche zu bezahlen.
Mir ging es einfach darum eine Zweitmeinung einzuholen, um zu prüfen, ob ein Arztwechsel hier sinnvoll ist. Und leider scheint sich mein Verdacht zu bestätigen.
Ich werde ein letztes Mal mit meinem Zahnarzt über das Thema sprechen, wenn er immer noch der Meinung ist, dass keine Notwendigkeit hierfür besteht, werde ich einen anderen Arzt konsultieren.
Antwort:
von: Christian am: 28.05.2010 - 09:31 Uhr
Lieber Dr. Hartmann,
vielen Dank für den Hinweis. Aber ich fragte expliziet nach "medizinisch Notwendig", weil dann wohl die Kosten meiner privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Kommentar von:
Lieber Christian,
bitte verwechseln Sie nicht "medizinisch notwendig" mit "das zahlt die kasse".
viele medizinisch notwendige leistungen werden von der gesetzlichen kasse nicht übernommen. dazu gehören auch keramische teilkronen oder veneers. für diese leistungen erhalten Sie auch bei medizinischer notwendigkeit nur einen zuschuss, der allerdings die kosten für derartig hochwertige versorgungen in keinem fall abdecken wird.
- Dr. Alexander Hartmann
- Dr. Dreesen -Zahnästhetik in Worms-
- MKG-PRAXISKLINIK JUNGFRAUENTHAL Facharzt MKG-Chirurgie Dr. Jürgen Krohn MSc MSc Master Implantologie Master Dentalästhetik
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- Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
- Zahnarzt Holger Christmann
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