Betreff: Kieferorth. Zusatzversicherung

In Kategorie: Zahnzusatzversicherung - Zahnarzt Forum Startseite

Frage von: Julia am: 24.02.2010 - 22:22 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 346 mal gelesen)

Hallo, ab wann sollte man eine Zusatzversicherung im bereich Zahnspange abschließen: Erst wenn die Milchzähne wegfallen und die neuen dazukommen mit 7 Jahren??
Oder schon früher?

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Antwort:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin

(am 24.02.2010 - 22:25 Uhr)

Leonrodstrasse 9
80634 München
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also optimal halte ich den zeitpunkt um 6 jahre, da kommen bereits die ersten bleibenden, die eine tendenz ob kfo- oder nicht kfo-behandlung zeigen!

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Antwort:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch -

(am 24.02.2010 - 22:33 Uhr)

Häberlstr. 26
80337 München
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... und wählen Sie eine versicherung aus, die auch zahnbehandlungsmaßnahmen (für später evtl. nötige alternativfüllungen zum amalgam - man weiß nie, und die krankenkassenfüllung ist immmer noch das amalgam!) und prophylaxe beinhaltet.
mfg

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Kommentar von:

Dr. Alexander Hartmann 25.02.2010 - 08:40

und ganz wichtig: eine versicherung, die auch leistungen übernimmt, ohne dass die gesetzliche versicherung einen teil bezahlt. viele sinnvolle leistungen werden von der GKV gar nicht bezuschusst, und wenn eine versicherung nur "mehrkosten" übernimmt, wenn auch die GKV einen teil zahlt, dann bleiben Sie auf solchen kosten sitzen. das kommt gerade in der kieferorthopädie häufig vor...

Antwort:

Dr. Dirk Haubold

(am 24.02.2010 - 22:41 Uhr)
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Hallo,
ich denke mit 7 Jahren reicht es vollkommen aus. MfG

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Antwort:


von: www.hanswaizmann.de am: 25.02.2010 - 09:41 Uhr

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren bzw. eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung erkannt wurde, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Es ist also wichtig, die Versicherung abzuschließen, solange definitiv noch nichts vorliegt. Bereits im Kindergartenalter können Fehlstellungen entdeckt werden. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung wählen, die zudem umfangreiche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (wie z.B. Erstattungen bei professioneller Zahnreinigung, hochwertigen Füllungen oder Fissurenversiegelung) erstattet, dann kann diese von Anfang an absolut sinnvoll und wertvoll sein.


B)
Gerade bei Kindern ist vor allem die Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungen sinnvoll, weil diese einerseits hohe Kosten (ca. 3000 - 5000 Euro) verursachen und andererseits immer seltener von der GKV übernommen werden. Daher kommen für Kinder in erster Linie folgende Tarife in Betracht:

1. CSS ZahnarztPlus: Dieser übernimmt für KFO-Behandlungen 80% (ohne anfängliche Begrenzung!!!). Die CSS-Versicherung leistet sowohl dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nicht leistet (KIG 2), als auch für private Mehrkosten, falls die gesetzliche Krankenkasse eine Standardbehandlung bezahlt (KIG 3-5 --> dann bezahlt die CSS-Versicherung bis zu 600 Euro pro behandeltem Kiefer).


2. Signal A: Übernimmt für KFO-Behandlungen 50% pro Kalenderjahr begrenzt auf maximal 1280,- Euro (deckt also pro Jahr Kosten i.H. von 2560,- Euro ab; hier dann 50%). Die Signal leistet sowohl kassenunabhängig, wenn die GKV gar nicht leistet 50% der Gesamtkosten, aber auch 50% der evtl. zu tragenden Mehrkosten, falls die GKV nur einen Teil der Behandlung übernimmt.

ANMERKUNGEN dazu:

1. Die Leistungsbegrenzung der Signal (1280,- Euro p.a.) reicht für KFO-Behandlungen i.d.R. gut aus, da diese nicht auf einmal komplett durchgeführt werden kann, sondern sich meist über mehrere Jahre erstreckt (und somit die Kosten verteilt werden).

2. Auch wenn die GKV eine Kostenzusage macht, d.h. dass Sie nicht alles alleine zahlen müssen, können u.U. privat zu tragende Mehrkosten in nicht unerheblichem Umfang entstehen. Ich habe mir das von einem KFO-Spezialisten erklären lassen - außerhalb der Kassenversorgung können Mehrkosten für alternative / moderne Behandlungsmethoden entstehen oder z.B. zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Röntgenkontrollen anfallen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt.


Fazit: Signal A beinhaltet zusätzlich zu den guten Zahnleistungen auch noch Ergänzungsleistungen, z.B. für Brille und Heilpraktiker. Wer das gerne mitversichern möchte, ist somit bei der Signal sehr gut aufgehoben - die besseren Zahnleistungen, insbesondere im Bereich Zahnbehandlung, hat allerdings der CSS ZahnarztPlus!!!


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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