versicherung mit einschluss fehlendem Zahn

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Zahnarzt

Ich suche eine gute Zahnzusatzvers. bei der ich einen fehlenden Zahn mit versichern kann und mir somit keine hohen Kosten für das Implantat entstehen.

Patientenfrage

gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
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Antworten zu versicherung mit einschluss fehlendem Zahn

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Ich habe eine Seite im Internet gefunden auf der mehrere Zahnzusatzversicherungen angeboten werden. Bei den meisten kannst du Zähne mitversichern! Wenn du auf "im Vergleich" klickst siehst du die einzelnen Details. Hier ist noch der Link dazu: http://www.gutguenstigversichert.de/zahnzusatzversicherung.html Viele Grüße Katy

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Ergänzung des Patienten

Dr. Alexander Hartmann



vor 2 Jahren

wie wir glaube ich schon einmal angemerkt haben: ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen eine versicherung die kosten für ein implantat zahlt, wo der zahn schon fehlt.
bei einer versicherung können Sie ein risiko versichern, nicht eine tatsache. ein haus können Sie auch nicht mehr gegen brand versichern, wenn es sich tags zuvor schon in asche verwandelt hat. und ein auto ein tag nach dem unfall vollkaskoversichern wird auch nicht hinhauen.
wonach Sie suchen ist eine finanzierung. da sollten Sie mit einer bank oder dem zahnarzt reden...
mfg

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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin - Ulrich Walle



vor 2 Jahren

hallo katy,
ich glaube auch nicht, dass eine zusatzversicherung den fehlenden zahn einfach so mitabdeckt, wenn überhaupt, dann wahrscheinlich nur über einen beitragszuschlag.

ungeachtet dessen ist meine persönliche meinung, dass eine zusatzversicherung, grundsätzlich sinnvoll ist, um das risiko zukünftiger kosten abzufedern bzw. um hochwertigere behandlungsalternativen als kassenleistungen leichter in anspruch nehmen zu können.
mfg

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Sehr geehrte/r Anfrager/in, fehlende Zähne "können" bei manchen Versicherern mit versichert werden. Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden. Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mit versichert werden. Wenn dann irgendwann später ein Ersatz doch mal notwendig sein sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig. Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits eingetreten ist. CSS ZahnarztPlus keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich ERGO Direkt DentiGent keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich ARAG Z-100 Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 10% Zuschlag) Signal A / B Mitversicherung fehlender Zähne möglich (keine Zuschläge) Barmenia ZGPlus Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechende Leistungsstaffel) Central prodent Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 5 Euro Zuschlag) Nürnberger ZP80 Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag) HanseMerkur Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 3 Euro Zuschlag) WICHTIGER HINWEIS, den Sie unbedingt beachten müssen: Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit ein Implantat für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht. Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen. Dann kommt es absolut drauf an, ob der medizinische Grund für den Ersatz eines fehlenden Zahnes, tatsächlich und nachweisbar erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und Ihr Zahnarzt das nachvollziehbar in Ihrem Fall bestätigen kann, dass hinsichtlich eines fehlenden Zahnes vor Vertragsschluss kein Ersatzbedarf diagnostiziert bzw. gegeben war. Fest steht, aus verständlichen Gründen ist natürlich ein Problem nicht 100 %-ig ausgeschlossen, insbesondere je kurzfristiger Sie eine Leistung für Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne bereits kurz nach Vertragsschluß bzw. Ablauf der Wartezeit für Zahnersatz (i.d.R. 8 Monate) einfordern würden. Es liegt auf der Hand, dass wenn Sie erst Jahre später eine Versorgung eines vor Vertragsschluss fehlenden Zahnes plötzlich unerwartet benötigen, das geschilderte Problem, umso weniger auftreten kann. Aber auch dann ist der Versicherer natürlich berechtigt zu erfragen, warum nun der Ersatz eines fehlenden Zahnes medizinisch nach Vertragsschluss erforderlich geworden ist. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)

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Ergänzung des Patienten

Dr.Kurpiers/ Dr.Pennekamp



vor 2 Jahren

Hallo Katy,
Auf Grund unserer Erfahrungen können wir einen Abschluss der ARAG Z-100 Vers. nicht empfehlen.
Die Versicherung hat sich bei unseren Patienten auch in klaren Fällen nachträglich im Sinne von Kundenabwehr verhalten deswegen ist dies erstrecht in solch auslegungsweichen Fällen zu erwarten. Ansonsten schließen wir uns den Kommentaren der Kollegen an.

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