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Zahnarzt
Durch private Umstände bin ich nicht krankenversichert. Nun haben sich jedoch vor einiger Zeit meine seitlichen Schneidezähne entzündet die mir mit Klammern ein Provosorium halten.Diese müssten gezogen werden. Jetzt sind es aber nicht mehr nur die Schmerzen,Druck und Hitze vom Zahn über die Ohren bis zum Kopf, die mir zum Problem werden sondern mein Allgemeinbefinden scheint in den Keller zu gehen.So wie bei einer starken Grippe mit unangenehmen starken Herzklopfen.Und bin froh wenn ich liege und den Kopf und Körper nicht bewegen muss. Es ließ sich jedoch kein Zahnarzt im Raum Neuwied finden, der mir helfen würde ohne sofort im Anschluss die Kosten zu bezahlen. Aber auch auf meine Frage auf die ca.Kosten gibt mir niemand eine Antwort da dies nicht vor der Behandlung zu errechnen wäre. Ich möchte diese Behandlung auch nicht umsonst haben, sondern bitte nur um Ratenzahlung der anfallenden Kosten. Ich bin durch Schmerzen und meinem negativen Wohlbefinden ziemlich am Ende und hoffe das mir vielleicht hier jemand helfen kann für mein Problem einen Zahnarzt zu finden. Vielen lieben Dank. Gruß: Marion
Patientenfrage
gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
gelesen 4739 mal
Antworten zu Behandlung ohne Krankenversicherung aber Ratenzahlung
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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln
Hallo,
1. vorab einmal es herscht Versicherungspflicht. Also machen Sie sich strafbar.
2. Ganz wichtig, was Sie beschreiben ist keine leichtzunehmende Zahngeschichte, wenn das Allgemeinbefinden so reduziert ist, besteht dringender Handlungsbedarf.
3. Eine Schmerzbehandlung sollte im Rahmen von unter 300€ liegen, jeder Zahnarzt kann das im Vorfeld abschätzen, versuchen Sie sich das Geld irgendwo im Bekanntenkreis zu leihen.
4. Normalerweise bekommen Sie eine Rechnung und haben ein 4 Wöchiges Zahlungsziel.
5. Gehen sie offen auf den Kollegen zu und bitten um Ratenzahlung, eventuell findet sich ausnahmsweise eine Lösung. mfg
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
Sie können nur weitersuchen, aber so ganz ohne wenigstens etwas Geld mitzubringen könnte es schwierig werden. MfG
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Praxis Sebastian und Magdalena Stransky , Angst-Zahnärzte i
hallo,
bitte nicht den kopf hängen lassen...es findet sich für alles eine lösung.
übrigens arbeiten die meisten praxen mit einer abrechnungsgesellschaft, die zinsfreie ratenzahlungen anbietet...ich versteh gar nicht warum das geld hier so eine grosse rolle spielt. es geht um ihre gesundheit und um die beseitigung der schmerzsituation...also bitte geben sie nicht auf und suchen weiter...es findet sich sicherlich ein kollege, der sie behandeln wird....ich würde bei patienten in sehr grosser not, die schmerzbehandlung auch so machen...schließlich sind wir alle menschen und arbeiten mit menschen...
also suchen sie weiter, es findet sich ganz sicher jemand.
lg
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
ich habe schon einen kollegen aus neuwied kontaktiert marion, mit dem hab ich studiert und ich bin dort geboren... ich gebe ihnen nachricht, wenn ich etwas weiß, ok?...wir kriegen das hin! irgendwie!
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Hallo Frau Dr. Müller, ich habe Ihre Nachricht jetzt schon über 15 mal gelesen und muss sie immer wieder lesen. Ich kann das noch gar nicht glauben! Ich bin alleinerziehende Mutter und musste aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf (Altenpflege)aufgeben. Sofort arbeitete ich weiter in einem 400€ Job, der ja nicht versichert wird. Für ALG2 hatte ich 25€ zuviel im Monat, so das diese mich ohne Leistung zu beziehen auch nicht versicherten.Eine freiwillige Versicherung kostete mich 260€ die ich nicht zusätzlich im Monat aufbringen konnte. Somit hatte ich die Wahl zwischen der KV und meine Kinder zu ernähren. Ich entschied mich dafür meine Kinder zu ernähren. Dies ist der Grund warum ich heute nicht versichert bin. Heute wieder in die KV ohne feste Anstellung zu kommen ist sehr schwer oder fast unmöglich. "Sie sitzen in der Falle" war der letzte Satz der Mitarbeiterin der KV. Ich bin nicht mit Absicht in diese Lage gekommen daher habe ich hier um Hilfe gebeten. Wenn es anders herum gewesen wäre, hätte ich noch nicht einmal gefragt. Das ich so schnell und mehrere Antworten auf mein Problem bekommen habe, hätte ich nicht gedacht. Und das sich sogar jemand meinem Problem annimmt, ist für mich ein riesengroßer Lichtblick, da ich dadurch wirklich kaum noch am Leben teil nehme, und bedanke mich für alles recht herzlich !! Vielen lieben Dank. Gruß: Marion
auf diese Rückfrage antwortenSandra Müller-Angstzahnärztin-München
sobald ich nachricht habe marion, melde ich mich! schönes wochenende erst mal... nicht entmutigen lassen... es gibt mehr zahnärzte mit herz als Sie denken!;-)
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Praxis Sebastian und Magdalena Stransky , Angst-Zahnärzte i
unsere sandra ist die beste!!!! uli würde mal wieder mit dem kopf schütteln weil du jeden zahnarzt in deutschland kennst.... ;-)))
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
nicht wirklich magda, aber das ist sozusagen ein heimspiel;-)
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Als zulezt gesetzlich Versicherte muss die Krankenkassen Sie wieder aufnehmen (§ 5(1) Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Allerdings kann die Kasse auch rückwirkend seit dem Ausscheiden die Beiträge verlangen. Für Notfälle (z.B. Schmerzbehandlung) muss die muss die Kasse auch bei Beitragsrückständen zahlen. Strafbar macht man sich mit der Nichtversicherung aber nicht; dies ist formal nicht mal eine Ordungswidrigkeit. Dennoch kann es aufgrund von Beitragsnachzahlungen und ggf. Säumniszuzschlägen teuer werden.
auf diese Rückfrage antwortenSandra Müller-Angstzahnärztin-München
bodo, die patientin kann sich aber derzeit die beitragsnachzahlung nicht leisten!...
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War auch nur als Hinweis gedacht. Das Problem der Beitragsnachzahlungen ist aber nur aufgeschoben; es sei denn, man arbeitet bei späterer Jobaufnahme und damit Wiedereintritt in die Krankenkasse mit "Tricks" - oder die Kasse drückt 1-2 Augen zu. Ich finde die Hilfsbereitschaft hier übrigens sehr lobenswert!
auf diese Rückfrage antwortenSandra Müller-Angstzahnärztin-München
ich weiß bodo, dass sich das alles nur noch mehr auftürmt, allerdings muss der patientin jetzt erst mal geholfen werden... und die kk sind oftmals bei sowas, was beitragsrückstände angeht recht kulant!
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin - Ulrich Waller
...*kopfschüttel*, ja, wen sie alles kennt, sie ist unser grösster Tausendsassa ;-)))
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Hallo Bodo, können Sie mir sagen unter welchen Voraussetzungen die KK mich wieder aufnehmen muss?Verstehe ich es richtig das wenn ich der KK den monatlichen Beitrag, den diese mir festsetzen, zahlen muss ( ohne auf die Beitragsrückstände zu zahlen )und somit im Notfall versichert bin? Denn ohne monatlichen Beitrag wird mich ja keine KK versichern, auch im Notfall nicht oder? Gruß: Marion
auf diese Rückfrage antwortenEs gibt keine weiteren Voraussetzungen. Die letzte Kasse muss Sie wieder aufnehmen. Rechtsgrundlage: Versicherungspflicht nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sofern die letzte Kasse eine gesetzliche war; d.h. dass seitdem auch keine private Krankenversicherung bestanden hat - andernfalls wäre die PKV zuständig. Die Kasse muss Sie selbst dann wieder aufnehmen, wenn Sie gar keine Beiträge zahlen und auch keine Nachzahlung leisten. Allerdings kann die Kasse in diesem Fall die Versorgung auf Notfallleistungen beschränken (Ausnahme: Arbeitslosengeld 2 / Hartz 4-Bezug). Was als Notfall gilt, entscheidet der Arzt. Akute Schmerzen gelten aber immer als Notfall. Außerdem kann die Kasse Vollstreckungs- bzw. Pfändungsversuche unternehmen. Ohne eigene Einnahmen beläuft sich der Monatsbeitrag incl. Pflegeversicherung übrigens auf ca. 135-140 EUR monatlich. Enstprechend sind je nach Dauer der Nichtversicherung schon Beitragsrückstände und ggf. hohe Säumniszuschläge aufgelaufen. Man kann und sollte einen Antrag nach § 186 (11) SGB V stellen (möglicher Erlass aufgelaufener Beiträge, wenn der/die Versicherte die verpätete Meldung nicht zu vertreten hat), auch wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Am besten ist es jedoch (zumindest sofern Sie unter 55 Jahre alt sind) wieder einen Job mit Gehalt ab/über 401 EUR zu finden - und der Krankenkasse keinerlei Angaben über die Vorversicherung zu machen. Das schließt Nachforderungen der Kasse zwar nicht aus, aber die Kasse ist dann beweispflichtig, dass im fraglichen Zeitraum keine andere Absicherung im Krankheitsfall bestand. Der Beweis ist in der Praxis ohne Mitwirkung des Versicherten schwer zu erbringen.
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