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Zahnarzt
Status: Oberkiefervollprothese, Unterkieferteilprothese (beide älter als 10 Jahre)bei noch 5 vorhandenen Zähnen, welche jedoch auch extrahiert werden sollen. Bedarf demnach Vollprothese für Ober- und Unterkiefer. Welche Zahnzusatzversicherung wird empfohlen?
Patientenfrage
gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
gelesen 584 mal
Antworten zu Zusatzversicherung
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Praxis Sebastian und Magdalena Stransky , Angst-Zahnärzte i
solange noch keine planung für eine neue arbeit vorliegt, sollten sie sich von einem unabhängigen vers.berater beraten lassen oder warten kurz auf die antwort von den netten leuten von der waizmann-tabelle.
viele grüsse
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
auch wenn jetzt wieder alle aufschreien, sie bezahlen einfach die Prothesen und dann ist Ruhe. Wozu noch eine Zusatzversicherung? Sie sind doch eh am Ende der Behandlungskette angekommen und der Versicherungsfall ist eigentlich auch schon eingetreten. MfG
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Praxis Sebastian und Magdalena Stransky , Angst-Zahnärzte i
nee dirk ich glaube nicht, dass irgendjemand aufschreit...du hast nämlich recht....so wäre es jedenfalls am günstigsten...außer wenn irgendwann mal impls geplant werden sollten, aber ob die nicht sowieso rausgenommen werden aus der vers., das weiss ich nicht...
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 88
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
...am ende der behandlungskette... ;-)
es gibt aber zusatzversicherungen, soweit ich weiß, die auch implantate bei vollprothesenträgern bezuschussen. das müsste aber das waizmannteam wissen!
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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln
Die Frage lautet.. ich habe eine baufällige Bambushütte, Wert 100€, die gerade brennt. Welche Feuerversicherung können Sie mir empfehlen, damit ich für die Asche noch 10€ bekomme.
1. Sie bekommen keinen Versicherungsschutz
2. Es ist wirtschaftlicher Schwachsinn.
3. Wenn Sie schon wissen, das es auf jeden Fall keine Alternative zr Vollprothese gibt.. wie wollen Sie die mind. Wartezeit von 8 Monaten überstehen?
mfg
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Sehr geehrte/r Anfrager/in, Sie schreiben – „welche jedoch auch extrahiert werden sollen.“ Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist. Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers. Dennoch kann für künftige Schäden eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll sein. Wenn Sie gewöhnlich ein Leben lang, mit Ihren Zähnen jedes Jahr ein- oder sogar zweimal zum Zahnarzt gehen, besteht ein sehr hohes Risiko, dass immer mal wieder was zu machen ist, wofür Sie sicher zuzahlen müssen. Daher ist eine gute Zahn-Zusatzversicherung grundsätzlich durchaus sinnvoll. Es kann immer mal wieder überraschend ein unvorsehbares Problem auftauchen. Kurzum: Auch wenn Sie jetzt eine konkrete Maßnahme nicht mehr in die Erstattung bekommen können. Leistungen später sind nicht ausgeschlossen. Kein Zahnersatz hält ewig. Beim jährlichen Zahnarztbesuch, kann auch beim nächsten schon wieder ein Problem überraschend auftreten. Dieses Problem und damit verbundene Kosten können Sie absichern. Vorhandene Prothesen können bei einigen Versicherungen problemlos mitversichert werden, sofern diese bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung sind und keinerlei Neuversorgung, Reparaturen oder sonstige Behandlungen angeraten bzw. geplant sind. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)
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