Betreff: Zahnersatz-Wechsel

In Kategorie: Zahnzusatzversicherung - Zahnarzt Forum Startseite

Frage von: Sommer am: 09.02.2010 - 17:00 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 578 mal gelesen)

Habe seit Mai 2009 einen Zahnersatz aus dem Tarif ZEF bei Karatadt Quelle. Ist es sinnvoll jetzt in den Tarif ZAB mit allen versicherten Personen zu wechseln und die Versichwerungszeit wird mir angerechnet.
Danke im voraus für Ihre Bemühungen.

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Antwort:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch -

(am 09.02.2010 - 17:18 Uhr)

Häberlstr. 26
80337 München
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Hallo,
wir sind hier leider keine versicherungsagentur und kennen die diversen zusatzversicherungsbedingungen der ganzen versicherungsgesellschaften nicht oder nur dürftig. bitte wenden Sie sich mit dieser frage an einen versicherungsvertreter. da bekommen sie fachkompetente antworten.

grundsätzlich empfehlenswert: immer den besten versichernugsschutz wählen (günstigere tarife innerhalb einer gesellschaft bieten auch weniger leistung)!

mfg

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Antwort:

Dr. Dirk Haubold

(am 09.02.2010 - 20:02 Uhr)
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Hallo,
wir als Zahnärzte können Ihnen da keine Auskunft geben, aber wenn Sie sich etwas gedulden, dann antwortet vielleicht noch ein Versicherungsmensch. MfG

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Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 09.02.2010 - 20:06

... weil, wie gesagt, wir hier sind nur "Zahnmenschen"! :-))))

Antwort:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin

(am 09.02.2010 - 20:14 Uhr)

Leonrodstrasse 9
80634 München
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die waizmann jungs und mädels sind ja auch noch da....aber nicht nur zahnmännchen uli;-)))

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Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 09.02.2010 - 20:37

... und Du, unser Zahm(!)frauchen, unsere Pzrkönigin, unsere MIH-Fee, unsere Rennfahrerin ... und und und ;-)))))))))

Antwort:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin

(am 09.02.2010 - 20:40 Uhr)

Leonrodstrasse 9
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mih-fee klingt gut,-)))...stimmt eigentlich wieso gibt es eigentlich nur süßigkeiten mit dem zahnmännchen, wo ist das zahnfrauchen?... ich werde mich bei meiner gleichstellungsbeauftragten beschweren;-)))

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Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 09.02.2010 - 20:42

... weil auch in der natur immer die männchen von den "naschenden" frauen gefressen werden

Antwort:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin

(am 09.02.2010 - 20:48 Uhr)

Leonrodstrasse 9
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*abwink* ach uli ich bin auch zahnarzt ich bestehe nicht auf das zahnärztIN...und was die gottesanbeterinnen dieser welt angeht... jo hat was;-)

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Antwort:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch -

(am 09.02.2010 - 21:03 Uhr)

Häberlstr. 26
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Im übrigen habe ich mich schon immer gefragt,

ob Gottesanbeterinnen auch das Vater-unser sprechen...

oder vor dem Verspeisen ihrer Gemahlen (mann, jetzt weiß ich endlich wo dieser Wort her kommt!) "Komm´ her Jesus, sei unser Gast und segne, was du uns bescheret hast" beten...

- naja, ist nur so ´ne SPINNEREI von mir;-)

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Kommentar von:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin 09.02.2010 - 21:22

wäre zumindest sowas wie ne letzte ölung;-)

Antwort:

Armin Safavi-nab - Angst-Zahnarzt Köln

(am 10.02.2010 - 01:29 Uhr)

Alte Wipperfürther Str. 82
51065 Köln
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ohhh gott.. der orthographator is back.. so ein mist nun muss ich wieder anstrengen ordentlich zu schreiben :-)

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Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 10.02.2010 - 01:38

@holger: na endlich wieder...!
[du warst ja ganz schön lange ausssssssen vor] ;-))))
Bin nicht so ´n Scharf-S-ler und sehe es als individuelle Note;-)

Antwort:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin

(am 10.02.2010 - 08:18 Uhr)

Leonrodstrasse 9
80634 München
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hurra, der holger ist wieder da! schön...;-)

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Kommentar von:

Zahnarzt Holger Christmann 10.02.2010 - 14:38

Lieben Dank! Und ich fühl' mich gleich wieder zu Hause :-))

Antwort:


von: www.hanswaizmann.de am: 11.02.2010 - 10:50 Uhr

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
der Tarif ZEF leistet bei Zahnersatz. Bei diesem Tarif wird das, was die Kasse zahlt, noch mal gezahlt – also Verdoppelung des Festzuschusses.

Wenn man jetzt z.B. bedenkt, wie wenig dieser Festzuschuss bei einem Implantat beträgt, dann bleibt man hier natürlich auf den Großteil der Kosten sitzen. Wir empfehlen daher stets, Tarife, die aussagen, dass sie mindestens 50% der erstattungsfähigen Kosten (inkl. Festzuschuss der GKV) übernehmen. Noch höhere Erstattungen, z.B. 80 oder sogar 85% (inkl. Festzuschuss der GKV) sind natürlich noch besser.


B)
Der Tarif ZAB der Karstadt Quelle Versicherung ist auch ein reiner Zahnersatztarif. Das bedeutet, dass auch hier „nur“ für Zahnersatz geleistet wird, nicht jedoch für Prophylaxe, Zahnbehandlung (z.B. Wurzel- oder Parodontalbehandlungen) und KFO.

75% Leistung bei Zahnersatz (inkl. Vorleistung der GKV) ist eine anständige Leistung. Es gibt allerdings noch wesentlich leistungsstärkere Tarife wie z.B. den ARAG Z-100 (80% bei Zahnersatz) oder den HanseMerkur EZ+EZT+EZP (90% bei Zahnersatz); zudem leisten diese Tarife auch für Prophylaxe, Zahnbehandlung und KFO. Bezüglich KQV empfehlen wir den Tarif DentiGent (ZAB+ZAE und ZBB+ZBE), denn dann hat man auch einen sehr leistungsstarken Tarif für Zahnersatz (90%) und Zahnbehandlung (100%).

Zu beachten ist beim Tarif ZAB zudem, dass dieser explizit nicht für Inlays leistet.

Auch keine Leistung gibt es natürlich für Kunststofffüllungen, da diese nicht als Zahnersatz gelten.

Zu beachten ist beim ZAB auch, dass nicht für Knirscherschienen geleistet wird.

Zudem sind die Leistungen in den ersten 4 Versicherungsjahren stark beschränkt.
Erstes Versicherungsjahr 250.-.
Ersten beiden Versicherungsjahre insgesamt max. 500.-.
Ersten drei Versicherungsjahre insgesamt max. 750.- und
ersten vier Versicherungsjahre insgesamt max. 1000.-.
Erst dann werden tatsächlich die genannten 75% geleistet.


C)
Zahnbehandlung - warum ist das eine wichtige Leistung:
die meisten Angebote für Zahnzusatz-Versicherungen leisten regelmäßig
ausschließlich für Zahnersatz. Damit bekommt man Leistungen für Kronen, Teilkronen, Brücken, Keramikverblendungen, Prothesen und
meistens auch für Implantate, seltener auch sogar für
Gold-/Keramik-Inlays. Zahnersatz ist quasi alles, was individuell und
passgenau für den jeweiligen Patienten im Labor angefertigt werden muss.


Die allerwenigsten Zahnzusatzversicherungen leisten zusätzlich auch für sog. „reine Zahnbehandlungen“ (weniger als 5% aller Angebote am dt. Markt). Dazu gehören folgende Leistungen die man ganz oder großteils selber zahlen muss: Leistungen für Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung, auch hochwertigere Kunststoff-Mehrschicht-Füllungen, gibt es nur, wenn die Mehrkosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Auch kommt es immer häufiger vor, dass aufwändigere
Wurzelbehandlungen, Parodontose / Parodontitis-Behandlung oder auch
Kieferorthopädie nicht mehr mit der Kasse vom Zahnarzt abgerechnet werden (können).

Die Meisten glauben, dass Zahnbehandlungsleistungen, von der
gesetzliche Krankenversicherung zu 100 % bezahlt also voll abgedeckt
sind. Das stimmt aber schon lange nicht mehr. Leistungen wurden in den
letzten Jahren eingeschränkt und werden gar nicht mehr oder nur noch
in „Härtefällen“ erstattet.

Hier einige Beispiele dafür, welche Zahnbehandlungsleistungen es gibt,
welche ein GKV-Versicherter zu 100 % oder zum (Groß-) Teil aus eigener
Tasche zahlen muss.

1. professionelle Zahnreinigung: kostet pro Sitzung ca. 50-80 €, die
normalerweise gar nicht von der Kasse erstattet werden (2 mal jährlich
empfohlen)

2. Kunststoff-Mehrschicht-Füllungen: die GKV erstattet lediglich den Betrag, der für eine einfache Amalgam-Füllung anfallen würde (ca. 30 €); eine hochwertige Kunststofffüllung kostet allerdings ca. 100 bis 150 €. Die Mehrkosten sind hier voll privat zu zahlen.

3. Wurzelbehandlung: wird für einen normalen erhaltungswürdigen Zahn nur einmalig von der GKV übernommen. Sofern dies scheitert, der Zahn aber durch erneute Wurzelbehandlung dennoch zu retten wäre, übernimmt die GKV die Kosten dieser Behandlung (ca. 500 Euro) nicht mehr. Wenn ein Zahn als "nicht erhaltungswürdig" vom Zahnarzt eingestuft wird, dann leistet die GKV überhaupt nicht für eine Wurzelbehandlung.

4. Parodontitis ist zahnmedizinisch, ab einer sog. „Taschentiefe“ von 2 mm bereits behandlungsbedürftig. Die GKV erstattet eine Parodontitisbehandlung allerdings erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm. Die Kosten dafür können rasch um ca. 400 € pro Zahn liegen.

5. Kieferorthopädie: bei Kindern wird eine KFO-Behandlung nur bei einer
sog. KIG-Einstufung von 3-5 erstattet (mittlere bis schwere Fehlstellung).
Sofern eine Einstufung in die Gruppen 1-2 (leichte Fehlstellung) erfolgt, müssen Sie die KFO-Behandlung komplett privat bezahlen (auch wenn der Kieferorthopäde dringend rät, die Fehlstellung behandeln zu lassen). Im Grad 1 leisten auch private Versicherer nicht für eine Korrektur, weil eine solche nur aus ästhetischen Gründen empfohlen wird - bei Grad 2 allerdings liegt i.d.R. zusätzlich eine medizinische Indikation vor. Aber auch, wenn eine Einstufung in 3-5 erfolgt, können nicht unerhebliche Mehrkosten bei der Behandlung entstehen, die nicht von der GKV übernommen werden. Bei Erwachsenen werden kieferorthopädische Maßnahmen generell nicht übernommen (Kosten einer KFO-Behandlung ca. 3.000 bis 6. 000 €).

Zusätzlich können auch dann, wenn die Kasse z.B. für eine Wurzel- oder
Parodontose/Parodontitis-Behandlung leistet, trotzdem nicht unerhebliche privat zu tragende Mehrkosten entstehen. Hintergrund ist folgender:

Die Behandlungen, die ein Zahnarzt rein mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet, bringen kaum Ertrag, weil die gesetzlichen
Krankenkassen nur sehr geringe Beträge bezahlen. An einer
Kassenwurzelbehandlung verdient ein Zahnarzt z.B. um die 100 Euro.

Für eine rein private Wurzelbehandlung verlangt ein Zahnarzt hingegen ca. 300 bis 800 Euro, je nach Aufwand - die Erfolgsquoten liegen bei einer
solch aufwändigen Behandlung natürlich weit höher als bei einer reinen Kassenbehandlung - hier kann der Zahnarzt sein in vielen Fortbildungen erreichtes Wissen meist gar nicht anwenden - das geht auch bei einer Kassenbehandlung nur über private Zuzahlungen.

Man sollte darauf achten, dass auch diese "Mehrkosten" übernommen werden
- es gibt Versicherer (z.B. ARAG), die diesen Bereich voll ausklammern, wenn die Kasse eine Behandlung prinzipiell noch erstattet. Die ARAG steht z.B. auf dem Standpunkt, dass die Leistungen der GKV, sofern sie noch erbracht werden, "ausreichend" sind - daher keine Übernahme von den
angesprochenen Mehrkosten.

Daher halten wir es für enorm wichtig, dass eine gute Zahnzusatz-Versicherung auch für „reine Zahnbehandlungen“ ausreichend
viel (mindestens 50%) leistet, am besten auch dann, wenn die Kasse die Behandlung prinzipiell noch bezahlt.

Dadurch ergeben sich u.a. auch nicht zu unterschätzende „Kostenminderungseffekte“ beispielsweise aus der Leistung für
Prophylaxe / PZR das zeigt das folgende Beispiel auf:

Angenommen Sie zahlen mtl. Einen Beitrag von 20 € für eine derart gute
Zahnzusatzversicherung, die sogar 100 % für reine Zahnbehandlungen leistet, welche die Kasse nicht zahlt, dann kommen Sie also auf eine Jahresprämie von 240 €. Wenn Sie nur zweimal jährlich die professionelle Zahnreinigung für je 60 € pro Sitzung machen lassen, werden Sie eine jährliche Erstattung allein aufgrund der gegebenen Leistung für reine Zahnbehandlungen von bis zu 120 Euro erhalten.

D.h. Sie holen alleine durch diese im Grunde jährlich „vorprogrammierte“ Erstattungen nur für diese einzige Leistung, bereits bis ca. die Hälfte Ihres Jahresbeitrages wieder herein. Ihr effektiver Monatsbeitrag reduziert sich auf diese Weise allein dadurch im betreffenden Jahr, auf umgerechnet 10 € / monatlich.


D)
Bei der KQV fallen bei einem Tarifwechsel innerhalb der KQV keine neue Wartezeiten an, da ja die KQV keine Wartezeiten bei den Zahntarifen hat. Die Summenbegrenzungen für die neuen Tarife bestehen jedoch schon von Vorne.

Das ist eigentlich grundsätzlich bei allen Versicherern so. Eine Aufstufung im Tarif ist immer verbunden mit erneuten Gesundheitsfragen, sofern gestellt, und mit den neuen Begrenzungen, dem neuen Tarif entsprechend.



E)
Ich möchte Sie hier gerne auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.

Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.

Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.



F)
ACHTUNG: Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.

Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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Antwort:

Zahnarzt Holger Christmann

(am 11.02.2010 - 19:59 Uhr)

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65219 Taunusstein
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@Dirk und Uli: also, ihr beiden braucht mich bestimmt nicht (mehr)! :-)) Notfalls helfe ich euch aber gern!

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Kommentar von:

Dr. Alexander Hartmann 12.02.2010 - 08:34

@alle: SM - coole initialen...vor allem, wenn man weiß, dass die dame zahnärztin ist...

...ist mir nur grad aufgefallen...

Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 12.02.2010 - 10:16

@:ah(a)..., dass sind also deine versteckten phantasien ;-)

Kommentar von:

Dr. Alexander Hartmann 12.02.2010 - 10:31

@uw: wieso meine - heiß ich so????

Kommentar von:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin 12.02.2010 - 10:43

hey jungs... ich hab mir den namen nicht ausgesucht!;-)))

Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 12.02.2010 - 10:47

...naja, mit ´schlund´ sähe das noch ganz anders aus ""sms" ;-)

Kommentar von:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin 12.02.2010 - 10:50

...also ob das jetzt sooo viel besser is... alles definitionssache;-)

Kommentar von:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin 10.02.2010 - 14:47

so liebe kollegen, da müssen wir uns jetzt die schlampige orthographie, oder wie das heisst, abgewöhnen,-)))

Kommentar von:

Dr. Dirk Haubold 10.02.2010 - 20:34

Also ich hab es nie schleifen lassen, der Duden liegt bereit.

Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 10.02.2010 - 20:57

@dirk: trotz duden falsch (was machst ´du-den(n)´??)

Falsch: "Also ich hab es nie ...".

Richtig: "Also, ich habe es nie ..." oder
"Also, ich hab´ es nie..."

[nur ´mal so, bevor Holger zuschlägt] ;-)

Kommentar von:

Dr. Dirk Haubold 10.02.2010 - 23:03

laut Duden steht kein Apostroph für das ausgelassene Schluss-e bei Sustantiven und bestimmten Verbformen R13

Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 11.02.2010 - 00:56

ok dirk, dann hab´ ich´s noch mit der alten version ;-)))

Kommentar von:

Dr. Dirk Haubold 10.02.2010 - 07:22

endlich

Kommentar von:

Zahnarzt Holger Christmann 10.02.2010 - 00:26

@Uli: SM will doch zu eineR (und nicht eineM) Gleichstellungsbeauftragten gehen ... außerdem schrieb und schreibt man "außerdem" und nicht "ausserdem" (Ha! Da isser wieder!)

Schöne Grüße

Kommentar von:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch - 09.02.2010 - 20:44

... also wozu gleichstellungsbeauftrager, Ihr seid ohnehin immer oben!!!

[ausserdem solltest du zu einerrrrr gleichstellungsbeauftragtennnnn gehen]