Zahnzusatzversicherung

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Zahnarzt

Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann der Versicherungsschutz nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden? Mit freundlichen Grüßen S.Schledt

Patientenfrage

gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
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Antworten zu Zahnzusatzversicherung

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Dr. Dirk Haubold



vor 2 Jahren

Hallo,
das kommt ganz auf die Versicherung an. Manche haben Wartezeiten, andere zahlen sofort, aber nur bis zu Höchstsummen. MfG

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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 2 Jahren

viele zahlen beispielsweise die kosten für pzr direkt nach in kraft treten, die wartezeiten für zahnersatz beginnen bei 8 monaten. sehen sie hierzu die sog waizmanntabelle.

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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin - Ulrich Waller



vor 2 Jahren

... und wieder andere haben keine Höchststummen.
Am besten, sich bei Ihrer Versicherung speziell erkundigen oder, wenn Sie noch keine haben, bei einer Versicherungsagentur oder hier oben unter "Infos Zusatzversicherung".
MfG

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Sehr geehrte/r Anfrager/in, folgender Punkt ist wichtig und daher unbedingt zu beachten: Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist. Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers. Wurden Ihnen denn bereits Behandlungen angeraten? Ist der Versicherungsfall schon eingetreten? Wenn ja - ein Abschluss ist langfristig in vielen Fällen dennoch sehr sinnvoll, auch dann, wenn eine vor Abschluss angeratene oder schon laufende Maßnahme jetzt leider nicht versichert sein kann, sofern das der Fall. Ich möchte Sie hier gerne noch auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen. Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht. Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)

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