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Zahnarzt
meine zusatzvers. will mir die kosten für einen zahnersatz nicht bezahlen.Grund:vor abschluss des vertrages,wären alle zähne schon behanlungs bedürftig gewesen:an hand von rötgenaufnahmen.mein zahnartz hat mir bestätigt,dass zu dem damaligen zeitpunkt noch kein behandlungsbedarf vorlag.Frage suche ich einen rechtsanwalt aauf,oder kündige ich die versicherung.Für einen ratschlag wäre ich sehr dankbar.Herzliche Grüsse a.Kolmorgen
Patientenfrage
gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
gelesen 665 mal
Antworten zu Zusatzversicherung
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topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln
1. man kann kein brennendes haus versichern, war behandlungsbedarf bereits da.. siehts schlecht aus, frage ist sagt das der sachbearbeiter oder sagt das jemand der röntgenaufnahmen wirklich begutachten kann, also ein zahnarzt. streiten mit versicherungen ist langwierig und mühsam. wenn sie sich im recht fühlen(oder sind) hilft oft schon die bitte die versicherung solle ihnen die adresse des zuständigen obbudsmannes, sowie die zuständige stelle beim bundesamt für versicherungswesen nennen. dann wird der sachbearbeiter in eigenem interesse dafür sorgen die ablehnung wasserdicht zu machen, oder nach erneuter prüfung die sache doch noch durchwinken.... alles erfahrungswerte.... welche vericherung ist es denn..?
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
fragen Sie doch mal Ihren Zahnarzt, ob er das mit Ihnen durchfechten würde oder ob er es doch nur aus Gefälligkeit gesagt hat. Dann können Sie entscheiden, ob Sie es auf einen Streit ankommen lassen. MfG
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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen
WER behauptet anhand WELCHER WANN von WEM angefertigter Röntgenbilder, dass die Zähne schon vorher behandlungsbedürftig gewesen seien? Ist dieser jenige dazu überhaupt qualifiziert - sprich Zahnarzt mit Gutachterbefugnis/befähigung oder nur Sachbearbeiter der Versicherung?
Das wäre wichtig zu wissen...
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Zahnärzte-Team für Ästhetische Zahnmedizin - Ulrich Waller
Hallo,
die Zusatzversicherung jetzt zu kündigen hätte meines Erachtens nach wenig Sinn, da die Notwendigkeit von Zahnersatz jetzt offiziell bekannt ist und somit keine andere Zusatzversicherung diese Zähne mitversichern würde.
Wenn Ihnen die Notwendigkeit des Zahnersatzes bei Antragsstellung für die Zusatzversicherung nicht bekannt war und auch kein Zahnarzt Sie vorher darauf aufmerksam machte, würde ich die Sache durchfechten.
MfG
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