CSS Top

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Zahnarzt

Hallo, auch ich suche eine Zahnzusatzversicherung. In einem Tarifvergleichsforum ist mir die Schweizer CSS Top aufgefallen. Mich interessieren daher Erfahrungen mit diesem Tarif. Es fehlt mir ein Zahn der nicht ersetzt wurde, da dies nicht nötig war. Was ist wenn die Zähne neben diesem Zahn behandelt werden müssen ? Wird das - nach 8 Monaten - durch die Versicherung übernommen ? ein Bonusheft kann ich nicht vorweisen, da ich ein schlechter Zahnaztgänger bin. Ein wenig bedenken habe ich auch, weil die Gesellschaft nicht in Deutschland ist, sondern in der Schweiz. Mit Rechnungsbetrag sind damit die Gesamtkosten gemeint ? Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten Tom

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Hab

gestellt vor 2 Jahren
letzte Antwort vor 2 Jahren
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Antworten zu CSS Top

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Dr. Dirk Haubold



vor 2 Jahren

Hallo,
am besten Sie wenden sich an einen Versicherungsvertreter oder warten, bis die Herren von der Waizmann-Tabelle antworten. MfG

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Praxis Stransky , Angst-Zahnärzte



vor 2 Jahren

oder sie stöbern selbst bei "Infos Zahnzusatzversicherungen".
viele Grüße

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Danke für die schnellen Antworten, mir ging es in der Hauptsache darum zu erfahren, welche Erfahrungen Sie mit dieser Versicherung gemacht haben und dann natürlich auch um die anderen Fragen, die sich mir gestellt hatten. Gruß Tom

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Ergänzung des Patienten

topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln



vor 2 Jahren

Bis jetzt empfehlenswert, aber die "Aufnahme" und polizierung dauert zur Zeit etwa 6 Wochen. mfg

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Sehr geehrte/r Anfrager/in, A) fehlende Zähne "können" ganz prinzipiell bei manchen Versicherern mit versichert werden. Bei der CSS jedoch grundsätzlich nicht. Welcher Zahn fehlt Ihnen denn? B) Auch bei der CSS sind die Nachbarzähne, die an vorhandene Lücken angrenzen generell mit "versichert". D.h. wenn an den Nachbarzähnen unabhängig von den fehlenden Zähnen etwas zu machen ist, z.B. eine neue Füllung oder eine neue Krone, dann ist das prinzipiell mit versichert. Die Nachbarzähne sind einzig und allein in Ihrer Funktion als "Ankerzähne" ausgeschlossen, d.h. wenn der fehlende Zahn mittels einer neuen Brücke ersetzt werden soll. In diesem Fall leistet die CSS dann für die gesamte Brücke nicht. C) Bezüglich Leistung nach 8 Monaten: Grundsätzlich werden keine Leistungen für Versicherungsfälle erbracht, die bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten sind. D.h. sofern bereits vor Abschluss eines Vertrages vom Zahnarzt "konkrete" Behandlungsmaßnahmen angeraten oder geplant waren, gibt es dafür keine Leistung (auch nicht nach Ablauf der Wartezeit). Wenn Sie relativ schnell nach Ablauf der Wartezeit umfangreichere Erstattungsleistungen beantragen, dann wird der Versicherer natürlich berechtigte Zweifel hegen u. ggf. Nachforschungen anstellen. I.d.R. wird dann der Zahnarzt angeschrieben u. um Auskunft gebeten - wenn diese/r dann eindeutig bestätigt, dass vor Abschluss keine Behandlung angeraten war, könnten Sie im Leistungsfall kaum ein Problem kriegen. Wenn der Zahnarzt dann aber bestätigt, dass der "Schaden" schon vor Abschluss eingetreten ist, dann kriegen Sie natürlich keine Leistung (weil für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, natürlich nicht geleistet werden kann). Fragen Sie ggf. bitte Ihren Zahnarzt, was er dem Versicherer im Falle einer Rückfrage mitteilen würde. Noch eine kleine Anmerkung: auch wenn derzeit noch keine Versorgung von Ihrem Zahnarzt "angeraten" ist, wären Sie trotzdem verpflichtet, diese "beabsichtigte" Behandlung im Antrag anzugeben. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es nur in seltenen Fällen funktioniert, wenn man eine bereits vor Abschluss beabsichtigte Behandlung schon kurz nach der Wartezeit vom Versicherer erstattet haben möchte. Sie dürfen sich dann schon darauf einstellen, dass der Versicherer den Fall sehr genau unter die Lupe nimmt und eben nicht "anstandslos" bezahlt. D) Bonusheft: Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnersatz beträgt beim Tarif CSS ZahnarztPlus 80-90% inkl. Festzuschuss der GKV. Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Führung des Bonusheftes: Weist ein Versicherter mit seinem Bonusheft eine mind. 10-jährige Vorsorge nach, beträgt die Erstattungsleistung 90%, weist er eine mind. 5-jährige Vorsorge nach, beträgt die Erstattungsleistung 85% und weist er eine Vorsorge von weniger als 5 Jahre nach, so beträgt die Erstattungsleistung 80%. Ein lückenlos geführtes Bonusheft bedeutet, dass für jedes Jahr (mindestens 5 - für erhöhten Bonus 10 Jahre lang) ein Stempel enthalten ist. Diesen erhalten Sie bei der alljährlichen Vorsorgeuntersuchung. Erstattungsbeispiel: Ich möchte Ihnen gerne die Erstattung an einem einfachen Zahlenbeispiel erklären. Angenommener erstattungsfähiger Rechnungsbetrag sind 1000.- EURO. Und angenommen, die CSS leistet (da kein Bonusheftnachweis vorliegt) 80% inkl. Festzuschuss der GKV. Angenommener Festzuschuss der GKV sind 200.- EURO. Das bedeutet: Von 1000.- EURO sind 80% 800.- EURO. 80% inkl. Festzuschuss der GKV Leistung - also insgesamt 800.- EURO. Das sind dann 600.- EURO durch die CSS + 200.- EURO Festzuschuss, die die Kasse leistet. Für Sie bleibt dann nur noch ein Eigenanteil von 200.- (20%) übrig. Gesamtrechnung und erstattungsfähiger Betrag können unter Umständen nicht der selbe Wert sein - diese Formulierung, dass nur auf Basis eines "erstattungsfähigen" Rechnungsbetrages geleistet wird, ist keine Besonderheit der CSS, sondern das ist bei ALLEN Tarifen so!!! Ganz einfach formuliert - "erstattungsfähig" ist nur das, was die Tarifbedingungen vorgeben. Beispiel: Wenn Sie "Birnen" versichert haben aber eine Rechnung über "Äpfel" einreichen, dann wird dafür nicht geleistet, weil das eben im Tarif nicht "erstattungsfähig" ist. Die "Einschränkungen" beim Tarif CSS ZahnarztPlus sind eher gering. Zum Beispiel werden Zahnarzthonorare nur bis zum 3,5fachen Satz übernommen. Das ist der Höchstsatz - schlechtere Tarife leisten nur bis zum "Regelhöchstsatz", das wäre der 2,3fache Satz - also eine Einschränkung und gute Leistungsaussage zugleich. Beispiel: Sie reichen eine zahnärztliche Honorarrechnung über 400 Euro ein, die der Zahnarzt zum 4fachen Satz abgerechnet hat. Die CSS wird davon eben nur 350 Euro anerkennen - das über den Höchstsatz hinausgehende Honorar wird nicht als "erstattungsfähig" anerkannt. E) Der Tarif ist von der CSS speziell für den deutschen Markt entwickelt worden und daher natürlich auch an die hiesigen Gegebenheiten in der Krankenversicherung angepasst. Der Tarif unterliegt vollständig deutschem Recht und im Falle von Streitigkeiten (zu denen es hoffentlich nicht kommt) wären deutsche Gerichte zuständig (Gerichtsstand ist also Deutschland). Zudem erfolgt die gesamte Abwicklung ebenfalls komplett in Deutschland - Sie brauchen Rechnungen also nicht in die Schweiz oder nach Liechtenstein zu schicken, sondern diese gehen an eine deutsche Adresse. Die CSS arbeitet zu diesem Zweck in Deutschland mit zwei Service-Partnern zusammen. Das wäre zum einen die Firma VOLZ Consulting in Weingarten (Dt.), die sind für die Policierung, Bestandsverwaltung, etc. zuständig. Im Leistungsbereich arbeitet man mit der renomierten Assistance-Gesellschaft ROLAND zusammen, ein Dienstleister, der auch für einige deutsche Versicherer im Leistungsbereich tätig ist. Ich denke somit nicht, dass es aus der Tatsache, dass die CSS ihren Sitz in Liechtenstein hat, zu Problemen kommen kann. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)

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Ergänzung des Patienten

Hallo, ich selbst habe bisher mit der CSS noch keine Probleme, da ich fleißig ein Heft führe und regelmässig meine Zähne pflegen lasse.Mein Mann allerdings hat mega Probleme. Seit über einem Jahr geht das Theater schon und die CSS zahlt nicht weil sie ohne die Patientenakte den Fall nicht bearbeiten. Er ist rechtlich aber nicht drauf angewiesen denen die Akte zu geben und der Arzt ist auch dagegen. Im Aufnahmebogen wurde nur gefragt ob noch alle Zähne da sind und das waren sie... erst nach einem Jahr ca., wurde behandelt und die haben nicht bzw. immer noch nicht bezahlt. Und der Clow ist, dass jede weitere jetzt anstehende Behandlung ebenfalls nicht bezahlt wird bis der erste Fall bearbeitet ist. Diser ist aber eingestellt worden und wir haben keinerlei Kontakt. Wir werden abgewimmelt! Find die Versicherung unter aller Sau was das angeht!

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Ergänzung des Patienten

Tre Dento - Fachzahnarztpraxis Frankfurt



vor 9 Monaten

Diese Probleme hört man immer häufiger, es geht darum von Seiten der Versicherung zu ermitteln, ob bereits ein Behandlungsbedarf zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bestand, der von Ihrem Mann nicht mitgeteilt wurde. Wenn bereits die Zähne extraktionswürdig waren und dies dokumentiert ist und Ihr Mann dies verschwiegen hat, dann naja, hat die Versicherung nun auch nicht ganz unrecht, dass sie sich dann ein bisschen veralbert fühlt.

MfG

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