Betreff: Hanse-Merkur oder Signal B?

In Kategorie: Zahnzusatzversicherung - Zahnarzt Forum Startseite

Frage von: Elisabeth Saal am: 26.11.2009 - 00:34 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 1091 mal gelesen)

Grüß Gott,
nach welchen Gesichtspunkten soll ich mich zwischen diesen beiden Epfehlungen entscheiden? Was sind die Hauptunterschiede?
Danke und Gruß

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Antwort:

Dr. Dirk Haubold

(am 26.11.2009 - 07:28 Uhr)
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Guten Morgen,
fragen Sie einen Versicherungsvertreter. MfG

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Antwort:

Armin Safavi-nab - Angst-Zahnarzt Köln

(am 26.11.2009 - 07:45 Uhr)

Alte Wipperfürther Str. 82
51065 Köln
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Hallo, einfach mal hier stöbern

http://www.waizmanntabelle.de/

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Antwort:

Praxis Sandra Müller-Angstzahnärztin

(am 26.11.2009 - 08:05 Uhr)

Leonrodstrasse 9
80634 München
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grüß gott frau saal!

wichtig ist, dass die zusatzversicherung auf Ihre bedürfnisse eingeht, mehr vorsorgeorientiert oder eher zahnersatzorientiert, o.ä.!
über Ihre bedürfnisse wissen nur sie bescheid und fragen zu diesen aspekten, wie bereits von den kollegen empfohlen, einen versicherungsvertreter Ihres vertrauens oder bemühen die waizmanntabelle.

viel erfolg! sie finden bestimmt die richtige versicherung für sich.

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Antwort:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch -

(am 26.11.2009 - 08:33 Uhr)

Häberlstr. 26
80337 München
verifiziertes Premiumprofil

Sollten Sie sich nur für eine der beiden entscheiden müssen, dann meine Erfahrung mit der HanseMerkur:
bei der Erstattung im zahntechnischen Sektor / zahntechnische Laborleistungen: nicht zufriedenstellend!

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Antwort:


von: www.hanswaizmann.de am: 26.11.2009 - 09:54 Uhr

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

im Großen und Ganzen ist der Tarif EZ-EZT+EZP von der HanseMerkur (HM) etwas umfangreicher in den Leistungen.

Hier einige Unterschiede zwischen den Tarifen:

A)
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattung bei Zahnersatz beträgt beim Tarif der HM 90%. Beim Tarif der Signal ergibt sich ca. eine Erstattung 65 – 70%.

Hier ein Erstattungsbeispiel zur Verdeutlichung des Leistungsprinzips des Signal B: Keramikkrone a 1000 Euro, Kasse leistet dafür 300 Euro

Gesamtrechnung 1000 Euro
- GE (20%) 200 Euro
- Kassenleistung 300 Euro
Restkosten 500 Euro
- Z 50-3 (Hälfte) 250 Euro
Eigenanteil 250 Euro

In diesem Beispiel erreicht man zusammen mit Kassenleistung eine Gesamtkostenerstattung von 75%.


B)
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattung für den Bereich Zahnbehandlung beträgt beim Tarif der HM 100% und bei der Signal 50%

Zur Zahnbehandlung gehören z.B. Wurzelbehandlungen oder auch hochwertige Kunststofffüllungen.


C)
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Prophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) beträgt beim Signal B 50% und bei der HM 50.- EURO je Versicherungsjahr.

D)
Implantate:
Bei der HM gibt es eine Begrenzung auf 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer.
Bei der Signal liegt die Begrenzung bei 6 Implantate je Kiefer.
Der maximale Erstattungsbetrag für Implantate ist bei der HM nicht begrenzt. Beim Signal B gibt es eine Begrenzung im Tarifbestandteil GE. Hier sind die erstattungsfähigen Kosten pro Implantat auf 1000.- EURO begrenzt. Diese Begrenzung bezieht sich allerdings nur auf den GE und zusätzlich nur auf das reine Implantat (inkl. auch evtl. notwendigen Knochenaufbau); sie bezieht sich nicht auf die Krone, die auf dem Implantat dann verankert wird.

E)
Summenbegrenzungen:

Bei der HM:
Insgesamt 600.- EURO bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres;
insgesamt 1200.- EURO bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres;
insgesamt 1800.- EURO bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres;
insgesamt 2400.- EURO bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres;
unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr.



Beim Signal B:

Signal B bietet sehr gute Zahnersatzleistungen – diese sind wie folgt begrenzt:

Signal B besteht aus zwei Tarifbausteinen:

Tarif 1: GE deckt zuerst 20 % des erstattungsfähigen Rechnungbetrages für Zahnersatz gem. GOZ und zwar 4 Jahre lang begrenzt:

Versicherungsjahr 20% aus maximal 1000 Euro Rechnung = 200 Euro
Versicherungsjahr 20% aus maximal 1500 Euro Rechnung = 300 Euro
Versicherungsjahr 20% aus maximal 2000 Euro Rechnung = 400 Euro
Versicherungsjahr 20% aus maximal 2500 Euro Rechnung = 500 Euro


Danach ab dem 5. Versicherungsjahr (genau ab Beginndatum gerechnet) leistet der GE die 20% in unbegrenzter Höhe.

Nach Leistung des GE (20%) und ggf. der gesetzlichen Krankenkasse deckt zusätzlich der

Tarif 2: Z50-3 Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt.

Tarif 1 erstattet im 1. Jahr bis 200 Euro; zusammen mit dem zweiten Tarif 1280 Eur ergibt sich eine maximale Erstattung von 1.480 Euro im 1. Versicherungsjahr.


1. Versicherungsjahr 1480 Euro

2. Versicherungsjahr 1580 Euro

3. Versicherungsjahr 1680 Euro

4. Versicherungsjahr 1780 Euro

ab dem 5. Versicherungsjahr 20% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro


Zusammen mit der Vorleistung der GKV, die für Zahnersatz momentan ja in jedem Fall einen Festzuschuss gewährt, reicht die Begrenzung des Signal B jährlich für einen Rechnungsbetrag von ungefähr 4000 Euro gut aus (was ja nicht gerade wenig ist).


F)
Der Tarif Signal B enthält auch sehr gute Leistungen für den Bereich Kieferorthopädie (was in insbesondere für Kinder auch sehr interessant werden lässt). Der Tarif der HM enthält keine Leistungen für Kieferorthopädie.



G)
Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich:
Beide Tarife erbringen hier Leistung. Die Signal sogar für alle Zähne bis zum 8er (Weisheitszahn), die HM bis einschließlich Zahn 6.


H)
Der Tarif Signal B beinhaltet noch weitere Ergänzungsleistungen:
- Brille / Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien)
- Kurtagegeld (8,25 Euro / Tag max. 28 Tage alle drei Jahre)
- Auslandsreisekrankenversicherung

(Signal A umfasst zusätzlich noch:
- Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z.B. ärztlich verordnete Krankengymnastik)
- Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr)
- Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr)).

Wer diese gerne mitversichert wissen möchte ist mit der Signal sehr gut beraten, denn summa sumarum sind die Zahnleistungen sehr gut.

Wer darauf keinen Wert liegt, findet mit dem EZ+EZT+EZP der HanseMerkur einen sehr leistungsstarken Tarif.




Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



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Kommentar von:

Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen 26.11.2009 - 11:33

Gut, dass es hier für jedes Gebiet Spezialisten gibt!

Antwort:

Zahnärzteteam für Ästhetische Zahnheilkunde - Ulrich Waller und Andreas Schmalbruch -

(am 07.02.2010 - 14:17 Uhr)

Häberlstr. 26
80337 München
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Hallo >hanswiazmann<,
für mich zeigt sich im zahnärztlichen Zusatzversicherungsbereich ein ganz grosses Problem, was bei den Tarifbeschreibungen -und vergleichen immer vergessen wird:
Im zahntechnischen Bereich haben viele Versicherungen eigene Laborlisten, auf denen sie "ihre akzeptierten" Preise benennen. Leider sind diese sehr unterschiedlich. Aus meiner Erfahrung sind z.B. die Erstattungen im Laborbereich bei der HanseMerkur und der HUK ziemlich "mies", was immer zu erheblichen Mehrzahlungen für den Patienten führt und zu Ärger hinter den Kulissen.
MfG

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Antwort:

Armin Safavi-nab - Angst-Zahnarzt Köln

(am 07.02.2010 - 16:33 Uhr)

Alte Wipperfürther Str. 82
51065 Köln
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das kann eventuell das waizman team beantworten. bei einem wechsel bitte die neue wartezeit bedenken.. und auch das gerade die CSS eie strenge aufnahmeprüfung hat und auch in hohem umpfang patienten abweist und diese nicht versichert... ja das gibts auch

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Antwort:


von: www.hanswaizmann.de am: 08.02.2010 - 10:07 Uhr

@ Andrea


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Tarife Signal A und Signal B bieten sehr anständige Zahnleistungen, auch bei der Versorgung von Brücken.

Welchen Tarif haben Sie denn genau, den Signal A oder den Signal B?


Bezüglich Wechsel:
Sicherlich kann der Wechsel der Zahnzusatzversicherung überlegenswert und sinnvoll sein. Aber bitte unbedingt folgendes beachten:

Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.

Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.




Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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Kommentar von:


von: Andrea am: 08.02.2010 - 18:39 Uhr


Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe bei der Signal den Tarif Komfort-Plus (GE,GE-Plus,Z50-3). Den Wechsel würde ich auch nur bei meiner 17jährigen Tochter durchführen, da die HUK-Coburg keine funktionstherapeutischen Leistungen übernimmt.
MfG
Andrea

Antwort:


von: www.hanswaizmann.de am: 09.02.2010 - 09:47 Uhr

@ Andrea


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

noch zu Ihrer Frage, wie Sie mit dem Tarif Signal A versichert sind:

Der Tarif Komfort-Plus ( Signal A ) der Signal Iduna hat mit folgenden Leistungen ein sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis.

1. Sehr gute Zahnleistungen, für Zahnersatz für Zahnbehandlung, ja sogar Kfo. GE/GEPLUS deckt zuerst 30 % und nach dieser Leistung mit ggf. Kassenleistung, deckt der Z50 Restkosten in Stufe 3 bis 2.560 Eur beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Eur.
Damit haben Sie als wichtigstes sehr gute Zahnleistungen 60 % für Zahnersatz/Inlays wenn Kasse nichts zahlt, sogar für Zahnprofilaxe z.B. professionelle Zahnreinigung und generelle für Zahnbehandlungen (aufwändigere Wurzel- /Zahnfleischerhaltungsbehandlung usw. usw... ) wird geleistet.
Z50 deckt sogar die Hälfte der Praxisgebühr beim Zahnarzt mit ab.

2. Kurtagegeld 8,25 Eur am Tag, alle 3 Kalenderjahre bis 28 Tage.

3. Brillenleistung bis 165 Eur alle 3 Jahre oder öfter bei Dioptrinänderung ab 0,5 (auf einem Auge genügt, Bestätigung durch Optiker genügt).

4. Auslandsreisekrankenversicherung. Äußerst wichtig auf beliebig vielen Urlaubsreisen bis 42 Tage Dauer incl.

5. Heilmittel: 80 % der gesetzlichen Zuzahlungen (z.B. bei Massagen, Krankengymnastik, Fangoverordnung...) inkl. der Gebühr je Verordnung.

6. Hilfsmittel: Nach Vorleistung der Kasse/GKV, 80 % der verbleibenden Kosten für im Tarif genannte Hilfsmittel (z.B. Kosten für Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen, Perücke nach Haarausfall infolge Chemotherapie). Leistung bis zu 1.100 Eur je Kalenderjahr.

7. Heilpraktiker: Für Behandlungen durch Heilpraktiker und dessen Verordnungen, 80 % bis 550 Eur Erstattung im Kalenderjahr (d.h. geleistet wird bis zu einem Rechnungsbetrag von 687,50 Eur/Jahr). Heilpraktiker rechnen nach der sog. Gebührenordnung für Heilpraktiker ab (sh. Anhang), darin gibt es Mindest- und Höchstsätze je Behandlung. Die Signal erstattet beim Heilpraktiker bis zu den Gebühren-Höchstsätzen. Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung (nicht dazu rechnen, Ärzte, die u.a. auch naturheilkundlich behandeln, die kann man mit GETOP dazuversichern).




Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



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Kommentar von:

Praxis E. Gimoussiakakis 09.02.2010 - 22:22

?

Kommentar von:

Praxis E. Gimoussiakakis 27.11.2009 - 06:47

die Qual der Wahl

Kommentar von:


von: Andrea am: 07.02.2010 - 11:39 Uhr


Hallo,
ich habe bei der Signal-Iduna den Tarif A und B, war zumindest auch die letzten vier Jahre immer schön beim Zahnarzt. Bin ich somit gut versichert, damit bei meiner Brückenversorgung nicht ganz so immense Kosten auf mich zukommen? Der Rest meiner Familie ist bei der HUK Coburg, wobei ich mit meiner Tochter gerne zur CSS wechseln möchte.




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