Für Abformung zahlen? Als Notfall (Schmerzpatient)?

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Zahnarzt

Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin vor einigen Tagen als Schmerzpatient (zwei Nächte ohne Schlaf und vollgepumpt mit Schmerzmittel und Schlaftabletten, hat nix gebracht) beim Zahnarzt gelandet. Da ich es nicht bis zu meinem Hausarzt geschafft habe, bin ich zu einem neuen Zahnarzt gegangen. Die Schmerzen waren so schlimm, das ich auch wegen Schlafmangel schon Kreislaufprobleme hatte. Ferner war der Zahn/Schmerz schon gar nicht mehr zu lokalisieren, da es unten un auch ober schmerzte. Die einzige Linderung hatte ich, wenn ich allen 30 Sek. mit kaltem Wasser spülte. Es wurde getestet (Druck und Kälte) aber der Verursacher wurde nicht gefunden. Auch die Röntgenaufnahmen waren OK. Mein Verdacht, der abgebrochene Backenzahn sei der Übeltäter wurde angelehnt. Auch der Amalgangefüllte Zahn im Oberkiefer wurde abgelehnt. Beiläufig wurde ich während der Behandlung gefragt wie es denn generell mit einem Implantat (andere Zahn fehlt) aussieht, ich sagte, ja, das könnte man mal machen. Dann wurde mir Beiläufig gesagt dass der Übertäter wohl der Weißheitszahn ist un den wolle man nun ziehen, das habe ich abgelehnt, denn dieser hat ja nicht weh getan und ausßerdem war ich ja voller Tabletten, ohne Schlaf und morgens noch beim Hausdoc zur Blutentnahme. Dann gab man mir einen Termin=zwei Tage später zum ziehen des Weißheitszahn. Außerdem wurde bei mir als Schmerzpatient eine Abformung Ober und Unterkiefer durchgeführt (hat weh getan). Mir wurde wohl auch gesagt dass es ca. 90 Euro kostet und ich musste es unterschreiben, aber "Hallo", ich war doch gar nicht Herr meiner Sinne. Dann hat man mich nach Hause geschickt und die Schmerzen wurden noch schlimmer, es folgte die dritte Nacht mit Schmerzmittel und Schlaftabletten, ohne Erfolg. Ich bin am nächsten Tag sofort wieder hin und es wurd erneut geguckt. Wir haben uns dann auf den Amalgangefüllten Zahn im Oberkiefer geeinigt, ich wurde betäubt und der Zahn wurde aufgebohrt. Dann habe ich einen Kostenvoranschlag über 800 Euro für eine Endodontische Versorgung erhalten, mit dem Hinweis binnen von 1-3 Tagen eine Entscheidung zu fällen, entweder ziehen oder Behandlung. Ich bin sofort zu meinem alten Zahnarzt gegangen und er wird sich diesen Zahn nun annehmen, wie auch immer, denn ich habe an dem Zahn keinen Gegenbiss und ich habe einen chronischen Tinnituns, eventuell besteht da ein Zusammenhang und er versucht es über meine Krankenkassen. Meine Frage nach diesem Horror, (Übrigens, der Termin für das ziehen des Weißheitszahnes wurde natürlich abgesagt), muss ich die Rechnung für die Abformung wirklich zahlen, trotz falscher Diagnose und man hat mich mit Schmerzen wieder nach Hause geschickt. Musste diese Abformung wirklich sein?? Danke und Grüße

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Hamburg

gestellt vor 4 Monaten
letzte Antwort vor 4 Monaten
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Antworten zu Für Abformung zahlen? Als Notfall (Schmerzpatient)?

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Dr. Dirk Haubold



vor 4 Monaten

Hallo,
wofür die Abformung und die Kosten, das kann ich nicht einschätzen, Sie sollten das mit der Praxis klären. Falsche Diagnose kann man sicher nicht behaupten, es scheinen ja mehrere Baustellen im Mund vorhanden und die sofortige Behandlung zumindest des Weisheitszahnes haben Sie nicht gewünscht. MfG

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Dr. Stefan Klaas Zahnarzt im Kreis Böblingen



vor 4 Monaten

Guten Abend!
Was genau haben Sie denn unterschrieben und was genau steht auf der Rechnung?
Mit freundlichem Gruß aus Herrenberg
Dr. Stefan Klaas

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Hallo, wenn ich das genau wüßte was ich unterschrieben hatte, ich tippe mal auf das KO der Kosten und die Abtretung an die HZA. Leider war ich ja wirklich nicht ganz Aufnahmefähig. Auf der Rg steht Privatrechung für Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung zur Auswertung und Planung sowie Anatomische Abformung mit individuelem Löffel etc. LG

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Ergänzung des Patienten

Zahnarzt Holger Christmann



vor 4 Monaten

Hallo,

von dem Schriftstück, was Sie unterzeichnet haben, müsste Ihnen eine Durchschrift ausgehändigt worden sein, zumindest haben Sie darauf Anspruch. Dann sollten Sie Rechnung und unterzeichnetes Einverständnis vergleichen.

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