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Zahnarzt
Für die Implantatplanung ist wohl eine Abformung notwendig? Dazu habe ich noch Fragen: - Wofür wird diese Abformung gemacht? (Ich habe noch keinen HKP und noch nichts zugesagt, bisher nur ein Röntgenbild) - Ist es die gleiche Abformung, wie die für eine Kieferorthopädie/ Zahnspange? - Wie teuer wird diese Abformung ungefähr?
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Pfronten
gestellt vor 4 Monaten
letzte Antwort vor 4 Monaten
gelesen 318 mal
- taggs: Einheilzeit Implantat
Antworten zu Abformung für Implantat
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
zur Planung gehören auch Modelle und dafür ist die Abformung. Zu den Kosten befragen Sie Ihren Zhnarzt. MfG
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Wofür sind die Modelle denn und sind es die gleichen wie die für eine Kieferorthopädie/ Zahnspange?
auf diese Rückfrage antwortenDr. Max Rosenkranz
Normalerweise nimmt man vor Behandlungsbeginn einen Abdruck aus diagnostischen Gründen, um je nach Fall die spätere Implantatpostion im Vorfeld möglichst genau bestimmen zu können. Die Kosten für diese abformung und Analyse könen zwischen 0 und ca. 250 € liegen und sollten VORHER bekannt gegeben werden. Also: Im Zweifelsfall Ihren Zahnarzt vorher fragen!
MFG
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Sind das die gleichen Modelle, wie die für eine Zahnspange?
auf diese Rückfrage antwortenDr. Max Rosenkranz
Die Abdrücke sind gleich, das Modell ist ähnlich.
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
wenn Ihre frage darauf abzielt, ob man die alten kieferorthopädiemodelle hernehmen kann und damit das geld für die modelle einspart: NEIN!
das geht nicht. 1. ändert sich der kiefer und auch die zähne in Ihrer position und oftmals wird mittels den neuen modellen eine bohrschablone angefertigt um die implantatposition exakt festzulegen.
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Die Modelle sind erst 5 Monate alt und mein momentaner Zahnarzt sagte, dass diese genügen würden. Meinen Sie ich sollte mich nicht darauf verlassen?
auf diese Rückfrage antwortenDr. Max Rosenkranz
Ja, die Modellen reichen aus.
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
bei der zeitspanne reichen die modelle aus!
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Mein Kieferorthopäde würde mir die Modelle herausgeben, möchte sie aber wegen der Aufbewahrungspflicht wieder zurück bekommen, obwohl diese dort nicht mehr gebraucht werden. - Kann man die Aufbewahrungspflicht nicht selbst übernehmen oder an den neuen Zahnarzt übergeben lassen, denn dieser möchte die Modelle ja haben evtl. auch behalten? - Kann der neue Zahnarzt die Modelle weiter verarbeiten?
auf diese Rückfrage antwortenDr. Rainer Ostermaier, TTS Implantologie, Kieferorthopädie
Hallo Kim,
ich verstehe ehrlich gesagt Ihr Problem überhaupt nicht. Das Implantat mit krone wird vermutlich über 2000.-€ kosten. Und Sie zerbrechen sich den Kopf wegen Abdrücken für 3,50€......
mfg
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
nein, die modelle müssen aus forensischen gründen zurück zum behandler und zwar "untouched".
das sieht der gesetzgeber nun mal so vor!
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Dr. Alexander Zill
Hallöle,
es kommt auf den Fall selbst an.
Bei Implantaten, die in Lücken gesetzt werden können mit itakten Nachbarzähnen, die die Achsenrichtung des Implantates vorgeben, kann auf Planungsmodelle auch mal verzichtet werden.
Bei komplexen Situationen, mehrern Implantaten kann ein Modell sehr hilfreich sein: Der Zahntechniker kann schon mal Zähne an die Stellen der Implantate stellen und Vorkehrungen für eine spätere Versorgung der Implantate treffen, ggf. kann man auch mit einer Schiene eine Schablone zum Bohren der Implantatlöcher schaffen.
Das ist aber individuell vom Einzelfall abhängig.
Bei Nichtanlagen und einer kieferorthopädischen Vorbehandlung können auch manchmal die Abschlußmodelle des Kieferorthopäden genommen werden, wenn noch nicht allzu viel Zeit verstrichen ist.
Aber im Ernst: Ein Satz Modelle kostet wenig im Verhältnis zu einem Implantat....
Grüße
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Es sollte doch eigentlich egal sein, welcher Zahnarzt die aufbewahrt, wenn ich doch unterschrieben habe, dass die Modelle herausgegben wurden und beim anderen Zahnarzt sind, oder? Was passiert denn, wenn mir die Modelle jetzt beim Ausleihen kaputt gehen würden oder der Zahnarzt die einfach weiterbearbeitet?
auf diese Rückfrage antwortenDr. Alexander Zill
Hallöle,
Ihre Ansichten sind dabei wirklich egal - es sind gesetzliche Verpflichtungen und daran kommen weder Sie noch wir vorbei.
Bitte gehen Sie davon aus, daß das oben gesagte nunmal einfach nur deswegen gilt, weil der Gesetzgeber es so vorsieht. Und es ist dabei wirklich egal, was Sie davon halten, dazu denken, als Kommentar abgeben oder vermutlich auch fundiert begründen können - es ist einfach so.
Gesetzte sind unflexibel.
Grüße
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Was passiert denn, wenn der neue Zahnarzt es für die Implantat-Behandlung weiterbearbeitet und ich es in einigen Monaten zurück zum KFO bringe?
auf diese Rückfrage antwortenDr. Dirk Haubold
Gegenfrage, was passiert denn, wenn Sie einfach noch 2 Modelle anfertigen lassen? Sie fragen jetzt seit 5 Tagen, das wäre schon lange erledigt.
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Dr. Alexander Zill
Hallöle,
zum letzten Mal: Es isteressiert in diesem Falle nicht, was Sie denken - Gesetz ist Gesetz.
Grüße
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Sandra Müller-Angstzahnärztin-München
...wenn er sie weiterbearbeiten würde, dann hätte der kfo ein riesen problem und darauf wird er sich nicht einlassen! das sind abschlußmodelle die den erfolg/ das erzielte ergebnis dokumentieren, der nachbehandler darf auch nicht einfach einzelne areale aus einem röntgenbild herausschneiden, weil er das gerade braucht... das ist dokumentenfälschung/-vernichtung und auf sowas lässt sich sicherlich KEIN behandler ein!
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