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Zahnarzt
Hallo, ich war letztes Jahr sehr oft beim ZA (bin Privatversichert). Nun habe ich von meiner Versicherung einen Brief bekommen, in dem steht, dass sie nur die Beträge erstatten, die mit dem 2,3fachen Satz berechnet wurden. Der ZA hätte sich wohl vor jeder Behandlung die Einwilligung für den 3,5 fachen Satz von mir holen müssen, stimmt das ? Mir hat der ZA nie irgendetwas davon erzählt. Meine Frage, kann der ZA einfach mit dem 3,5fachen Satz rechnen ohne dass er mich frägt?
Patientenfrage
Frage aus Zahnarzt Community Köln
gestellt vor 4 Monaten
letzte Antwort vor 4 Monaten
gelesen 233 mal
Antworten zu Zahnarzt rechnet mit3,5 fachen Satz ohne Einwilligung
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Zahnarzt Holger Christmann
Eindeutig ja!! Wenn Ihre Versicherung etwas anderes behauptet, hat sie unrecht!! In welcher Höhe sie die Rechnung als erstattungsfähig anerkennt, ist eine andere Frage; nur kann Ihr Zahnarzt weder Ihren Versicherungstarif kennen, noch muss er sich danach richten. Er ist jedoch per Gesetz (= Gebührenordnung) verpflichtet, Überschreitungen des 2,3fachen Satzes zu begründen, das macht aber JEDE Zahnarzt-Software automatisch!
auf diese Antwort Bezug nehmenEmpfehlungen: 1
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Tre Dento - Fachzahnarztpraxis Frankfurt
Die Tatsache, dass Sie einen Vertrag mit Ihrer Versicherung abschließen, der nur bis zum 2,3 fachen Satz erstattet, verpflichtet den Zahnarzt nicht dazu, den normalen Gebührensatz, der bis zum 3,5 fachen Satz geht, an Ihren Versicherungsvertrag anzupassen. In der Regel sind diese Versicherungsverträge ja auch deutlich günstiger. Wenn allerdings in Ihren Bedingungen steht, dass Ihre Versicherung bis zum 3,5 fachen Satz erstattet, MUSS sie das auch tun.
MfG
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Dr. Klinge & Dr. Kunstmann Praxis für Zahnheilkunde und Prophylaxe
Hallo.
Sie müssen bitte unterscheiden zwischen Berechnungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit.
Was berechnugsfähig ist regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ.
Die Erstattungsfähigkeit bestimmen Sie mit der Wahl des Versicherungsvertrages.
Weils so schön zum Thema passt bitte einmal hier lesen.
http://www.endodontie-online.com/index.php/de/blog
Unter " Die Privaten".
Lieben Gruß
Dr. Stefan Klinge
www.endodontie-online.com
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Dr. Klinge & Dr. Kunstmann Praxis für Zahnheilkunde und Prophylaxe
Habe ich vergessen:
Wenn Sie bei der Postbeamtenkasse versichert sind, zahlt die tatsächlich nur bis zum 2,3fachen Satz.
Bitte beachten Sie auch, dass der 2,3 fache Satz teilweise unter dem Sozialversicherungssatz liegt. Kassenpatienten sind teilweise besser versichert als Privatversicherte.
Verrückt nicht?
LG
Dr. Stefan Klinge
www.endodontie-online.com
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Dr. Dirk Haubold
Hallo,
mit Begründung darf der Zahnarzt das, wenn Sie die Mehrkosten nicht selbst bezahlen wollen, dann sollten Sie den Tarif wechseln. MfG
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Dr. Dirk Haubold
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