Zahnarzt rechnet mit3,5 fachen Satz ohne Einwilligung

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Zahnarzt

Hallo, ich war letztes Jahr sehr oft beim ZA (bin Privatversichert). Nun habe ich von meiner Versicherung einen Brief bekommen, in dem steht, dass sie nur die Beträge erstatten, die mit dem 2,3fachen Satz berechnet wurden. Der ZA hätte sich wohl vor jeder Behandlung die Einwilligung für den 3,5 fachen Satz von mir holen müssen, stimmt das ? Mir hat der ZA nie irgendetwas davon erzählt. Meine Frage, kann der ZA einfach mit dem 3,5fachen Satz rechnen ohne dass er mich frägt?

Patientenfrage

Frage aus Zahnarzt Community Köln

gestellt vor 4 Monaten
letzte Antwort vor 4 Monaten
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Antworten zu Zahnarzt rechnet mit3,5 fachen Satz ohne Einwilligung

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Zahnarzt Holger Christmann



vor 4 Monaten

Eindeutig ja!! Wenn Ihre Versicherung etwas anderes behauptet, hat sie unrecht!! In welcher Höhe sie die Rechnung als erstattungsfähig anerkennt, ist eine andere Frage; nur kann Ihr Zahnarzt weder Ihren Versicherungstarif kennen, noch muss er sich danach richten. Er ist jedoch per Gesetz (= Gebührenordnung) verpflichtet, Überschreitungen des 2,3fachen Satzes zu begründen, das macht aber JEDE Zahnarzt-Software automatisch!

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Tre Dento - Fachzahnarztpraxis Frankfurt



vor 4 Monaten

Die Tatsache, dass Sie einen Vertrag mit Ihrer Versicherung abschließen, der nur bis zum 2,3 fachen Satz erstattet, verpflichtet den Zahnarzt nicht dazu, den normalen Gebührensatz, der bis zum 3,5 fachen Satz geht, an Ihren Versicherungsvertrag anzupassen. In der Regel sind diese Versicherungsverträge ja auch deutlich günstiger. Wenn allerdings in Ihren Bedingungen steht, dass Ihre Versicherung bis zum 3,5 fachen Satz erstattet, MUSS sie das auch tun.

MfG

MfG

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Dr. Klinge & Dr. Kunstmann Praxis für Zahnheilkunde und Prophylaxe



vor 4 Monaten

Hallo.

Sie müssen bitte unterscheiden zwischen Berechnungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit.
Was berechnugsfähig ist regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ.
Die Erstattungsfähigkeit bestimmen Sie mit der Wahl des Versicherungsvertrages.

Weils so schön zum Thema passt bitte einmal hier lesen.

http://www.endodontie-online.com/index.php/de/blog

Unter " Die Privaten".

Lieben Gruß
Dr. Stefan Klinge
www.endodontie-online.com

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Dr. Klinge & Dr. Kunstmann Praxis für Zahnheilkunde und Prophylaxe



vor 4 Monaten

Habe ich vergessen:

Wenn Sie bei der Postbeamtenkasse versichert sind, zahlt die tatsächlich nur bis zum 2,3fachen Satz.
Bitte beachten Sie auch, dass der 2,3 fache Satz teilweise unter dem Sozialversicherungssatz liegt. Kassenpatienten sind teilweise besser versichert als Privatversicherte.

Verrückt nicht?

LG
Dr. Stefan Klinge
www.endodontie-online.com

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Dr. Dirk Haubold



vor 4 Monaten

Hallo,
mit Begründung darf der Zahnarzt das, wenn Sie die Mehrkosten nicht selbst bezahlen wollen, dann sollten Sie den Tarif wechseln. MfG

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Dr. Dirk Haubold



vor 4 Monaten

Hallo,
mit Begründung darf der Zahnarzt das, wenn Sie die Mehrkosten nicht selbst bezahlen wollen, dann sollten Sie den Tarif wechseln. MfG

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