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Die sogenannten "Spezialisten"

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Die sogenannten "Spezialisten"

Die Suche nach guten ZÄ wird erschwert, da sich viele oft aus Marketinggründen ungerechtfertigt als "Spezialisten" bezeichnen, was rechtlich gesehen eine Irreführung darstellt.

Aus dem Urteil des BVG (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20020108_1bvr114701.html)

und den entsprechenden nachfolgenden Entscheidungen der ZÄ-Kammern ergibt sich:

1. Ein Spezialist muss über eine ganz besondere anerkannte Ausbildung verfügen.
2. Er MUSS sich der überwiegenden Zeit seiner Berufsausübung diesem Spezialistentum widmen.
Es MUSS also eine überwiegende Tätigkeit auf
dem speziellen Gebiet vorhanden sein. In der Regel gehen die Kammern von ca. 90 % der Praxistätigkeit aus.

Also lohnt es sich, sich genau zu informieren und zu erkennen, dass z.B. "Zahnärztlicher Narkosespezialist" ein reines Phantasieprodukt ist, da diese ZÄ keine (ärztliche!) Ausbildung für Generalanästhesie haben und erst recht nicht 90% ihrer Tätigleit mit Narkose verbringen.



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