Nicht zu empfehlen ist eine Bleichbehandlung bei Patienten mit schweren Erkrankungen und bei Patienten die starke Medikamente nehmen müssen. Ist der Patient allergisch auf Bestandteile des Bleichmittels oder der Kunststoffbleichschiene, muss ebenfalls verzichtet werden. Keinen Sinn macht eine Bleichbehandlung bei bereits stark zerstörten oder stark gefüllten Zähnen. Problematisch sind Patienten die bereits vor der Behandlung an hypersensiblen Zahnoberflächen leiden. Durch die Bleichbehandlung kommt es oft zu einer Verstärkung dieser Empfindlichkeit. Patienten, deren Zähne schon bei der Zahnpolitur hypersensibel reagieren, sind besser nicht für eine Bleichprozedur vorzusehen. Schwangere und stillende Mütter sollten die Bleichbehandlung sicherheitshalber auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Dr. Christian Hieronymus Fried über Schwerpunkte, Spezialgebiete und Lieblingsdisziplinen in der Zahnmedizin