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Artikel zu: Füllungstherapie | Füllungseinlage: Inlay

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Ist die vorherrschende Kavität zu groß für eine Kompositfüllung, wird eine andere Methode zur Korrektur angewandt. Das Inlay (Füllungseinlage, Keramikfüllung, Porzellan-, Glas- oder auch Keramik-Inlay) wird ausschließlich in den Seitenzähnen eingebracht. Hierfür wird ein Teilstück des betroffenen Zahnes von einem Zahntechniker angefertigt und durch einen Zahnmediziner eingebracht.



Außer bei den so genannten CEREC-Inlays ist für diese Behandlung in der Regel immer ein doppelter Termin veranschlagt.

Bei der ersten Sitzung wird zunächst ein Abdruck hergestellt, anhand dessen der Zahntechniker das benötigte Werkstück anfertigt.

Die individuelle und sowohl hand-, als auch maßgefertigte Produktion garantiert hierbei eine optimale Passgenauigkeit zwischen dem laborgefertigten Inlay und dem hiermit versorgten Zahn. Das Risiko an der so genannten Sekundärkaries zu erkranken ist somit als sehr gering einzustufen.

Für die Einbringung des Werkstücks wird meist ein dualer Kompositzement verwendet. Dieser härtet auf chemischer Basis und durch Lichtbestrahlung aus. Aufgrund der Empfindlichkeit des Kompositmaterials wird in diesem Fall eine Behandlung mit einem Kofferdamm (Gummituch), um eine völlig trockene Arbeitsgrundlage zu schaffen, durchgeführt.



Für eine perfekte ästhetische Anmutung wird das Inlay-Werkstück vor dem adhäsiven (einklebenden) Einsatz durch den Zahntechniker bemalt und somit an das umliegende, vorhandene Zahnbild individuell und perfekt eingepasst.



Im Regelfall dauert die erste Sitzung (Vorbereitung des betroffenen Zahnes und anfertigen eines Abdrucks), ebenso wie die zweite (Einbringung des angefertigten Inlays) maximal eine Stunde (Richtwert).

Neben all den bereits aufgeführten Vorteilen (optimaler Sitz, natürliche Farbgebung und Ästehtik), zeichnet sich ein Inlay durch hohe Verträglichkeit mit der Körperumwelt und einer Kaustabiblität – ähnlich der eines natürlichen Zahnes - aus. Die einziegen tatsächlichen Nachteile dieses Verfahrens sind zum einen die doppelte Terminierung, und die nicht ganz unerheblichen Kosten.

Zu weiteren Informationen, fragen Sie einfach Ihren behandelnden Zahnarzt bzw. Zahnärztin.


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