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Voraussetzungen für ein Implantatbehandlung

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Voraussetzungen für ein Implantatbehandlung

Grundsätzlich kann jeder fehlende Zähne durch Implantate ersetzen lassen. Da es sich bei der Behandlung allerdings um einen – wenn auch mit modernen Methoden nur noch minimalen – operativen Eingriff handelt, müssen die dafür üblichen allgemeinmedizinischen Voraussetzungen erfüllt sein. So ist die Implantatbehandlung bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Störungen der Blutgerinnung oder im Zusammenhang mit der dauerhaften Einnahme von starken Medikamenten besonders sorgfältig abzuwägen.

Wichtig für das Einsetzen eines Implantats in den Kiefer ist auch das Vorhandensein von ausreichend festem Knochen, um das Implantat verschrauben zu können. Da sich der Knochen bei Nichtgebrauch zurückbildet – was bei einer länger vorhandenen Zahnlücke oder einem zahnlosen Kiefer durchaus vorkommt –, müssen gegebenenfalls Maßnahmen zum Knochenaufbau getroffen werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Behandlungslösungen in Grenzfällen". In einem eingehenden Beratungsgespräch werden diese Punkte vor Beginn einer Behandlung selbstverständlich individuell abgeklärt.





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