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Artikel zu: Dentales Trauma bei Kindern-Wie verhalte ich mich richtig?

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1. Der Zahn ist locker geschlagen (Zahnlockerung, Zahnverlagerung)

Wenn Zähne sehr stark gelockert sind, müssen sie eventuell noch am Unfallort entfernt werden, da sie von gegebenenfalls benommenen Verletzten verschluckt oder aspiriert (eingeatmet) werden können. Vorsicht! Erstickungsgefahr!
Zähne in diesen Fällen in ein Zellnährmedium eingeben. (z.B. Zahnrettungsbox, Dntosafe, Fa. Medice)

Lockere Zähne müssen vom Zahnarzt in ihre normale Position gebracht und geschient werden. der Zahnarzt sollte sofort aufgesucht werden.

2. Zahn ist nicht mehr zu sehen

Der Zahn kann ausgeschlagen (Avulsion) sein, oder er ist in den Kiefer hineingetrieben (Intrusion).

Die Umgebung muss nach dem Zahn abgesucht werden!

Sofort muss der Zahnarzt aufgesucht werden. Ein Röntgenbild gibt Aufschluß darüber, ob der Zahn im Kiefer steckt oder ausgeschlagen wurde. Wenn festgestellt wird, daß der Zahn ausgeschlagen ist, am Unfallort nach dem Zahn suchen!

3. Eine Ecke ist abgebrochen (Kronenfraktur)

Die Bruchstücke suchen und feucht und keimarm (z.B. in der Zahnrettungsbox) aufbewahren.
Die Bruchstücke können vom Zahnarzt mit Spezialkleber wieder am Zahn befestigt werden.

4. Es ist nichts zu sehen

Die Zähne sollten trotzdem vom Zahnarzt untersucht werden. Obwohl nichts zu sehen ist, kann z.B. die Wurzel gebrochen sein (Wurzelfraktur).
Es kann auch später zu Folgeschäden kommen!

Insbesondere bei Schul- und Arbeitsunfällen und tätlichen Auseinandersetzungen muß der Zahnunfall dokumentiert werden. Nur durch gut dokumentierte zahnärztliche Untersuchungen kann ein eventueller Folgeschaden auf den Unfall zurückgeführt werden. Nur dann können die hohen Kosten für z.B. Zahnersatz den Versicherungsträgern, Unfallverursachern bzw. Schlägern auferlegt werden.


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Artikel erstellt von: Zahnarzt Dr. Stefan M. Wegner

24116 Kiel
Goethestraße 30

gelistet in: Zahnarzt Kiel
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