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Artikel zu: zweite Meinung

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Durch gesetzliche Regelungen erhalten Patienten für Ihre Zahnbehandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse
nur noch einen bestimmten Zuschuss, der leider oft nicht ausreicht, um eine adequate und moderne
Zahnmedizin umzusetzen.
Daher sind Zahnärzte gezwungen, die Patienten für Erbringung von bestimmten Leistungen, die außerhalb dieses Rahmens sind, die aber den Erhalt der Zähne gewährleisten, zur Kasse zu bitten.
Oft liegt es im Ermessen des einzelnen Zahnarztes, wie hoch er sich für seine Leistungen honorieren läßt.
Kosten für eine sogennante „ Totalsarnierung“ des Gebisses oder für Implantate können da schnell in die Tausende gehen.
Unser Service :
Wir schauen uns zusammen mit Ihnen den Heil-und-Kostenplan Ihres Zahnarztes an und errechnen Ihnen
die Behandlung, die Sie „wirklich“ bekommen müssen neu.


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