Artikel: Was kostet Zahnersatz ??? (Teil 1 - allgemein)

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Was kostet Zahnersatz ??? (Teil 1 - allgemein)

Generell bestimmen die Kosten beim Zahnersatz immer mehrere Faktoren. 1.Das zahnärztliche Honorar Dieses wird bei der Regelleistung ausschließlich nach dem BEMA, bei gleichartiger Versorgung nach BEMA und Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und bei andersartigen Formen nach der GOZ berechnet. Die BEMA-Beträge sind fest mit den Krankenkassen vereinbart; die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kennt als Normalwert den 2,3-fachen Steigerungssatz und erlaubt mit schriftlicher Begründung den 3,5-fachen Satz. Zusätzlich sind "freie Vereinbarungen" möglich(über dem 3,5-fachen Satz). Insofern können sich bei Versorgungsformen, bei denen die GOZ Teil- oder Vollgrundlage ist, entsprechende Abweichungen ergeben.Der Gesetzgeber hat diese freie Kalkulationsmöglichkeit im Sozialgesetzbuch V verankert. Zu beachten ist bei den Steigerungssätzen, dass die GOZ ohne preisliche Anpassung des Punktwertes aus dem Jahr 1988 (!) stammt. Eine Zahnarztpraxis muss von den Honoraren sämtliche Betriebskosten (Gehälter, Mieten, Investitionen usw.) bezahlen und diese sind in den letzten 17 Jahren erheblich gestiegen. Sollten sich während der Behandlung nicht Änderungen ergeben oder ein veränderter Schwierigkeitsgrad bei der geplanten Leistung eintreten, so kann das Honorar relativ sicher vorausberechnet werden. Es gibt keine Vorschrift, dass ein bestimmter Steigerungssatz angewandt werden muss. Es dürften aber Sätze unter dem 2,3-fachen Satz rein betriebswirtschaftlich nicht zu erbringen sein. Die Kosten für die zahntechnische Anfertigung ("Laborkosten") Die sog. Laborkosten sind in die Festzuschüsse nach einem statistischen Durchschnitt mit eingerechnet. Kommt Metall zur Anwendung, so ist die Grundlage der Festzuschüsse immer eine Nichtedelmetall-haltige Legierung. In der Praxis werden derartige Metalle aber wenig angewandt, da hier die das höchste Allergiepotential, sowie die schlechteste Passung lauert. Goldhaltige Legierungen werden als biologisch sicherer angesehen, sind aber erheblich teurer (je nach Goldanteil zwischen 30 u. 40 €/Gramm) und müssen selbst getragen werden (auch bei Härtefällen). Je nach Größe/Gewicht des Zahnersatzes kann hierdurch ein deutliches Mehr an Eigenkosten entstehen. Zu beachten ist weiterhin, dass eine Vollverblendung das Edelmetallgewicht der Zahnersatzarbeit vermindert und so positive Effekte auf die Kosten hat, trotz der zusätzlich entstehenden Kosten für die Verblendung. Für die Abrechnung zahntechnischer Leistungen existieren in Deutschland zwei Preislisten - z.T. mit regionalen Schwankungen. Bei der Aufstellung des Heil- und Kostenplans (HKP) - also vor der Behandlung - können derartige Kosten an Hand von Erfahrungswerten nur geschätzt werden. Für die Gesamtkosten entscheidend ist aber die tatsächliche Abrechnung nach Lieferung. Berechenbare Verbrauchsmaterialien in der Zahnarztpraxis ("Materialkosten"). Neben den Laborkosten fallen in der zahnärztlichen Praxis zusätzliche Materialkosten an, welche - vertraglich geregelt - gesondert berechnet werden. Hierunter fallen z.B. Kosten für das Abdruckmaterial oder das Implantat als Fertigteil, Materialien zur provisorischen Versorgung des präparierten Zahnes, Schrauben u. Stifte für Aufbauten und vieles mehr. Auch derartige Nebenkosten können je nach Technik und eingesetztem Material die Endkosten in nicht unerheblichem Ausmaß beeinflussen.. Je nach Höhe des Bonus (0, 20 o. 30 %) fallen die Festzuschüsse verschieden aus. Statistisch sollen die verbleibenden Kosten, die der Versicherte selbst zahlen muss (= Eigenanteil) ohne Bonus 50 % der einfachsten! Versorgungslösung betragen. Dies bezieht sich aber immer auf eine Versorgung ohne eine goldhaltige Legierung (s.o.). Härtefälle sind bei der Regelversorgung (einfachste Versorgung)im Prinzip von Zuzahlungen befreit, sofern es sich ausschließlich um Leistungen nach dieser Versorgungsart handelt. Werden andere Versorgungsformen gewählt, übernimmt die Krankenkasse diese Mehrkosten nicht. Deutlich zeigt sich dabei,dass die Wahl der Verarbeitung und der Materialien (Laborkosten, Materialkosten in der Praxis, Edelmetall oder Edelmetallfrei-NEM) entscheidend für die Preisstruktur sind. Ebenfalls zeigt es sich, dass regelmäßige, jährliche zahnärztliche Untersuchungen (Höhe des Bonus) nicht unerheblich dazu beitragen, die Eigenkosten zu senken. Also.. nicht nur eine Beratung über medizinische Indikation ist heute wichtig, sondern auch die über die Kostenalternativen. Grundsätzlich ist es aber wie überall im "Handwerk"... Was nichts kostet ist nichts! und Zähne sind 24 Stunden pro Tag in Gebrauch, jahrelang, also nicht am falschen Ende sparen.

Artikel von:

topDentis Cologne - Armin Safavi-nab Angstzahnarzt Köln

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